Natura 2000
Bachlauf im Wald (© H. Walentowski)
Das Netzwerk Natura 2000 ist ein europäisches Verbundnetz, mit dessen Hilfe die Vielfalt der Lebensräume und Arten in der EU und ihren Mitgliedsstaaten erhalten werden soll. Es setzt sich aus Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebieten (SPA) zusammen. In Bayern bilden 745 Schutzgebiete dieser beiden Kategorien zusammen auf 797.000 Hektar (entspricht 11,3% der Landesfläche) dieses Schutzgebietsnetz. Wälder sind in Natura 2000 in Bayern überproportional beteiligt.
Natura 2000 - ökologisches Netz für die Biodiversität
Das Ziel von Natura 2000 ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten im Gebiet der EU. Die „Gemeinsame Bekanntmachung Umsetzung von Natura 2000 in Bayern“ legt fest, dass das Gebietsmanagement im Wald durch die Forstverwaltung durchgeführt wird. Das beinhaltet unter anderem die Erstellung von Managementplänen für alle Wald-Teile der Natura 2000-Gebiete durch die Forstverwaltung. Zusätzlich beinhaltet Natura 2000 auch eine Artenschutz-Komponente, der die Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie unterstehen.
Der Schwerpunkt der Aufgaben der LWF im Bereich Natura 2000 liegt darin, Arbeitsgrundlagen für die Erstellung der Managementpläne zu liefern. Diese Arbeitsgrundlagen bestehen aus Arbeits-, Kartier- und Inventuranweisungen und Datenbanken, die die erhobenen Daten speichern und Auswerten.
Die Erfassung und Bewertung der Anhang-Arten in den Wäldern koordiniert die LWF direkt. Die Kartierungen und Bewertungen erfolgen durch die Regionalen FFH-Kartierteams, von denen eines in jedem Regierungsbezirk zuständig ist. Sie werden hierbei durch die LWF beraten.
Unsere Themen
Managementplanung
Die Managementpläne legen auf Grundlage der Erhaltungsziele des Gebietes auf der einen und dem festgestellten Erhaltungszustand der vorkommenden Schutzobjekte auf der anderen Seite die fachlich notwendigen Erhaltungsmaßnahmen fest. Mehr
FFH-Monitoring und Berichtspflicht
Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zu einer regelmäßigen Überwachung (Monitoring) der Natura 2000-Schutzgüter verpflichtet. Mehr
Umsetzung und Gebietsbetreuung
Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zu einer regelmäßigen Überwachung (Monitoring) der Natura 2000-Schutzgüter verpflichtet. Mehr
Aktuell & empfohlen
FFH-Monitoring und Berichtspflicht
Wo ist der Hirschkäfer? Wir benötigen Ihre Mithilfe!
Der Hirschkäfer – einer der imposantesten Käferarten in Deutschland. War die Art früher doch weit verbreitet, so gilt sie heute bei uns als stark gefährdet. Wo ist diese faszinierende Käferart noch zu finden? Helfen Sie uns, diese spannende Frage aufzuklären und melden Sie uns Ihre Sichtungen! Mehr
Fernerkundung und Naturschutz
Habitatveränderungen mit Luftbildern erfassen
Im europäischen Vogelschutzgebiet »Donauauen zwischen Lechmündung und Ingolstadt« verursachte das Eschentriebsterben einen Ausfall starker Eschen. Mit der gleichzeitigen Entnahme starker Eichen kam es zu Habitatveränderungen. Eine Wiederholungskartierung ergab, dass die Populationen von Grauspecht und Halsbandschnäpper zugenommen hatten. Mehr
Artenschutz
Waldvogelschutz in Natura 2000-Gebieten
Gemeinsam mit dem FFH-Bericht wird alle sechs Jahre über den Zustand der Vögel in Deutschland berichtet. Im jüngsten Nationalen Vogelschutzbericht »Vögel in Deutschland 2019« wird eine Zunahme der Brutpaarzahlen von Waldvogelarten gegenüber starken Verlusten im Offenland dokumentiert. Ein schöner Erfolg der jahrelangen Bemühungen um strukturreichere vielfältigere Wälder. Mehr