Stand: 30.08.2023
FAQs zur Borkenkäferbekämpfung

Borkenkäferfalle mit vielen gefangenen Käfern

Borkenkäferfalle (© LWF)

Aufgrund der immer wieder auftauchenden Fragen rund um das Thema Borkenkäferbekämpfung hat sich das Team Borkenkäfer der LWF entschlosssen, eine FAQ-Seite mit den wichtigsten Fragen rund um die Themen Biologie, Bekämpfung, rechtliche Grundlagen sowie Fördermöglichkeiten in Bayern in einer möglichst übersichtlichen Form zu präsentieren.

Nachfolgend sind die meist gestellten Fragen - nach Schwerpunkten gegliedert - dargestellt.

Wo überwintern Borkenkäfer wie Buchdrucker und Kupferstecher?

Die Käfer überwintern im Baum unter der Rinde oder im Boden. Untersuchungen zeigen, dass in der Regel nur ein Teil der flugbereiten Käfer im Boden überwintert (10 bis 30 %; z.B. Biermann, 1977). Der weitaus größere Teil überwintert als Käfer, Puppe oder Larve unter der Rinde. Gerade bei einem langen warmen Herbst entwickeln sich im September angelegte Bruten auch noch unter der Rinde fertig.

Der Landesforstbetrieb NRW hat Untersuchungen durchgeführt, wie viele Käfer in kleinen Rindenstücken überwintern. Auch wenn äußerlich an etwa 2 €-großen Rindenstücken nur wenige Käfer sichtbar waren, zeigten Laboruntersuchungen, dass die Käfer in 3 Etagen innerhalb der Rinde leben können. Hochrechnungen ergaben so mehr als 10.000 Käfer je Baum! Wenn es gelingt, diese zu einem Großteil abzuschöpfen, so ist das Befallsrisiko für das kommende Jahr wirkungsvoll gemindert. Es lohnt sich also auch, heruntergefallene Rindenstücke einzusammeln und unschädlich zu machen.

Dazu müssen nicht nur den Sommer über, sondern auch im Herbst und Winter befallene Bäume gesucht und aufgearbeitet werden. Denn auch bei kühleren Temperaturen im Herbst fressen die Larven unter der Rinde weiter, verpuppen sich und werden zu Jungkäfern. Dabei lockert sich die Rinde und fällt ab. Fertige Jung- und Altkäfer können in dieser am Boden liegenden Rinde ohne Verluste überwintern oder sich in den Boden zurückziehen. Dann sind sie für weitere Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr erreichbar. Häufig sprengt Winterfrost spätestens im Januar/Februar lockere Rinde von befallenen Bäumen ab und erschwert so die vollständige Sanierung von Borkenkäferbefallsherden.

Wann fliegen die Altkäfer erneut aus, um Geschwisterbruten anzulegen?

Ein Ausflug der Altkäfer zur Anlage der Geschwisterbrut steht bei warmer, trockener Witterung bevor, wenn der weibliche Altkäfer das letzte reife Ei dieser Brut abgelegt hat. Bei sehr hoher Dichte unter der Borke und dadurch hervorgerufenen Störungen kann das Weibchen das Gangsystem auch eher verlassen. Als Anhaltspunkt dient auch die Länge der Muttergänge. Beim Buchdrucker ist der Muttergang maximal 15 cm, beim Kupferstecher maximal 6 cm lang. Sind diese vollständig angelegt und beim Öffnen der Borke kein Käfer mehr im Gangsystem, hat der weibliche Altkäfer dieses Gangsystem verlassen.

Sterben Borkenkäferbruten im Winter ab?

Eier und junge Larvenstadien reagieren empfindlich auf Temperaturen unter -10 bis -15°C, wenn diese über mehrere Tage hinweg anhalten. Dagegen können ältere Larven, Puppen und Käfer auch lange Kälteperioden ohne große Verluste überstehen!

In milden, feuchten Wintern mit überdurchschnittlichen Temperaturen kommt es häufiger zu einer Verpilzung der Bruten. Verpilzungen haben allerdings keinen entscheidenden Einfluss auf die Population. Vielmehr schwächen milde Temperaturen die Käfer unter der Rinde, da ihr Stoffwechsel weiterläuft und Energie verbraucht wird. Ab etwa 8°C beginnen die Borkenkäfer wieder unter der Rinde zu fressen.

Wann beginnt im Frühjahr der Käferflug?

Die Borkenkäfer beginnen im Frühjahr in der Regel ab Mitte/Ende April, selten bereits Ende März, zu schwärmen. Beide Käferarten, Buchdrucker und Kupferstecher, fliegen bei Temperaturen ab 16,5°C und trockener Witterung. Allerdings ist im Frühjahr die Tageslichtlänge sowie die Temperatursumme mit entscheidend für den ersten Schwärmflug. Somit müssen nach derzeitigem Kenntnisstand drei Bedingungen vorliegen, damit Buchdrucker ihren Schwärmflug im Frühjahr beginnen:

a) eine Lufttemperatur von über 16,5 °C;

b) eine gewisse Temperatursumme:
Bislang ging man davon aus, dass 60 Tagesgrad für den Beginn des Schwärmfluges und 140 Tagesgrad für den Beginn der Besiedlung von Stämmen ab 1. April notwendig sind. Im Zuge des Klimawandels wurden aber schon Ende März Schwärmflüge beobachtet. Deshalb müssen diese Werte neu justiert werden.

c) Eine Tagelichtlänge, wie sie ab Mitte April vorliegt, sorgt für ein zeitgleiches Fliegen der Tiere.

Bei Temperaturen oberhalb 3°C am Überwinterungsort unter der Rinde zeigen überwinternde Käfer des Buchdruckers erste Regungen. Die Käfer fressen unter der Rinde und durch die Luftlöcher fällt auch Bohrmehl heraus. Jedoch erst ab Temperaturen von 15°C erfolgt Reifungsfraß. Ein erster, synchroner Schwärmflug ist selbst nach mehrtägigen hohen Temperaturen dennoch nicht vor Ende März zu erwarten.

Wann endet der Schwärmflug der Borkenkäfer?

Erst bei mehrtägigen konstanten Temperaturwerten der Nacht- und Tagestemperaturen unter 16,5 C, anhaltendem Niederschlag oder zu kurzer Tageslichtlänge - im Herbst (< 14 Stunden)- ist mit einem Ende der Befallsaktivität zu rechnen. Die Abhängigkeit von der Tageslichtlänge wird in den letzten Jahren zunehmend durch hohe Temperaturen im August und September überlagert. Die Zeit der Schwärm-und Befallsaktivität der Borkenkäfer verlängert sich somit.

Welchen Einfluss haben Temperatur und Licht auf die Aktivität und die Entwicklung der Borkenkäfer?

Alle Borkenkäfer sind temperatur- und tageslichtabhängig. Der Schwärmflug beginnt bei einer Tagestemperatur von 16,5 °C und einer Tageslichtlänge >14 Stunden. Im Laufe des Jahres nimmt der Einfluss der Tagestemperatur zu, die der Tageslichtlänge zunehmend ab. So ist ein Schwärmen der Borkenkäfer im September auch noch bei Temperaturen >16,5°C zu beobachten.

