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Randolf Schirmer
Auf die Sorte kommt es an - LWF-aktuell 105

Bei der Anlage von Kurzumtriebsplantagen stellen sich drei entscheidende Fragen: Welche Sorten sollen gepflanzt werden? Wie viele Sorten kommen zum Anbau? Wie sind diese auf der Fläche zu verteilen? Die Sortenprüffelder des Bayerischen Amts für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP) bieten eine gute Grundlage, um unterschiedliche Anbauoptionen zu vergleichen. Bei ausschließlicher Verwendung zugelassener und empfohlener Sorten werden deutlich höhere Biomasseerträge erzielt. Hohe Zuwächse sind Voraussetzung für die betriebswirtschaftliche Rentabilität dieser modernen Niederwälder.

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Abbildung: ASP-Sortenprüffeld Ebrach in der 6. Vegetationsperiode. Foto: R. Schirmer

Die Leistungsfähigkeit von Energieholzkulturen wird neben dem Standort entscheidend von den verwendeten Pappelsorten beeinflusst. Deutsche Baumschulen dürfen nur nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassene Pappelsorten anbieten. Allerdings sind nicht alle zugelassenen Sorten auch für Kurzumtriebsplantagen (KUP) geeignet, da ältere Sorten vorrangig nach Stammform für Hochwaldanbauten, nicht jedoch auf hohe Biomassenproduktion in der Jugendphase selektiert wurden.

Es sollten daher die Empfehlungen des Bayerischen Amts für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP) hinsichtlich KUP-tauglicher Sorten beachtet werden, um maximale Zuwachsleistungen erzielen zu können (siehe unter "Weiterführende Links"). Aktuell sind elf Sorten für Energieholzkulturen zu empfehlen.

Landwirte, deren Ackerland mehr als 15 ha beträgt und eine Betriebsprämie in Anspruch nehmen wollen, müssen ab dem Jahr 2015 grundsätzlich 5% des Ackerlandes als ökologische Vorrangfläche (sog. Greeningflächen) bereitstellen (siehe Kasten S. 44). Als ökologische Vorrangfläche zählen u.a. auch Aufforstungen und KUP-Flächen. Da eine Extensivierung der Landnutzung auf den ökologischen Vorrangflächen gewünscht ist, ist der Landwirt in der Bewirtschaftung eingeschränkt (z.B. §30 und Anlage 1 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung – DirektZahlDurchfV). So dürfen beispielsweise nur Kreuzungen mit Beteiligung der Schwarzpappel Populus nigra verwendet werden.

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  • Randolf Schirmer