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Kurz vor Zulassungsende wurden für 3 Pflanzenschutzmittel die Zulassungen im Bereich Forst verlängert.
Namentlich handelt es sich dabei um die Mittel KARATE FORST flüssig, Cyperkill Forst und FORESTER
Alle drei Präparate wurden jeweils um 1 Jahr verlängert. Die Verlängerung von KARATE Forst flüssig entspricht aber keiner Wiederzulassung, sondern basiert auf den Art. 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und räumt eine zeitlich begrenzte Verlängerung der Anwendung ein. Falls keine Entscheidung über eine Wiederzulassung im entsprechenden Zeitraum getroffen wird, verliert das Mittel danach seine Zulassung. Bei Cyperkill Forst und FORESTER entspricht die Verlängerung auch keiner Wiederzulassung.
Neues Zulassungsende (vorbehaltlich von Widerrufen, Stand 30.11.2020, Quelle: bvl.bund.de):