Temperaturen und Lichtverhältnisse beeinflussen auch den Befall. Im Frühjahr befallen die ersten ausfliegenden Buchdrucker bei milden Temperaturen die sonnseitigen Randbäume und süd-südwestexponierte Waldränder. Hier wurden bis zu 4-mal höhere Anflüge gezählt. Daher ist im Frühjahr nach der ersten Schwärmwelle die Bohrmehlsuche vor allem auf Bestandsränder zu konzentrieren. Im Sommer zieht sich der Buchdrucker bei Temperaturen über 30 °C in die kühlere Bestandestiefe zurück. Der Befall entsteht dann verstreut im Bestand.

Die Brutanlage (Anlage Rammelkammer, Muttergang und Eiablage) durch die Elternkäfer dauert je nach Temperatur 1-2 Wochen. Danach fliegen diese wieder aus zur Anlage einer neuen Brut, der sogenannten Geschwisterbrut.

Die Entwicklungsgeschwindigkeit der einzelnen Stadien des Buchdruckers ist ebenfalls stark abhängig von der Temperatur. Nach der Eiablage benötigen Eier und Larven des Buchdruckers bis zur Verpuppung bei 15 °C ca. 6 Wochen, bei 20 °C 3,5 Wochen, bei 25 °C 2,5 und bei 30 °C nur 2 Wochen. Die Puppen benötigen für Ihre Entwicklung je nach Temperatur 3 Tage (25° C) bis 1,5 Wochen (15° C). Nach der Umwandlung von der Puppe zum Käfer erfolgt der Reifungsfraß im Brutbild. Dieser dauert, ebenfalls temperaturabhängig, 2 bis 2,5 Wochen.

Sterben alle von Borkenkäfern befallenen Fichten ab?

Ja,

wenn sich die Borkenkäfer erfolgreich eingebohrt haben und Brutbilder anlegen können. Die Borkenkäfer fressen unter der Rinde ein Gangsystem im Bast zur Brutanlage bzw. zur Ernährung der Larven (Brutbild). Dadurch wird der Saftstrom im Bast unterbrochen und es gelangen keine Zucker mehr von der Krone zu den Wurzeln. Der Stoffwechsel der Wurzeln wird stark eingeschränkt.

Bei der Besiedlung der Fichte übertragen Buchdrucker auch pflanzenpathogene Pilze. Diese Pilze führen sehr schnell zum Verstopfen der Wasserleitgefäße (Xylem) im Baum.
Beide Faktoren, die Zerstörung des Bastes durch die Brut sowie die verringerte Wasserleitfähigkeit aufgrund des Pilzbefalls, führen zu einem schnellen Absterben der Fichten binnen einer Vegetationsperiode.

Haben Borkenkäfer natürliche Feinde?

Ja.

Ist die Wasserversorgung ausreichend und die Vitalität des Baumes hoch, kann sich die Fichte zunächst selbst gegen einen Angriff durch Borkenkäfer wehren. Beim Einbohren wird der Harzfluss der Fichte ausgelöst, der einzelne Käfer abtötet. Ab einem Angriff von etwa 1.000 Käfern je Baum schafft es eine Fichte in normalen Jahren nicht mehr, diese alle abzutöten. Ist die Fichte durch längere Trockenphasen oder allgemein geschwächt, verringert sich die Abwehrkraft der Bäume, da zu wenig Wasser zur Produktion von Harz zur Verfügung steht. Da können auch bereits 200 angreifende Käfer ausreichend, um diese Fichte erfolgreich zu befallen.

Andere natürliche Feinde sind z.B. Räuber (Ameisenbuntkäfer und Spechte), Parasitoide (Schlupf- und Erzwespen) und Pilze. Sie treten mitunter in großen Mengen auf. Eine Massenvermehrung können sie jedoch nicht verhindern.

Wie hoch ist die Vermehrungsrate von Borkenkäfern?

Ein Weibchen des Buchdruckers legt im Verlauf der Vegetationsperiode 100 - 150 Eier ab. Rechnet man Verluste mit ein, so kann ein Käferweibchen in trocken-warmen Jahren wie 2018 mit drei Jungkäfergenerationen und zwei Geschwisterbruten mehr als 100.000 Nachkommen erzeugen.

Wann hat das ein Ende mit dem Käfer?

Die Befallsaktivität und Entwicklung des Borkenkäfers sind temperatur- und tageslichtabhängig. Erst bei mehrtägigen konstanten Temperaturwerten der Nacht- und Tagestemperaturen unter 16,5 °C, anhaltendem Niederschlag oder zu kurzer Tageslichtlänge im Herbst ist mit einem Ende der Befallsaktivität zu rechnen. Eier und junge Larvenstadien reagieren erst empfindlich auf Temperaturen unter –10 bis −15 °C über mehrere Tage hinweg. Ältere Larven, Puppen und Käfer können dagegen auch lange Kälteperioden ohne große Verluste überstehen.

Die Käfer des Buchdruckers überwintern unter der Rinde oder in der Bodenstreu in der Nähe der Befallsorte. Alle übrigen Entwicklungsstadien überwintern unter der Rinde der befallenen Bäume. Dort setzen sie ihre Entwicklung im Frühjahr fort.

Daher ist es wichtig, die Befallsbäume rasch aufzuarbeiten und vor Beginn des Schwärmflugs im Frühjahr in Rinde aus dem Wald zu schaffen oder mindestens 500 m außerhalb des Waldes zu lagern. Sofern nicht als Brennholz nutzbar, kann befallenes oder bruttaugliches Restholz und Kronenmaterial (Befall durch Kupferstecher) gehackt werden.

Wie erkennt man Borkenkäferbefall?

Buchdruckerbefall lässt sich bereits zu Beginn des Befallsgeschehens am Auswurf braunen Bohrmehls erkennen, das sich am Stammfuss, in Rindenschuppen, Spinnweben und auf der Bodenvegetation sammelt. Späte – für die Bekämpfung zu späte – Befallskennzeichen sind Spechtabschläge, Abfallen der Rinde, Kronenverfärbung von unten nach oben oder Nadelverlust der Krone im grünen Zustand.

Bei Kupferstecherbefall in Altbeständen gibt es keine Möglichkeit der frühen Befallsdiagnose. Meist dauert es mehrere Monate, bis die befallenen Bäume zeichnen - die Krone verfärbt sich vom Gipfel abwärts rotbraun, die Nadeln fallen ab.

Gibt es sichere Borkenkäfererkennungsmerkmale für den Befall während der Wintermonate?

Fichte mit abplatzender Rinde. Darunter ist Bohrmehl von Borkenkäfern erkennbar.Zoombild vorhanden

Abb.: Spechtabschläge an befallener Fichte (Foto: F. Maier, AELF Weilheim)

Ja , mit etwas Aufwand.

