Header Biodiversität

RSS-Feed der Bay. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft abonnieren

So verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr. Unser RSS-Feed "Nachrichten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft" informiert Sie kostenlos über unsere aktuellen Beiträge.

Aufruf des RSS-Feeds

Umsetzung und Gebietsbetreuung

Die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes in den NATURA 2000-Gebieten ist ein wesentlicher Teil der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes. In Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind Hinweise für das Gebietsmanagement enthalten.

Umsetzung und Gebietsbetreuung

Einer der zentralen Grundsätze der Umsetzung von Natura 2000 in Bayern ist die kooperative und auf Freiwilligkeit setzende Zusammenarbeit zwischen Forstverwaltung und Waldbesitzer. Die Bayerische Forstverwaltung unterstützt die Waldbesitzer auch durch eine naturschutzfachliche orientierte Beratung sowie Förderanreize bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung innerhalb von Natura 2000-Gebieten.

Bei der Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes sollen die vielfältigen und regional unterschiedlichen Anforderungen der Forstwirtschaft, Landeskultur und Gesellschaft ausgleichend berücksichtigt werden.

Neben dem Beratungsförster vor Ort am Revier ist vor allem der Natura 2000-Gebietsbetreuer am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Natura 2000 im Wald. Das Gebietsmanagement auf Grundlage des Managementplans ist als zentrales Instrument für den kooperativen Umsetzungsprozess mit den Waldbesitzern anzusehen. Es soll alle vor Ort Beteiligten einbeziehen und so die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Natura 2000-Gebiete sichern.

Aufgaben der LWF

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sind fachlich fundierte und praxisorientierte Arbeitsmaterialien erforderlich. Diese Arbeitsgrundlagen wurden durch die LWF konzipiert und erarbeitet und dienen der Natura 2000 konformen Beratung der Waldbesitzer. Die LWF unterstützt darüber hinaus die Natura 2000 Gebietesbetreuer an den Ämtern für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten vor Ort, insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
Günstiger Erhaltungszustand (Verschlechterungsverbot)
Der Schlüsselbegriff für das Gebietsmanagement ist der "günstige Erhaltungszustand". Als günstig wird der Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps bzw. einer Art angesehen, wenn das natürliche Verbreitungsgebiet nicht abnimmt, das langfristige Überleben der Arten gesichert ist und der Lebensraum ausreichend groß ist.
Verträglichkeitsabschätzung/Prüfung auf Verträglichkeit
Die FFH-Richtlinie sieht eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von Plänen oder Projekten vor, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ein FFH- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können. Grundlage der Verträglichkeitsabschätzung bzw. –prüfung sind die für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele.

Daneben sorgt die LWF mittels Fortbildungen und Fachinformationen dafür, dass die Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung die anspruchsvolle Aufgabe der Umsetzung der FFH-Richtlinie in den Wäldern Bayerns jederzeit mit hoher Fachkompetenz wahrnehmen können.

Fördermittel für Natur- und Artenschutz im Wald

Der Freistaat Bayern unterstützt Eigentümer oder Nutzungsberechtigte, die freiwillige Leistungen für den Natur- und Artenschutz in Natura 2000-Gebieten erbringen, über das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald).

Zentrale Bedeutung für die Umsetzung hat dabei die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen sowie der Schutz wild lebender Tier-und Pflanzenarten. Dabei soll die finanzielle Förderung mögliche Ertragsausfälle und anfallende Mehrkosten für naturschutzfachliche Maßnahmen ausgleichen.

Derzeit sind folgende Maßnahmen im Wald förderfähig:

  • Erhalt und Wiederherstellung von Stockausschlagswäldern
  • Erhalt von Biberlebensräumen
  • Nutzungsverzicht
  • Erhalt von Biotopbäumen
  • Belassen von Totholz
Die Förderabwicklung findet über das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in fachlicher Zusammenarbeit mit der Umweltverwaltung statt. Detaillierte Informationen zu Fördermaßnahmen und Fördervoraussetzungen sind in der aktuellen Förderrichtlinie hinterlegt.

Ansprechpartner

  • N.N.