Stand: 04.03.2025
FAQs zur Ahorn-Rußrindenkrankheit

Was ist die Rußrindenkrankheit?

Die Rußrindenkrankheit wird durch einen Pilz ausgelöst. Dieser Pilz - Cryptostroma corticale - kann jahrelang im Inneren des Baumes unentdeckt und symptomlos als Endophyt überdauern. Kommt es zu einer Stresssituation durch Hitze und Trockenheit, nutzt der Erreger die Schwächung des Baumes aus. Es kommt zum Ausbruch der Rußrindenkrankheit.
Der Erreger Cryptostroma corticale stammt wahrscheinlich aus Nordamerika (Kanada und Nordstaaten der USA) und wurde in Europa erstmals in den 1940er Jahren in Parkbereichen in London sowie in den 1950er Jahren in Paris nachgewiesen. Der Erstbefund in Deutschland erfolgte 1964 an gelagertem Brennholz in Berlin.

Welche Baumarten werden befallen?

Die Krankheit tritt in Bayern vor allem an Bergahorn auf; in mehreren Fällen wurden auch Einzelnachweise an Spitz- und Feldahorn erbracht. Aus anderen Bundesländern sind neben den drei heimischen Ahornarten auch Befunde an Silber- (Acer saccharinum) und Eschenahorn (A. negundo) bekannt. Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Arten der Gattung Ahorn gegenüber dem Erreger anfällig sind. In der Literatur finden sich Hinweise, dass neben der Gattung Ahorn weitere Baumarten wie Linde, Birke und Hickorynuss befallen werden können. In Baden-Württemberg wurde die Krankheit aktuell an der Gemeinen Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) nachgewiesen.

Wie erkenne ich die Rußrindenkrankheit?

Symptome vor der Sporenbildung am bzw. im Baum sind:

  • Blattwelke
  • Ausbildung von Kronentotholz
  • intensive Ausbildung von Wasserreisern am mittleren und unteren Stamm (Bild 1, 2)
  • gelb-grünliche Verfärbungen ausgehend vom Kernholz im Querschnitt des Holzkörpers (Bild 1)

Symptome bei „Sporenbildung“ am Baum sind:

  • Erreichen die Verfärbungen im Holzkörper den Rindenbereich:
    • bilden sich unter der obersten Rindschicht über dem Kambium flächig schwarze Sporenlager aus
    • beim Beginn der Sporenbildung zeigen sich bläschenartige Rindenaufwölbungen (Bild 2)
    • bei einem leichten Anschneiden dieser Rindenaufwölbungen / Bläschen treten die staubenden rußartigen Sporen des Pathogens aus
  • Im weiteren Verlauf kommt es zu einem Ausbruch der Krankheit durch flächige schwarz-braunen Sporenlager in Stamm- und Starkastbereichen unter der Rinde, wodurch die Krankheit erst augenscheinlich wird (Bild 3).
  • Bei der Lagerung von Brennholz aus befallenen Beständen:
    • können schon nach kurzer Zeit (3 bis 6 Monate) ebenfalls schwarze Sporenmassen gebildet werden
    • können sich unter dem Holz der äußeren Jahrringe bei längerer Lagerung (etwa drei Jahre) nochmals neue Sporenmassen des Pilzes ausbilden (Bild 4)

4 Bilder von einem mit Rußrindenkrankeit befallenem Baum

Bilder 1-4, N. Burgdorf, LWF

Wo kommt die Rußrindenkrankheit in Bayern vor?

Die Ahorn-Rußrindenkrankheit tritt seit 2018 in Bayern hauptsächlich in der fränkischen Weinbauregion und der sogenannten Fränkischen Platte auf. Dabei sind vornehmlich Waldinseln betroffen, in denen Klimaextreme weniger abgemildert werden als in großen geschlossenen Waldbeständen. Außerhalb des Schwerpunktgebietes tritt der Erreger an wärmebegünstigten Waldstandorten z.B. entlang der Donau sowie in urbanen Bereichen auf. Die symptomlose Verbreitung des Pilzes als Endophyt, ohne die Ausbildung der Sporen, geht über das Hauptverbreitungsgebiet der Rußrindenkranheit weit hinaus.

Bayernkarte mit eingefärbten Landkreisen vor allem in Unterfranken.

Welche Faktoren tragen zum Auftreten der Rußrindenkrankheit bei?

Die Rußrindenkrankheit tritt vornehmlich in trocken- und warm getönten Regionen Bayerns auf. Die extreme Hitze und Trockenheit in den Jahren von 2018 bis 2020 gilt als Auslöser des massiven Auftretens der Krankheit. Bei trocken-warmen Witterungsverläufen muss daher auch zukünftig mit einer Zunahme des Auftretens gerechnet werden. Wichtiges Indiz für dieses Szenario sind die vermehrten Fälle von Rußrindenkrankheit in wärmebegünstigten urbanen Bereichen, wo erkrankte Bäume vor allem auf eher ungeeigneten Standorten zu finden sind, sowie das Auftreten in kleinflächigen Waldinseln im Raum Würzburg. Unterhalb von 8°C Jahresdurchschnittstemperatur im langjährigen Mittel (1991-2020) wurde der Erreger der Rußrindenkrankheit bislang nicht nachgewiesen.