Eindeutiger Befall durch Buchdrucker oder Kupferstecher lässt sich nur durch einen Blick unter bzw. in die Rinde feststellen. Während Befall aus dem Frühjahr und Juli/Anfang August (Anlage 1. bzw. 2. Generation/ Geschwisterbrut) durch Nadelverfärbung/ Nadelabfall und/bzw. Rindenabfall ab Herbst sichtbar ist, fehlen diese Anzeichen beim späten Befall im August/ September.

Da beim Befall aus dem Spätsommer/ im September (Anlage Geschwisterbrut/ggf. 3. Generation) auch kein Bohrmehl mehr zu finden ist, sind auffälliger Harzfluss (meist über ganzen Stamm verteilt wie Regentropfen) und Spechtabschläge zunächst die einzigen möglichen Hinweise auf Befall. Für die eindeutige Identifikation braucht es aber den Blick unter bzw. in die Rinde. Denn auch Spechtabschläge können auf verschiedenste Insekten hinweisen.

Spechtabschläge - alles Borkenkäfer? - Blickpunkt Waldschutz 2/2017

Fichte mit abplatzender Rinde. Darunter sind Borkenkäferfraßgänge erkennbar.Zoombild vorhanden

Abb.: Spechtabschläge an befallener Fichte (Foto: F. Maier, AELF Weilheim)

Bei milden Temperaturen im Herbst (Oktober/November) und Winter beginnen neben den Käfern auch die Larven zu fressen und sich weiterzuentwickeln (ab 8,3°C). Die Fraßtätigkeit der Larven und Käfer unter der Rinde führt dazu, dass sich die Rinde zunehmend lockert. Bei starken Frösten (meist Januar/Februar) fällt dann die Rinde stückweise ab. Kronenverfärbung und Nadelabfall treten auch im Herbst und Frühwinter auf, meist aber erst im ausgehenden Winter.

Ein- und Ausbohrlöcher sind ebenfalls nur Indizien, da gerade Befall durch den Fichtenrinden-Nagekäfer zu Fehlalarm führen kann. Auch hier hilft nur ein Blick unter die Rinde.

Je nach Befallszeitpunkt sind die Käfer bereits ausgeflogen (Frühjahrsbefall) oder sie überwintern in der Rinde. Eine Aufarbeitung ist sinnvoll, solange noch Käfer in der Rinde zu finden sind.

Meine Fichte ist auf der Rinde mit vielen Einbohrlöchern übersät. Kann ich damit eindeutig auf Buchdruckerbefall schließen?

Fichtenrinde mit Borkenkäfer und erkennbarem Bohrloch.Zoombild vorhanden

Abb.: Das Einbohrloch eines Buchdruckers liegt in der Regel zwischen Rindenschuppen.
(Foto: G. Lobinger, LWF)

Nein, es gibt Verwechslungsmöglichkeiten. Entscheidend ist, ob das lebende Gewebe des Baumes (Kambium, Phloem) vom Fraß betroffen ist, oder nicht.

Das Einbohrloch eines Buchdruckers liegt in der Regel zwischen Rindenschuppen. Die Buchdrucker benötigen Rindenstrukturen, um sich beim Einnagen in die Rinde „einspreitzen“ zu können. Der rote Pfeil zeigt auf die Ritze zwischen den Rindenschuppen; der rote Kreis markiert ein Einbohrloch.
Fichtenrindenausschnitt mit Einbohrloch eines Käfers.

Abb.: Einbohrloch des Buchdruckers (Foto: F. Maier, AELF Weilheim)

Fichtenrinde mit abgeschälter Stelle und sichtbarem Käfer-Muttergang.

Abb.: Muttergang des Buchdruckers im Kambium (Foto: G. Lobinger, LWF)

Nahaufnahme von Borke einer Fichte mit kleinen Löchern.

Abb.: Die Ausbohrlöcher sind schrotschussartig auf den Rindenschuppen verteilt. (Foto: F. Maier, AELF Weilheim)

Rindenschuppen mit BohrmehlZoombild vorhanden

Abb.: Fraßspuren unter Rindenschuppen, verursacht durch den Fichtenrindennagekäfer. (Foto: WSL, Birmensdorf, Schweiz)

Fraß durch den Fichtenrinden-Nagekäfer (Microbregma emarginatum, syn. Anobium emarginatum) – ungefährlich für den Baum
Häufig sind runde Bohrlöcher (Durchmesser 2-3 mm) an äußeren Borkenschuppen älterer Fichten erkennbar. Sie führen zu kurzen, wirr angelegten Fraßgängen in und unter toten Rindenschuppen. Dabei handelt es sich um den Fichtenrinden-Nagekäfer. Bei frischem Befall sind auch weiße Larven oder Puppen unter den Rindenschuppen zu finden.

Die Fraßgänge befinden sich ausschließlich in der Borke, sie reichen nicht ins Kambium der befallenen Bäume. Der Baum wird nicht geschädigt. Da die Entwicklung mehrere Jahre dauern kann und die Borkenschuppen meist am Baum verbleiben, findet man den Befall noch Jahre später, auch wenn keine Bruten mehr da sind.
Stück Fichtenrinde mit Fraßspuren von Käfern.Zoombild vorhanden

Abb.: Der Fraß erfolgt in verschiedenen Ebenen der Rinde. (Foto: Stanislav Kinelski, Bugwood.org)

Fraß im Bast – schädlich für den Baum
Doppeläugiger Fichtenbastkäfer (Polygraphus poligraphus)
Der in Fichtenwäldern sehr häufige „Vielschreiber“ ist etwa halb so groß (2-3 mm) wie der Buchdrucker und schwärmt zweimal im Jahr. Seine Larven fressen einen mehrarmigen Sterngang in verschiedenen Schichten der Rinde. Auf der Bastseite zeigt sich oft ein dichtes Gewirr an Fraßgängen, das sich durch den Reifungsfraß der Jungkäfer und den Regenrationsfraß der Altkäfer noch verstärkt. Durch die Bastschädigung bringt der doppeläugige Fichtenbastkäfer den Wirtsbaum zum Absterben. Bei Befall ist analog der Vorgaben der Sauberen Waldwirtschaft wie beim Buchdrucker vorzugehen.
Fichtenrinde mit mehreren Harzklumpen.Zoombild vorhanden

Abb.: Stark mit Harz verklebte Einbohrlöcher des Riesenbastkäfers. (Foto: Beat Forster, Swiss Federal Institute for Forest, Snow and Landscape Research, Bugwood.org)

Riesenbastkäfer (Dendroctonus micans)
Der Befall durch den Riesenbastkäfer unterscheidet sich zum Buchdruckerbefall eindeutig an den stark verharzten Einbohrlöchern, die nur an den Wurzelanläufen und im unteren Stammbereich bis ca. 8 m Höhe auftreten.
Aus dem Einbohrloch tritt viel Harz aus, das sich mit Bohrmehl vermischt und zu einem markanten Harztrichter verklebt.

