LWF aktuell 143
Kleinprivatwald 2022 – Energiekrise und neue Fördermöglichkeit
von Holger Hastreiter
Welchen monetären und zeitlichen Aufwand investieren die Privatwaldbesitzenden in Erhaltung und Pflege ihrer Wälder? Hatte die Energiekrise 2022 Auswirkungen auf die Bewirtschaftung im Kleinprivatwald? Wird die 2022 neu eingeführte Förderung des Bundes zum klimaangepassten Waldmanagement von den Kleinprivatwaldbesitzenden angenommen? Diese und weitere Fragen beantwortet das »Testbetriebsnetz Kleinprivatwald«.
Die Privatwaldfläche in Bayern umfasst etwa 1,4 Mio. ha. Drei Viertel dieser Fläche gehört Waldbesitzenden mit Forstflächen bis zu 50 ha. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) befragt diese Kleinprivatwaldbetriebe seit 2012 auf freiwilliger Basis, um einen Einblick in deren Bewirtschaftung zu erhalten. Der Fokus der Erhebung liegt auf der jeweiligen Aufwands- und Ertragssituation der Betriebe. Dazu werden unter anderem die Maschinenstunden, der persönliche zeitliche Arbeitsaufwand im Wald, Holzeinschlag und -verkauf und die Durchführung sonstiger Betriebsarbeiten (Pflanzung, Waldschutz, Pflege, Wegebau etc.) erfasst. Das »Testbetriebsnetz Kleinprivatwald« führt die Angaben aller Mitwirkenden zu Durchschnittswerten zusammen. Aufgrund der enormen Zahl von 475.000 Betriebseinheiten in Bayern sowie der damit verbundenen Vielfalt der Wälder und der Waldbesitzenden kann es letztendlich aber nur einen kleinen Ausschnitt aus dieser Grundgesamtheit abbilden.
Ergebnisse und Kennzahlen für 2022
Im Schnitt arbeiteten die befragten Waldbesitzenden 2022 rund 31 Stunden je Hektar in ihrem Wald. Zehn Stunden davon entfielen auf die Holzernte und -bringung, zwölf Stunden auf sonstige Forstbetriebsarbeiten und der Rest auf den Holztransport und die Energieholzbereitstellung. Die Arbeiten wurden im Mittel mit 1,2 Arbeitskräften überwiegend in Eigenregie zusammen mit unentgeltlichen Arbeitskräften, meist Familienangehörigen und Verwandten, durchgeführt. 26 Teilnehmer ließen die Waldarbeit teilweise durch ein Forstunternehmen erledigen.
Die Analyse des Einschlagsverhaltens zeigt, dass 38 der teilnehmenden Betriebe Stammholz einschlugen, 34 davon verkauften dieses Holz. Brennholz hingegen wurde in 47 Betrieben ausgehalten, jedoch nur in 20 Fällen vermarktet. Hackschnitzel erzeugten 18 Betriebe und 9 davon veräußerten diese zumindest teilweise. Prozentual stellt sich die Sortimentsaushaltung am Gesamteinschlag folgendermaßen dar: Rund 58 % wurden als Stammholz ausgehalten, 27 % zu Scheitholz und 15 % zu Hackschnitzel verarbeitet. Rund 95 % des Stammholzes und etwa 50 % der Energieholzmenge gingen in die Vermarktung. Der Eigenverbrauch belief sich damit auf ein Viertel der eingeschlagenen Gesamtmenge. Der Schadholzanteil am Gesamteinschlag lag über alle Betriebe gesehen bei 38 %.
Betriebsergebnis 2022 – ohne kalkulatorische Werte geht es nicht
Die Lohnkosten für die Eigentätigkeit und die Kosten für betriebseigene Maschinen wurden als Durchschnittswerte aus den im Internet verfügbaren Verrechnungssätzen mehrerer bayerischer Maschinenringe ermittelt. Die kalkulatorischen Lohnkosten für die eigene Arbeit und unentgeltlich beschäftigte Personen wurden konservativ mit 16 € pro Stunde angesetzt. Den Dieselpreis für die eigenen Maschinen hinterlegte man mit 1,80 € brutto je Liter. Fremdarbeitskosten, Maschinenmiete oder Materialkosten flossen mit dem tatsächlich entstandenen Rechnungsbetrag in die Kalkulation ein. Als Verwaltungskosten wurden nur die Pflichtbeiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Jahresmitgliedsbeitrag bei einem forstlichen Zusammenschluss angesetzt. Weitere mögliche Verwaltungskosten sind unter anderem die Grundsteuer, der Beitrag zu Wasser- und Bodenverbänden, die Betriebshaftpflichtversicherung, Sturm- und Feuerversicherungen und die eventuellen Kosten für die steuerliche Beratung. Da die meisten dieser Aufwendungen nicht obligatorisch oder vergleichsweise gering sind, wurde auf die Erhebung verzichtet. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist beispielsweise freiwillig, obwohl er sehr sinnvoll ist. Viele forstliche Zusammenschlüsse bieten ihren Mitgliedern dazu günstige Konditionen an. Die Grundsteuer für das Waldeigentum hingegen ist eine jährliche Pflichtabgabe. Allerdings schlägt diese eher gering zu Buche, kaum jemand konnte deren Betrag auf Anhieb nennen. Man ging deshalb davon aus, dass die Grundsteuer meist durch den Jagdpachtschilling kompensiert wird, egal, ob dieser nun direkt ausgezahlt oder durch die Jagdgenossenschaft in die Wegepflege oder zur Anschaffung gemeinschaftlicher Maschinen investiert wird. Der Jagdpachtschilling ging aus diesem Grund auch nicht in die Berechnung der Einnahme ein.
