FFH-Monitoring und Berichtspflicht

Kartierung Kammmolch

Kontrolle von ausgelegten Kammmolch-Fallen. (© T. Bosch)

Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zu einer regelmäßigen Überwachung (Monitoring) der Natura 2000-Schutzgüter verpflichtet.

Im Unterschied zum Natura 2000-Gebietsmanagement findet das FFH-Monitoring auch auf Flächen außerhalb der Natura 2000-Gebiete statt. Denn um aussagekräftige Daten zum Erhaltungszustand der Schutzgüter erheben zu können, ist es notwendig, ihr Gesamtverbreitungsgebiet zu betrachten. Die so erhobenen Daten lassen Aussagen zum Trend des Schutzobjektes zu. Daraus lassen sich wiederum Rückschlüsse auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen ziehen.

Was wird wie erhoben?

Was geschieht mit den erhobenen Daten?

Die Daten aus dem FFH-Monitoring stellen eine wichtige Grundlage für den Natura 2000-Bericht dar. Gemäß Art. 17 der FFH-RL und Art. 12 der Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL) sind alle EU-Mitgliedstaat dazu verpflichtet, der EU über den Erhaltungszustand ihrer jeweiligen Natura 2000-Schutzgüter Bericht zu erstatten (Berichtspflicht). Der Bericht wird in einem 6-jährigen Turnus auf nationaler und europäischer Ebene veröffentlicht. Für die Naturschutzarbeit in Europa und Deutschland ist er eine wichtige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage.
Tabelle 1: Bewertung des Lebensraumtyps 9410, Montane und alpine bodensaure Fichtenwälder, im nationalen Bericht 2013
Biogeographische RegionVerbreitungFlächeStruktur u. FunktionZukunftsaussichtenErhaltungszustand
kontinentalgünstigunzureichendgünstigunzureichendunzureichend
alpingünstiggünstiggünstiggünstiggünstig
Im FFH-Bericht wird der aktuelle Erhaltungszustand der Schutzgüter mittels eines viergliedrigen Bewertungsschemas (günstig, unzureichend, schlecht, unbekannt) aufgezeigt. Der Erhaltungszustand errechnet sich aus der Bewertung von vier Teilparametern (Verbreitung, Fläche/ Population, Struktur und Funktion/ Habitat, Zukunftsaussichten). Dadurch wird der Erfolg von FFH-RL und VS-RL europaweit messbar und vergleichbar. Gleichzeitig werden Handlungsfelder in der Umsetzung beider Richtlinien aufgezeigt (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2).
Tabelle 2: Bewertung des Hirschkäfers im nationalen Bericht 2013
Biogeographische RegionVerbreitungPopulationHabitatZukunftsaussichtenErhaltungszustand
kontinentalgünstiggünstiggünstiggünstiggünstig
alpinkeine Vorkommen

Wer erhebt Monitoring-Daten in Bayern?

Jedes Bundesland ist für das FFH-Monitoring innerhalb seiner Landesgrenze selbst zuständig. Der Freistaat Bayern ist als flächengrößtes Bundesland für das FFH-Monitoring von 91 Lebensraumtypen (LRT) und 258 Arten verantwortlich. Die Federführung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) inne. Das Landesamt für Umwelt (LfU) koordiniert in Zusammenarbeit mit der LWF die Umsetzung des FFH-Monitorings. In die Zuständigkeit der LWF fällt das Monitoring der Wald-LRT (Anhang I) und Arten (Anhang II, IV, V und ausgewählte Vogelarten), deren Vorkommen an den Lebensraum Wald gebunden ist. Das FFH-Monitoring der Arten und LRT des Offenlandes wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt.

Die Bayerische Forstverwaltung ist neben den koordinierenden Aufgaben der LWF auch durch die Kartierung der Wald-LRT und ausgewählter Wald-Arten an der Umsetzung des FFH-Monitorings beteiligt. Die Kartierungen werden durch Regionale Kartierteams an den Ämtern für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (ÄELF), Artexperten der LWF und externen Werkvertragsnehmern gewährleistet.

Wie werden die Monitoring-Daten erhoben?

Karte von Bayern mit den biogeographische Regionen. Ca. 95% der Landesfläche liegen in der kontinentalen biogeographischen Region. Die alpine Region sind die bayerischen Alpen. Die Begrenzung zwischen beiden Regionen ist in West-Ost-Ausrichtung etwa eine Linie von Kempten über Bad Tölz bis Bad Reichenhall.Zoombild vorhanden

Abb1. Lage der biogeographischen Regionen in Bayern

Die FFH-RL unterscheidet für das FFH-Monitoring neun Bezugsräume für die Bewertung des Erhaltungszustandes, die sogenannten biogeographischen Regionen. Dabei handelt es sich um großflächige Gebiete, die sich in ihrer Arten- und Lebensraumausstattung stark ähneln. Der Hauptflächenanteil Bayerns liegt in der kontinentalen biogeographischen Region (KON). In geringerem Flächenumfang hat Bayern – als einziges Bundesland – Anteil an der alpinen biogeographischen Region (ALP).

Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurde ein deutschlandweit einheitliches Monitoring-Konzept entwickelt. Demnach findet das FFH-Monitoring ausschließlich auf Flächen statt, auf denen Vorkommen der Arten und Lebensraumtypen dokumentiert wurden. Ziel des FFH-Monitoring ist es, eine Aussage zum Gesamterhaltungszustand der Schutzgüter zu dokumentieren. Aus diesem Grund liegen die Monitoringflächen sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete.
Je nach Häufigkeit eines Schutzgutes kommen verschiedene Monitoring-Methoden zum Einsatz:

Stichprobe

  • häufige Schutzgüter
  • 63 Dauerbeobachtungsflächen pro Schutzgut pro biogeographischer Region
  • Anzahl der Stichproben pro Bundesland richtet sich nach dem Anteil am Vorkommen
  • zufällige Auswahl der Stichproben-Flächen

Totalzensus

  • seltene Schutzgüter, d.h. weniger als 63 Vorkommen pro biogeographischer Region
  • jedes Vorkommen der Art wird kartiert

Experteneinschätzung

  • Schutzgüter, für die keine der beiden oben genannten Methoden umsetzbar sind

Derzeit werden die Daten für den Berichtszeitraum 2019 - 2025 erhoben.

Schwerpunktthemen

FFH-Monitoring der Wald-Lebensraumtypen in Bayern

Erlenbruchwald

Von der LWF werden insgesamt 15 Wald-Lebensraumtypen betreut. Das FFH-Monitoring wurde seit 2010 in der kontinentalen Region für acht Lebensraumtypen eingerichtet. Für großflächig vorkommende Lebensräume, wie beispielsweise den Hainsimsen-Buchenwald (9110), hat Deutschland ein bereits vorhandenes Verfahren genutzt, um die benötigten Daten zu erhalten: Die Bundeswaldinventur.  Mehr

FFH-Monitoring der Wald-Arten in Bayern

Mitarbeiter der LWF beim Absaugen von Mulm an einer Alteiche.

Die LWF koordiniert das FFH-Monitoring für 29 Tier- und Pflanzenarten mit Waldbezug. Die Einrichtung von Monitoringflächen für diese Wald-Arten begann 2009 in der kontinentalen biogeographischen Region. Das Monitoring erfolgt hier für 10 Arten durch Stichproben, für 4 Arten über einen Totalzensus und für 6 Arten durch die Einschätzung einer/s Expertin/en. Für die Arten der alpinen biogeographischen Region wird aktuell ein Monitoring-Konzept erarbeitet.  Mehr

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