Da der Riesenbastkäfer (6-10 mm) wesentlich größer als der Buchdrucker(5-6 mm) ist, sind auch die Bohrlöcher beim Bastkäfer größer.
Empfehlungen
Ein-/ Ausbohrlöcher auf der Fichtenrinde sind ebenso, wie z.B. Nadelverfärbung oder Nadel- und Rindenabfall keine eindeutigen Hinweise auf einen möglichen Borkenkäferbefall. Wir empfehlen deshalb, verdächtige Einbohrlöcher bis zum Kambium nach Fraßgängen zu untersuchen. Im Zweifelsfall sollten verdächtige Bäume gefällt werden und der Stammbereich am Kronenansatz auf Buchdruckerbefall sowie die Äste auf Befall durch Kupferstecher kontrolliert werden.

Weitere Infos zum Brutbild von Buchdrucker und Kupferstecher finden Sie unter:

www.borkenkaefer.org

Welche Maßnahmen gegen Borkenkäferbefall sind wirksam, sinnvoll und erlaubt?

Trotz vieler Ansätze zur Entwicklung neuer Bekämpfungsstrategien sind die einzig wirksamen Maßnahmen die der „sauberen Waldwirtschaft“ geblieben.

Unter der sauberen Waldwirtschaft versteht man, dass:

1. befallene Fichten eingeschlagen und aus dem Bestand abgefahren oder entrindet werden müssen.

2. im Wald liegendes bruttaugliches Material entfernt oder unschädlich gemacht werden muss (durch Mulchen, Hacken oder Verbrennen).

3. Kronenteile und sonstige Resthölzer insbesondere bei hoher Kupferstecherdichte zu beseitigen sind.

Mit Hilfe der genannten Maßnahmen werden Käfer und die Käferbrut unschädlich gemacht, sowie ein Neubefall und eine weitere Vermehrung der Käfer verhindert. Allerdings sind sie zeit-, arbeits- und kostenaufwändig.

Wie ist die Waldschutzwirksamkeit von Entrindungsharvesterköpfen („Debarking Heads“) zu beurteilen?

Die Wirksamkeit der „Debarking Heads“ hängt zum einen vom Entwicklungsstadium der Borkenkäferbrut unter der Rinde und zum anderen von der Jahreszeit ab. Im Zeitverlauf ist sie also unterschiedlich zu beurteilen.

Nicht von Fichtenborkenkäfern befallene Fichten:

  • Für nicht befallene Fichten kann der Einsatz einem vorbeugenden Brutraumentzug analog zur Handentrindung oder maschinellen Entrindung dienen.

Von Fichtenborkenkäfern befallene Fichten:

  • Ist die Fichte bereits befallen, ist ein Einsatz waldschutzwirksam, wenn weiße Entwicklungsstadien (Larven/Puppen) der Fichtenborkenkäfer unter der Rinde vorhanden sind - ebenfalls analog zur Entrindung. Die Larven können ihre Entwicklung nach Abtrennung vom Stamm dann nicht mehr vollziehen.
    Bei Jungkäfern nach Reifefraß und Altkäfern ist das anders: Werden sie nicht durch die Walzen des Harvesterkopfes oder bei der Entrindung zerdrückt oder beschädigt, können Sie nach der Entrindung ungehindert ausfliegen und Befall verursachen.

Zudem muss die Entrindung durch „Debarking Heads“ durch mehrfaches Durchlassen und Drehen des Stammes vollständig erfolgen.
Verbleiben 20% der Rinde und mehr am Stamm, können sich unter der Rinde befindliche Bruten der Fichtenborkenkäfer fertig entwickeln. Während Buchdrucker noch unbefallene Rindenstreifen nicht mehr als Brutraum annehmen, können Kupferstecher diese noch als Brutraum nutzen. Dies zeigen Erfahrungen testweiser Einsätze in norddeutschen Forstämtern in 2018 und 2019.

Bei der Aufarbeitung mit Entrindungsharvesterköpfen nimmt die Arbeitsproduktivität gegenüber herkömmlichen Aggregaten ab. Daher sollte ein zeitlicher Mehrbedarf von etwa 30% einkalkuliert und so mit höheren Holzerntekosten gerechnet werden.

Die LWF empfiehlt daher den Einsatz der „Debarking Heads“ (Harvesterköpfe mit Entrindungsfunktion) zur Borkenkäferbekämpfung:

  • ausschließlich präventiv zur Entrindung unbefallener Fichten und
  • zur Aufarbeitung frisch befallener Fichten (Bohrmehl, Harztropfen, weiße Larvenstadien, keine Jung- oder Altkäfer).
Dagegen können Fichten mit älteren Befallskennzeichen (Nadelverfärbung und –abfall, Rindenabfall bei grüner und roter Krone) mit „Debarking Heads“ nicht waldschutzwirksam aufgearbeitet werden.

Während der Aufarbeitungsmaßnahme muss daher die Entwicklung der Brut unter der Rinde laufend kontrolliert werden.

Ist das Kleinschneiden von fängischem / befallenem Holz eine wirksame Methode gegen Borkenkäferbefall?

Nein, mit ein paar Ausnahmen.

Befallenes Fichtenholz

Das Kleinschneiden von befallenem Fichtenholz ist keine wirksame Bekämpfungsmethode. Das Holz bleibt i.d.R. ausreichend lange frisch, so dass sich die Bruten fertig entwickeln können. Dies zeigten auch Versuche der LWF. Nur gelegentlich kam es im geringen Maße auf der Freifläche bei starker Sonneneinstrahlung auf der oberen, der Sonne ausgesetzten Seite zum Ausfall der Brut. Auch gespaltene Abschnitte führen in der Regel nicht zum vollständigen Austrocknen der angelegten Bruten. Die LWF konnte im Rahmen von Laborversuchen teils in abgelöster Rinde – zusammengeklappt – über längere Zeit die weitere Entwicklung der Larven verfolgen.

Fängisches, noch unbefallenes Fichtenholz

Frisches, unbefallenes Holz nur kleinzuschneiden ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Auch Stücke mit 20 cm Länge wurden durch Buchdrucker und Kupferstecher befallen. Die Bruten konnten sich v.a. im Schatten von Beständen fertig entwickeln und ausfliegen. Die Eiablage war etwas geringer (1-2 kürzere Muttergänge). Es gab jedoch keinen entscheidenden Vorteil. Werden im Zuge der Brennholzaufarbeitung die auf 25 bzw. 33 cm kleinen Abschnitte zusätzlich gespalten und luftig und sonnenexponiert gelagert, sollte das frische Brennholz jedoch nicht mehr fängisch sein.

Alle hier getroffenen Empfehlungen hängen stark von den herrschenden Temperaturen, Feuchtebedingungen und Entwicklungsstadien der Bruten ab. Je intensiver die Sonneneinstrahlung, heißer und trockener es ist, desto eher sterben angelegte Bruten ab bzw. trocknet die Rinde auf ein nicht mehr fängisches Niveau ab. Je weiter die Brutentwicklung voran geschritten ist, desto eher können Jungkäfer ausfliegen.

Warum ist eine Lagerung von frischem Fichtenholz in Rinde erst ab einem Abstand > 500 m vom nächsten Nadelholzbestand waldschutzwirksam?