Die Betriebsergebnisse für die bisherigen Erhebungsjahre ergeben sich aus der Differenz zwischen Gesamterträgen und allen notwendigen Aufwendungen (Tabelle 1). Für die Waldbesitzenden, die ihren Wald hauptsächlich in Eigenregie bewirtschaften und dabei keinen Lohn für ihre Arbeitszeit einkalkulieren, ist das Betriebsergebnis ohne kalkulatorischen Lohnansatz das Maß für die Rentabilität ihres Waldes (Tabelle 2).
Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2021 | 2022 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erträge aus Holz- und Forsterzeugnissen | 736 | 614 | 850 | 684 | 691 | 703 | 716 | 753 | 1115 |
Sonstige Erträge (z. B. Förderung) | 14 | 22 | 12 | 26 | 67 | 9 | 36 | 38 | 140 |
Betriebsertrag | 750 | 636 | 862 | 710 | 758 | 712 | 752 | 791 | 1255 |
Aufwand für Holz- und Forsterzeugnisse | 469 | 382 | 482 | 529 | 566 | 627 | 686 | 589 | 720 |
Aufwand für Betriebsarbeiten | 150 | 147 | 138 | 227 | 232 | 190 | 255 | 254 | 282 |
Aufwand für Verwaltung | 39 | 38 | 42 | 41 | 39 | 39 | 42 | 45 | 51 |
Betriebsaufwand | 658 | 567 | 662 | 797 | 837 | 856 | 983 | 888 | 1053 |
Reinertrag (inkl. Fördermittel) | 92 | 69 | 200 | -87 | -79 | -144 | -231 | -97 | 202 |
Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2021 | 2022 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erträge aus Holz- und Forsterzeugnissen | 736 | 614 | 850 | 684 | 691 | 703 | 716 | 753 | 1115 |
Sonstige Erträge (z. B. Förderung) | 14 | 22 | 12 | 26 | 67 | 9 | 36 | 38 | 140 |
Betriebsertrag | 750 | 636 | 862 | 710 | 758 | 712 | 752 | 791 | 1255 |
Aufwand für Holz- und Forsterzeugnisse | 222 | 183 | 239 | 227 | 261 | 299 | 338 | 285 | 409 |
Aufwand für Betriebsarbeiten | 50 | 43 | 45 | 88 | 98 | 64 | 98 | 96 | 93 |
Aufwand für Verwaltung | 39 | 38 | 42 | 41 | 39 | 39 | 42 | 45 | 51 |
Betriebsaufwand | 311 | 264 | 326 | 356 | 398 | 402 | 478 | 426 | 553 |
Deckungsbeitrag (inkl. Fördermittel) | 439 | 372 | 536 | 354 | 360 | 310 | 274 | 365 | 702 |
Der Betriebsertrag – Höhere Erlöse …
… mehr Förderung
Vier Teilnehmer gaben an, Mittel aus dem Bundesförderprogramm »Klimaangepasstes Waldmanagement« beantragt zu haben. Ausgezahlt wurde im Erhebungsjahr noch nicht, da die Antragstellung erst zum Jahresende 2022 möglich war. Die neue Fördermöglichkeit aus Bundesmitteln soll den Aufwand der Waldbesitzenden für den klimabedingten Waldumbau honorieren. Das Programm unterscheidet sich wesentlich von der »Corona-Waldprämie«, an die viele der Befragten – vermutlich aufgrund des »Gießkannenprinzips« – gute Erinnerungen haben. Da dieses Thema derzeit sehr aktuell ist, beinhaltete die Erhebung auch Fragen zum »Klimaangepassten Waldmanagement«:
78 % der Befragten wussten bereits, dass es diese Förderung gibt. Als Quelle(n), durch die sie von dieser Fördermöglichkeit erfahren haben, nannten 42 % ausschließlich die forstlichen Zusammenschlüsse, 24 % verschiedene Medien (z. B. Internet, Zeitschriften) und 27 % beide der vorgenannten Möglichkeiten. 7 % erfuhren über den örtlichen Revierleiter davon. Die Frage, was sie von diesem Förderprogramm halten, beantworteten 64 % ausschließlich negativ (Abbildung 3), 16 % eher positiv, 9 % teilweise positiv und 11 % hatten sich dazu noch keine Meinung gebildet.