Bayernkarte mit Rußrindenvorkommen und Durchschnittstemperaturen.

Muss ich einen erkrankten Baum fällen?

Auf Waldflächen:

  • Grundsätzlich stellen Bäume mit der Rußrindenkrankheit eine waldtypische Gefahr dar.
  • Im Bestandesinneren können geschädigte Bäume als Totholz verbleiben.
  • Eine Fällung und der Abtransport der Bäume ist nicht notwendig.
  • Um die Sporenlast in erkrankten Beständen mittelfristig zu verringern, können erkrankte Bäume gefällt und/oder gehäckselt werden – wegen der Sporenlast am besten in der vegetationslosen Zeit bis zum Mai.

Waldbereiche mit Verkehrssicherungsverpflichtung:

  • Entlang von öffentlichen Straßen und Wegen sollten erkrankte Bäumen mit erkennbaren Schadsymptomen (beschrieben unter FAQ „Wie erkenne ich die Rußrindenkrankheit?“) aufgrund der erhöhten Bruchgefahr und Sporenfreisetzung gefällt werden.
  • Fallen bei der Kontrolle Schäden auf, die eine akute Gefährdung darstellen, ist der entsprechende Baum unverzüglich zu entnehmen.
  • Wir empfehlen, die durchgeführten Kontrollen zur Verkehrssicherung zu dokumentieren.
  • Wenn Ahorne Lebensstätten geschützter Tierarten beherbergen, empfehlen wir die geplante Maßnahme außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen und gegebenenfalls mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Beratungsförsterinnen und Beratungsförster der Bayerischen Forstverwaltung sollten in diesem Fall Kontakt mit der örtlichen Fachstelle für Waldnaturschutz aufnehmen.

Was muss ich bei der Arbeit in betroffenen Beständen beachten?

Die Fällung und Aufarbeitung sollte aufgrund der hohen Bruchgefahr der Bäume nicht mit der Motorsäge, sondern mit Harvester erfolgen. Wenn die Lüftungsanlagen der Forstmaschinen die Sporen nicht herausfiltern können, sollten die Lüftungsschlitze verschlossen werden und eine FF2/FFP3-Maske getragen werden.
Bei Arbeiten in Rußrindenbeständen mit der Motorsäge (beispielsweise Fällung von Ahorn mit beginnendem Vitalitätsrückgang, aber ohne Sporenlager) ist die Ergänzung der notwendigen Holzernte-PSA um Atemschutz mit mindestens FFP2/FFP3-Maske aufgrund der Sporengröße von 5-6 µm angeraten (vgl. Informationen der SVLFG).
Erkrankte Bäum (jeder Vitalitätsstufe bis hin zu abgestorbenen Ahornen mit Sporenlager) können gefällt und mit Bodenkontakt liegen gelassen oder gehäckselt ins Bestandesinnere verbracht werden. Beim Häckseln symptomatischer Stämme wird die lokale Sporenbelastung allerdings kurzzeitig erhöht. Wo möglich sollten forstliche Maßnahmen im Herbst/Winter stattfinden, wenn die Sporenfreisetzung reduziert ist. Die Sporenfreisetzung ist im Frühjahr bis Frühsommer am höchsten.

Darf ich das Holz aus erkrankten Beständen nutzen?

Die Nutzung von Ahornholz aus erkrankten Beständen ist aus Sicht der LWF nicht zu empfehlen, da Sporenlager auch an infiziertem Holz ausgebildet werden, welches noch keine äußerlichen Befallsmerkmale (wie z.B. Sporenlage) aufweist. Es geht darum, die Ausbildung von Sporenlagern in der Nähe zu Aufenthaltsorten zu vermeiden.

Gibt es wirksame Pflanzenschutzmittel?

NEIN: Für eine Behandlung der Rußrindenkrankheit sind derzeit weder wirksame Pflanzenschutzmittel bekannt noch zugelassen.

Was kann ich zur Vorbeugung tun?

Vorbeugend ist hauptsächlich die Standortswahl zu beachten. Wer Bergahorn pflanzt, sollte auf die Ansprüche der Baumart achten. Außerdem sollte auf geeignete Herkünfte gesetzt werden. Grenz- oder Extremstandorte, die zu Stressreaktionen bei Bäumen führen können, bieten dem Erreger das Potenzial, die Rußrindenkrankheit auszulösen.

Müssen Verdachtsfälle gemeldet werden?

Nein: Für die Rußrindenkrankheit besteht keine Meldepflicht!

Kontaktpersonen/-behörden

Bei Fragen zur Ahornrußrindenkrankheit wenden Sie sich, wenn:

Waldflächen betroffen sind: an die zuständige Revierleitung Ihres Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Öffentliches Grün oder Stadtbäume betroffen sind: an die Landesanstalt für Wein- und Gartenbau sowie an die Landeanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Pflanzenschutz (Ansprechpartner Mykologie)