Zu dieser Thematik wurden zahlreiche Untersuchungen in verschiedenen Regionen und Zeiträumen durchgeführt, u.a. auch durch die LWF:

  • nach den Stürmen Vivian und Wiebke (1990/91) im Zusammenhang mit dem Befallsgeschehen im Ebersberger Forst ;
  • im Zusammenhang mit Ausweisung und Erweiterung des Nationalparks Bayer. Wald:
    Auf diesen Ergebnissen beruht die Entscheidung, die Waldschutzzone auf eine Tiefe von mindestens 500 m zur Nationalparkgrenze anzulegen (s. auch Nationalparke Harz und Schwarzwald).
  • sehr detaillierte Aufnahmen und Auswertungen (Orthofotos, Distanzzonenanalyse, statistische Bearbeitung) im Forschungsprojekt der LWF „Borkenkäfermonitoring im Randbereich des Nationalparks Bayer. Wald“

Zentrale Ergebnisse sind:

  • ca. 2/3 des Folgebefalls entsteht in Entfernung bis 300 m zur Befallsquelle;
  • ca. 90 % des Folgebefalls entsteht innerhalb einer 500 m-Zone zur Befallsquelle.

Unterschiede im Befallsverhalten zwischen den Jahren können auf Wetterbedingungen, vor allem aber auf unterschiedliche Populationsdichten zurückgeführt werden. Die weitesten Flüge zwischen Quelle und Folgebefall treten bei sehr geringem Dichteniveau des Buchdruckers auf. Die Käfer schafften einen erfolgreichen Befall aber nur bei besonderen Konstellationen (Waldrand, geschwächte Fichte, bereits vorhandene lokale Population).

Der Buchdrucker kann Dispersionsflüge über sehr weite Distanzen durchzuführen, um neue Bruträume zu erschließen. In weiteren Dispersionsabständen verteilt sich der Käfer jedoch aufgrund des zeitlich differenzierten Schwärmflugs und der individuell unterschiedlichen Flugrichtung, -dauer und -strecke auf ein weites Areal. Die erforderliche lokale Angriffsdichte für einen erfolgreichen Stehendbefall ist dann nicht mehr gegeben (ca. 200 Buchdrucker bei geschwächten und 800 bis 1.000 Buchdrucker bei vitalen Fichten). Je höher die Käferdichten, desto kürzer sind die Entfernungen zwischen Alt- und Neubefall, da sie aufgrund der hohen lokalen Angriffsdichte beliebig Brutraum erschließen können.

Fazit:

Ein Buchdruckerflug über weite Distanzen, von mehr als 500 m, ist für die Entstehung neuer Befallsherde nicht relevant!

Ist die Folienlagerung waldschutzwirksam? Und welchen Effekt hat das Abdecken mit Silofolie?

Grundsätzlich muss zwischen zwei Verfahren unterschieden werden:

1. Die luftdichte Folienlagerung:

Bei diesem Verfahren wird das Holzpolter komplett in Folie eingeschlagen und durch Verschweißen der einzelnen Folien luftdicht versiegelt. Durch Gärungs- und Atmungsprozesse wird der Sauerstoff unter der Folie relativ schnell verbraucht und die Borkenkäfer sterben ab. Dieses Verfahren ist – solange die Folie intakt ist – nachweislich waldschutzwirksam.
Hauptzweck ist bei diesem aufwendigen Verfahren allerdings die Konservierung von Stammholz. Die Waldschutzwirksamkeit ist ein positiver Nebeneffekt.

2. Die nicht luftdicht verpackte Folienlagerung:

Bei diesem Verfahren wird das Holzpolter ausschließlich von oben abgedeckt, beispielsweise mit einer Silofolie oder auch stärkerem Material. Die Folie wird dabei an den Polterrändern beschwert, damit sie bodendicht abschließt.

Die Lagerung von befallenem Borkenkäferholz unter handelsüblicher Silofolie ohne Luftabschluss ist nicht waldschutzwirksam.

Im Polter unter Folie finden Buchdrucker in den Stämmen ideale Entwicklungsbedingungen ohne Temperaturextreme. Unter der schwarzen Folie werden auch an sonnenexponierten Lagen im Polter unter der Folie keine Temperaturen erreicht, die Borkenkäfer in einem relevanten Umfang zum Absterben bringen. Auch eine Verpilzung der Käfer findet nicht in nennenswertem Umfang statt. Stämme, die bei der Anlage des Polters nicht besiedelte waren, werden unter Folie ebenso besiedelt.
Das Dichthalten der Folie hat sich in der Praxis als kaum durchführbar erwiesen, da schon kleinste Waldbärte zu Rissen führen. Zudem schaffen es Buchdrucker, sich durch die Folie zu bohren. Da Buchdrucker auch kleinste Lichtimpulse wahrnehmen können und die Löcher unter der dunklen Folie für die Käfer dadurch besonders attraktiv wirken, können durch das gleiche Ausbohrloch eine Vielzahl von Käfern entkommen. Bei einer lockeren Überdeckung ist hingegen mit dem Aufdecken durch den Wind oder Aufreißen zu rechnen. Ein vollständig besiedelter, klassischer Fixlängen-Polter (80 Stämme, BHD 30 cm, 5m lang) kann bis zu 14 Liter Buchdrucker beinhalten. Das entspricht mehr als 500.000 Käfern. Also selbst wenn man ein paar Hand voll toter Käfer unter der Folie im Polter finden würde, ändert das angesichts dieser großen Anzahl von Fichtenborkenkäfern nichts an der Einschätzung einer ungenügenden Waldschutzwirksamkeit.

Geht von Resthölzern (Gipfelstücken, Astmaterial) nach Aufarbeitung eine Gefahr aus?

Ja.

Wenn eine erhöhte Kupferstecherdichte vorliegt, bergen diese Resthölzer ein enormes Gefahrenpotenzial. Der Kupferstecher kann dieses Material über mehrere Monate als Brutraum nutzen. Ist es bereits befallen, so kommt es i.d.R. auch zur erfolgreichen Entwicklung der Brut und zum Ausschwärmen der Jungkäfer. Da eine frühe Befallsdiagnose und damit gezielte Bekämpfung (wie beim Buchdrucker) hier nicht möglich ist, muss dem Kupferstecher unter allen Umständen bruttaugliches Material entzogen werden und die Population durch die Beseitigung bereits befallenen Materials soweit möglich reduziert werden.

Wie wirksam ist eine streifenweise Entrindung?

Fraßbild des Buchdruckers an streifengeschältem StammZoombild vorhanden

Streifenmessern bei Borkenkäferbefall (© LWF)

Bedingt wirksam.
Eine Möglichkeit, von Borkenkäfer befallenes Fichtenholz waldschutzwirksam aufzuarbeiten, ist das Entrinden. Zum einen kann die Entrindung vorsorglich erfolgen, d.h. das unbefallene Holz wird entrindet, damit es nicht weiter von Borkenkäfern befallen werden kann. Dieses präventive Entrinden vermindert das Brutraumangebot und ist somit waldschutzwirksam. Die verbleibenden Rindenpartien dürfen aber nicht zu groß sein, da sich sonst noch Käfer einbohren, Bruten anlegen und diese sich fertig entwickeln können.