Abb. 1: Gründe für eine negative Einstellung gegenüber dem Förderprogramm »Klimaangepasstes Waldmanagement« (© LWF)
Die positiven Äußerungen bezogen sich meist darauf, dass es grundsätzlich der richtige Weg sei, den Aufwand der Waldbesitzenden zu kompensieren bzw. überhaupt Fördergelder für die Walderhaltung einzusetzen. Einige Teilnehmer stellten sich aber die Frage, ob diese Förderung neben den bestehenden bayerischen Programmen überhaupt notwendig sei, da es auch Überschneidungen gebe. Öfter wurde auch der sogenannte Mitnahmeeffekt angesprochen und dass diese Förderung wohl eher für Großbetriebe interessant wäre. Diejenigen, die das Programm bereits kannten, wurden auch gefragt, ob sie diese Förderung beantragen werden bzw. bereits beantragt haben. Darauf antworteten 80 % mit »nein«, 9 % mit »ja« und 11 % mit »vielleicht«. Viele waren der Meinung, dass sie die meisten Anforderungen bereits jetzt erfüllen könnten. Diejenigen, die die Fördergelder bereits beantragt hatten, beschrieben die Antragstellung überwiegend als bürokratisch, umständlich und sehr »papierintensiv«.
Auf die Frage, was sich die Waldbesitzer zukünftig als Kompensation oder Honorierung ihres Engagements bei der Waldbewirtschaftung wünschen, gab es unter anderem folgende Vorschläge: Die Beibehaltung der bisherigen Fördermöglichkeiten in Bayern sei sehr wichtig. Mehrfach wurde die Forderung nach einer unkomplizierten Förderung ähnlich der Bundeswaldprämie geäußert. Als weitere Möglichkeit sahen die Befragten die Rückvergütung der eigenen CO2-Abgabe in Höhe der Kohlendioxidmenge an, die der eigene Wald jährlich der Atmosphäre entzieht. Wichtig sei auch, dass die Holzpreise hoch blieben und die Holzverwendung auf dem Energieholzsektor nicht eingeschränkt werde. Ebenfalls genannt wurde die konsequentere Umsetzung und Überprüfung der jagdlichen Vorgaben – dadurch würde viel zeitlicher und monetärer Aufwand für den Waldumbau wegfallen.
Der Betriebsaufwand – Höhere Maschinenkosten, mehr Verwaltungsaufwand
Der Aufwand für die sonstigen Betriebsarbeiten stieg gegenüber 2021 »nur« um 11 % an. In die Walderneuerung (Kulturbegründung, Nachbesserung, Voranbauten, Begleitwuchsregulierung) investierten die Waldbesitzenden mit Eigenlohnansatz 134 €/ha und 50 €/ha ohne Ansatz eigener Lohnkosten. Die Aufwendungen für Waldschutzmaßnahmen (Wildschutz, Kontrollaufwand) betrugen mit Eigenlohn 110 €/ha. Ohne Lohn kostete der Waldschutz im Mittel 27 €/ha. Die Ausgaben für die Waldpflegemaßnahmen (Jungwuchs- und Dickungspflege, Wertastung) beliefen sich mit Eigenlohn auf 20 €/ha und ohne Lohnansatz auf 4 €/ha. In die Wegeinstandhaltung flossen 18 €/ha, ohne Lohnansatz waren es 12 €/ha. Höhere Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung und gestiegene Mitgliedsbeiträge bei den Forstzusammenschlüssen steigerten den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand um 6,50 €/ha.
Fazit
Eine positive Folge der Teuerungsspirale auf dem Energiesektor waren für die Waldbesitzenden hingegen die erheblich gestiegenen Preise für Brennholz und Hackschnitzel. Diese Sortimente stammen meist aus Schadholzanfällen oder aus Pflege- und Waldumbaumaßnahmen und können aufgrund mangelnder Qualität oder Dimension nicht als Bau- oder Möbelholz verwendet werden. Würde man die Holzfeuerung zukünftig verbieten, unterblieben wohl viele notwendige Pflege- und Waldumbaumaßnahmen. Diese wären oftmals unwirtschaftlich, da die Einnahmen aus dem Verkauf wegbrächen und die energetische Eigennutzung von Holz nicht mehr möglich wäre. Im Hinblick auf die Klimaanpassung des Waldes wäre dies kontraproduktiv – zumal das Heizen mit Holz tatsächlich CO2-neutral ist: Bei der Verbrennung kann nur die Menge an CO2 frei werden, die beim Wachstumsvorgang im Holz gespeichert wurde. Verrottet das Holz im Wald, wird die gleiche CO2-Menge an die Atmosphäre abgegeben wie bei der Verbrennung, es verlängert sich lediglich die Zeitdauer der Abgabe.
Zusammenfassung
Gesucht
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