Auch bei befallenem Holz kann Entrinden waldschutzwirksam sein. Solange die Bruten noch im weißen Stadium sind, also die Entwicklung noch im Larvenstadium steckt, ist durch das Entrinden eine Austrocknung der Rinde und dadurch das Absterben der Bruten gewährleistet.

Für die händische Entrindung bei kleinen Holzengen sind am Markt Aufsatzgeräte für die Motorsäge vorhanden. Die Motorsägenanbaugeräte mit Streifenmesser tragen die Rinde längs in einem fräsenden Vorgang ab (sog. „Streifen“). Das "Rindenstreifen" entzieht bei korrekter Anwendung den Fichtenborkenkäfern den Brutraum, erhält aber gleichzeitig vielen anderen an die Baumrinde gebundenen Insekten den Lebensraum, da die Rinde nicht komplett entfernt wird, sondern nur streifenweise abgelöst wird.

Ausschlaggebend für die Wirksamkeit gegen Fichtenborkenkäfer ist beim Streifen mit dem Motorsägenanbaugerät ein komplettes Durchtrennen der Rinde bis auf den Holzkörper. Bei stärkeren Holzdimensionen mit dicker Rinde können dazu mehrere Bearbeitungsgänge nötig werden. Zudem müssen die Stämme während der Entrindung mehrmals gedreht werden, damit alle Rindenbereiche am Stamm gefräst werden können.

Bei bereits befallenen Bäumen und braunen Entwicklungsstadien kann über die Waldschutzwirksamkeit des Streifens noch keine Aussage gemacht werden. Denkbar ist, dass auch fertig entwickelte Borkenkäfer durch das Streifen beschädigt oder abgetötet werden. Entscheidend ist allerdings die Frage, wie viele Käfer sich trotzdem fertig entwickeln und ausfliegen können. Hierzu wird derzeit weiter geforscht.

Beim Schlitzen des Stammholzes ist zu bedenken, dass auch das Kronenrestholz waldschutzwirksam aufgearbeitet wird.

Mit Streifenmesser gegen den Borkenkäfer (Waldwissen) Externer Link

Stellen die Bruten und Käfer in geschälter Rinde noch ein Risiko dar?

Von Larven und Puppen, die der mechanischen Zerstörung bei der Entrindung entgangen sind, geht keine Gefahr aus. Die geschälte Rinde trocknet aus und die Tiere können ihre Entwicklung nicht beenden. Jungkäfer, die bereits ihren Reifefraß durchgeführt haben (dunkle Färbung), können ausfliegen und Befall verursachen. Dem kann man durch Aufwerfen von Rindenhaufen (Mindesthöhe 0,5 m) begegnen. In den Anhäufungen entstehen hohe Temperaturen und intensives Pilzwachstum, durch die die Käfer abgetötet werden.

Warum sind befallene Bäume mit grünen Kronen auch zu entnehmen? Die leben doch noch?

Nicht zwangsläufig. Auch Bäume mit noch grüner Krone können vom Borkenkäfer befallen sein. Es handelt sich dann um ein frühes Befallsstadium, eindeutig erkennbar am braunen Bohrmehl, das der Käfer beim Einbohren in den Stamm auswirft und das sich am Stammfuß oder den Rindenschuppen sammelt. Weitere Befallsmerkmale sind Einbohrlöcher und verstärktes Auftreten von Harztröpfchen. Im Zweifelsfall sollte man mit einem Messer unter die Rinde nachschauen.

Im fortgeschrittenen Stadium ist der Befall zusätzlich an sich ablösender Rinde zu erkennen. Wenn sich die Fichtenkrone von grün auf rot verfärbt oder Nadeln und Rinde abfallen, ist es für eine Bekämpfung des Borkenkäfers meist schon zu spät. Dann ist es wichtig, in der näheren Umgebung nach frischen Befallskennzeichen zu suchen.

Borkenkäfer fressen unter der Rinde ein Gangsystem im Bast. Dadurch gelangen keine Zucker mehr von der Krone zu den Wurzeln. Der Stoffwechsel der Wurzeln wird stark eingeschränkt. Die Wurzeln nehmen weniger Wasser auf oder sterben ab. Somit werden die Nadeln nicht mehr mit Wasser versorgt. In jedem Fall stirbt die Fichte bei Befall mit Borkenkäfern ab.

Ist eine Bekämpfung mit Pheromonfallen wirkungsvoll?

In der Pheromonfalle wurde lange Zeit eine ideale Methode zur Borkenkäferbekämpfung gesehen. Von der oft enormen Käfermenge in den Auffangbehältern geht eine große Faszination aus. Daher wurde die Wirksamkeit des einfach zu handhabenden Verfahrens intensiv untersucht (Barclay und Driessche 1983/ Dimitri et al., 1992/ Lobinger, 1995/ Niemeyer et al., 1990 u.v.a.).

Leider erwies sich immer wieder, dass mit dieser Methode nur ein kleiner Bruchteil der vorhandenen Population abgeschöpft werden kann. Die Reichweite des Pheromons beträgt ca. 25 m. Auch wenn die Fallen dicht beieinander stehen, also eine geschlossene Pheromonwolke über einer Freifläche induziert wird, können maximal 10 % der Borkenkäferpopulation abgefangen werden.

Dies hat mehrere Gründe:

  • die Käfer reagieren nicht immer auf Pheromone
  • viele bewegen sich im Kronenraum oder im Bestand und gelangen daher nicht in den Bereich der Lockstoffwolke;
  • natürliches befallenes Brutmaterial ist attraktiver als der synthetische Lockstoff;
  • die Fallen können nur mit Sicherheitsabstand zum Bestand aufgestellt werden, um keinen Stehendbefall zu provozieren d.h. man erreicht so nur die Käfer, die sich im Einzugsbereich der Falle, also außerhalb des Bestandes oder am Bestandsrand auf Brutraumsuche befinden.

Ein intensiver Falleneinsatz ist zudem mit einem hohem Kontroll- und Wartungsaufwand verbunden. Die Pheromone verdunsten bei hohen Sommer-Temperaturen innerhalb 2-3 Wochen und müssen gewechselt werden. Auch die möglichst wöchentliche – max. 14 tägige Kontrolle, Leerung und ggf. Reinigung der Falle erfordert Zeit. Zudem muss der Bestandsrand immer wieder auf Käferbefall kontrolliert werden. Eine Zeitersparnis zur ohnehin empfohlenen, regelmäßigen Befallskontrolle bringt die Verwendung von Fallen also nicht.

Weiterhin bestehen bei einem intensiven Falleneinsatz ökologische Bedenken, da auch die natürlichen Feinde von Borkenkäfern wie Jagdkäfer, Ameisenbuntkäfer, Erzwespen etc. durch das Pheromon angelockt werden. Die ohnehin eingeschränkten Möglichkeiten der natürlichen Regulation werden dadurch noch einmal gemindert (Aukema et al., 2000/ Lobinger und Feicht, 1999/ Wigger, 1993 u.v.a.).

Die Pheromonfalle eignet sich also nicht zur wirkungsvollen Käferbekämpfung. Sie leistet aber gute Dienste, wenn es darum geht, die vorhandene Käferdichte zu erfassen, das Schwärmgeschehen zu überwachen sowie das Vermehrungspotenzial anhand der Jungkäferanteile in den Fängen abzuschätzen.

Als Fazit bleiben nach wie vor nur die genannten „klassischen“ Methoden zur sachkundigen Borkenkäferbekämpfung im Rahmen der „sauberen Waldwirtschaft“ (s.o.).

Warum spiegeln die Fangzahlen der Pheromonfallen den Stehendbefall im Sommer oft nicht wider?

Dies liegt in erster Linie an der Biologie der Buchdrucker. Allen voran ist natürlich befallenes Brutmaterial weitaus attraktiver für Buchdrucker als der synthetische Lockstoff in den Fallen.

Zu Beginn der Schwärmsaison im April/Mai sind die Fallen noch sehr attraktiv, da noch relativ wenig Buchdrucker unterwegs sind. Dies ändert sich aber spätestens nach dem Ausflug der ersten Generation und der Anlage der zweiten Generation. Insbesondere in vorgeschädigten Fichtenbeständen, wo bereits eine höhere Ausgangspopulation an Buchdruckern vorliegt, wirken die natürlichen Aggregationspheromone, die beim Befall von Fichten immer entstehen, weit attraktiver als künstliche Präparate.

Darüber hinaus gilt es noch folgendes zu beachten:

  • Neben der Wahrnehmung von Pheromonen orientieren sich Buchdrucker auch visuell anhand von Baumsilhouetten.
  • Die Reichweite des Pheromons beträgt ca. 25 m.
  • Die Fallen können nur mit Sicherheitsabstand zum Bestand aufgestellt werden, um keinen Stehendbefall zu provozieren d.h. man erreicht so nur die Käfer, die sich im Einzugsbereich der Falle, also außerhalb des Bestandes oder am Bestandsrand auf Brutraumsuche befinden.
  • Die Käfer reagieren nicht immer auf Pheromone.
  • Viele Käfer bewegen sich im Kronenraum oder im Bestand und gelangen daher nicht in den Bereich der Lockstoffwolke.
Dennoch leistet das Monitoring gute Dienste, wenn es darum geht, die vorhandene Käferdichte zu erfassen, das Schwärmgeschehen zu überwachen sowie das Vermehrungspotenzial anhand der Jungkäferanteile in den Fängen abzuschätzen.

Vielleicht hilft auch dieser Vergleich: Eine Borkenkäferfalle mit einem wirksamen Pheromon bestückt kann man sich wie ein Fieberthermometer im Wasserglas vorstellen: Sie zeigt eine Momentaufnahme der im nahen Umkreis schwärmenden Buchdrucker außerhalb des Waldes an. Buchdrucker werden durch Pheroprax nicht aus der weiteren Umgebung oder aus dem angrenzenden Wald angelockt.

Kann eine Pheromonfalle für Buchdrucker in einem angrenzenden Fichtenbestand zu Befall führen?

Nein, nicht wenn sie im richtigen Abstand aufgestellt ist.

Pheromonfallen werden seit vielen Jahren als Monitoringinstrument in Bayern eingesetzt. In den von der LWF eingesetzten Schlitzfallen (Theysohn-Fallen) werden Buchdrucker durch einen künstlichen Lockstoff (Pheroprax) angelockt. Die Buchdrucker prallen an die Falle und fallen durch die Schlitze in einen Auffangbehälter. Dort werden sie gesammelt, wöchentlich geleert und ihre Anzahl wird erfasst.
Pheromonfallen stellen keine Fangmethode, sondern eine Monitoringmethode zur Überwachung der Schwärmintensität von Borkenkäfern dar und zeigen die Schwärmwellen und das Vermehrungspotential an. Verschiedene Freilassungs-/ Wiederfang-Versuche zeigten bei Pheromonfallen geringe Wiederfangquoten von weniger als 10% (Baier et al. 2018). Selbst bei sehr hohen Fallendichten, die eine geschlossene Pheromonwolke im Freiland induzierten, konnte der Anteil gefangener Käfer nicht erhöht werden.
Die Pheromon- Duftwolke von Pheroprax, die zu einer gezielten Aggregation des Buchdruckers führt, wirkt schwerpunktmäßig bis 25 m (Wermelinger 2004, Schlyter 1992, Schröder 2013). Neubefall in Fichtenbeständen findet in fast 90 % der Fälle im Umkreis von maximal 300 m zum Quellbefall statt. Dabei bewegen sich die Käfer vornehmlich im Bestand und im Kronenbereich der Bäume. Neben der Wahrnehmung von Pheromonen orientieren sich Buchdrucker auch visuell anhand von Baumsilouetten. Darüber hinaus sind in Fichtenbeständen ständig Buchdrucker vorhanden. Insbesondere in vorgeschädigten Fichtenbeständen wirken die natürlichen Aggregationspheromone, die beim Befall von Fichten immer entstehen, weit attraktiver als künstliche Präparate.
Der Befürchtung, dass bei stärkerem Wind die Lockstoffe weiter als 25 m getragen werden und damit Käfer aus weiteren Entfernungen angelockt werden, spricht entgegen, dass bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5 m/s Buchdrucker nicht mehr schwärmen.
Aus den Erkenntnissen zahlreicher Untersuchungen und jahrzehntelanger Praxiserfahrung mit der Buchdruckerüberwachung durch Pheromonfallen lässt sich folgendes ableiten:

  • Eine zu nah am Fichtenbestand platzierte Pheromonfalle (Abstand geringer als 25 m) kann Stehendbefall verursachen. Denn durch die Falle werden Käfer zwar angelockt, die Pheromonwolke reicht aber an den Waldrand. Die Käfer können nicht mehr gezielt die Duftquelle ausmachen und besiedeln evtl. die im nahen Umfeld stehenden Fichten. Sobald sie sich erfolgreich in eine Fichte eingebohrt haben, stellt diese durch die abgegebenen natürlichen Aggregationspheromone eine wesentlich attraktivere Duftquelle dar – es kommt zu weiterem Befall.
  • Eine Buchdruckerfalle sollte daher mindestens 30 m vom nächsten Fichten-Bestandesrand entfernt aufgestellt werden, nicht in Verjüngung eingewachsen sein. Mit einem wirksamen Pheromon bestückt kann man sich wie ein Fieberthermometer im Wasserglas vorstellen: Sie zeigt eine Momentaufnahme der im nahen Umkreis schwärmenden Buchdrucker außerhalb des Waldes. Buchdrucker werden durch Pheroprax nicht aus der weiteren Umgebung oder aus dem angrenzenden Wald angelockt.

Können mit Fallen- und Fangsystemen Borkenkäferdichten wirksam reduziert werden?

Nein, mit einer Ausnahme:

Pheromonbeköderte Schlitzfallen sind ausschließlich zum Monitoring des Schwärmverlaufs geeignet. Eine effektive Absenkung der Populationsdichte ist mit ihnen nicht möglich (s.o.).

Lockstoff-Fangsysteme, die auf einer „Attract & Kill-Strategie“ beruhen (z.B. Trinet ©P, Fangholzhaufen) können im Zusammenhang mit einer integrierten Bekämpfungsstrategie dazu beitragen, hohe Käferdichten durch Massenfang örtlich und zeitlich begrenzt soweit abzusenken, dass dadurch Schäden an stehenden Beständen weitgehend vermieden bzw. reduziert werden. Dies gilt für kleinere und zerstreut liegende Befallsflächen (Objektschutz)!

Bei Massenvermehrungen ist diese Methode jedoch nicht zielführend, da durch die Vielzahl der benötigten Fangsysteme und Pheromonquellen ein Vermischungseffekt eintritt, der den notwendigen, zielgerichteten Anflug an das einzelne System erschwert. Zudem müssen Flächen, auf denen Fangsysteme installiert werden sollen, gründlichst geräumt sein; ein Sicherheitsabstand ist zu benachbarten Beständen (mind. 30 m) einzuhalten. Extrem wichtig sind wöchentliche Kontrollen auf Stehendbefall im Umfeld; eine rasche Aufarbeitungslogistik und Abfuhr bei Frischbefall und Fanghölzern muss gewährleistet sein!

Fangsysteme ersetzen damit keinesfalls die Notwendigkeit der terrestrischen Befallssuche und können das Befallsrisiko bei fehlerhafter Anwendung sogar erhöhen!

Warum werden zur Borkenkäfererkennung keine Fernerkundungsdaten von Drohnen, Flugzeugen oder Satelliten genutzt?

Das Erkennen des sog. „green attack“-Stadiums, also eine Befallserkennung bei grüner Krone, ist bislang – auch wenn teilweise anderes behauptet wird – noch niemandem zuverlässig gelungen. Selbst mit Aufnahmen aus dem nahen Infrarotbereich (NIR) konnten keine eindeutigen Verfärbungen in der grünen Befallsphase festgestellt werden. Eine Befallserkennung aus der Luft funktioniert erst, wenn die Kronen langsam rot werden; dann sind die Borkenkäfer i.d.R. aber bereits wieder ausgeflogen.

Dennoch gibt es durchaus Unterstützungsmöglichkeiten in der Borkenkäferdetektion aus der Luft mittels Befliegung oder Satellitentechnik. Hierbei geht es nicht um die Früherkennung im grünen Stadium. Vielmehr geht es bei bereits eingetretener Rotfärbung der Kronen im Verlauf des Sommers um eine Lokalisierung von bislang nicht aufgearbeiteten bzw. übersehenen Befallsherden. Denn dort, wo der Käfer ausgeflogen ist, ist in unmittelbarer Nähe wieder frischer Befall zu erwarten. Die aus den Befliegungs- bzw. Satellitendaten erstellten Karten könnten den Aufwand in den Forstrevieren beim Auffinden älterer Befallsherde reduzieren und somit gegebenenfalls die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers nach der 1. Generation verhindern helfen. Derzeit laufen Versuche, Borkenkäferbefall mittels Fernerkundungsmethoden standardmäßig zu dokumentieren.

Können Borkenkäferspürhunde bei der Borkenkäferbekämpfung eingesetzt werden?

Ja, aber nur sehr bedingt.

Tatsächlich können Hunde vom Borkenkäfer befallene Bäume aufspüren. Die Hunde können auf borkenkäferspezifische Gerüche trainiert werden und erkennen diese auch im großen Duftumfeld des Waldes. Sie können auf die vom Borkenkäfer befallenen Bäume treffend verweisen.
Die Bedingungen für eine erfolgreiche Ausbildung von Spürhunden ist die Veranlagung der Hunde, die Erfahrung und das Geschick des Ausbilders und geeignetes Konditionierungsmaterial.

Die Arbeit ist für die Hunde allerdings sehr anstrengend. Sie können daher insbesondere im Sommer nur kurze Zeit (je nach Hund ½ -2 Std.) auf Suche gehen. Auch ist die Nachfrage der Hundehalter für solch eine Spezialausbildung bisher sehr gering. Die Kosten pro Gespann für die Borkenkäfersuche belaufen sich vermutlich auf ca. 80 €/Std. (65-95 €). Nach unserem Wissen gibt es in Bayern derzeit zwei ausgebildete Borkenkäfersuchhunde.
Die LWF hat zu diesem Thema auch schon Untersuchungen durchgeführt. Wer sich näher informieren möchte findet hier den Bericht:

Hunde im Einsatz zur Suche nach Käferbäumen - möglich oder Spinnerei? pdf 125 KB

Allerdings sind beim praktischen Einsatz von Borkenkäferspürhunden folgende Aspekte zu bedenken:

  • Die Borkenkäfersuche mit speziellen Spürhunden gibt nur eine Momentaufnahme im Wald wieder. Der Waldbesitzer ist nicht von seiner gesetzlichen Pflicht entbunden, seinen Nadel-(Misch-) Wälder im Sommer alle 4 Wochen auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren.
  • Die Flächenleistung eines Borkenkäferspürhundes ist relativ gering, die Kosten sind relativ hoch. Zudem ist Borkenkäferbefall für den Menschen optisch anhand von Bohrmehl, Kronenverfärbung oder Rindenabfall gut zu erkennen.

Neben der Suche ist allerdings die rasche Aufarbeitung der Käferbäume für eine erfolgreiche Bekämpfung entscheidend.

Ich schaffe es nicht mehr, den Borkenkäfer zu bekämpfen. Was kann ich tun?

Nehmen Sie Kontakt zum ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf (AELF). Der für Sie zuständige Förster wird Sie kostenlos beraten und kann Kontakt zur nächsten Waldbesitzervereinigung (WBV), Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) oder zu selbstständigen forstlichen Dienstleistern herstellen. Sie können sich natürlich auch direkt an eine WBV oder FBG wenden. Diese können Ihnen bei der Schadholzaufarbeitung und -vermarktung behilflich sein oder Sie an Forstunternehmer vermitteln. Eventuell ergeben sich auch Wege im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.

Sie können auch den „Försterfinder“ im Internet nutzen, um den richtigen Ansprechpartner zu finden. Sie finden diesen auf der Seite des Waldbesitzerportals:

Zur Startseite des Bayerischen Waldbesitzerportals Externer Link

Werden zur Borkenkäferbekämpfung auch Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt?

Ja, aber nach den Maßgaben des integrierten Pflanzenschutzes und den Vorgaben der guten fachlichen Praxis, sowie der Anwendungsbestimmunen und -auflagen.

Die Maßgaben des integrierten Pflanzenschutzes im Wald streben eine Minimierung des PSM-einsatzes an. Als letztes Mittel der Wahl ist es möglich, nach Ausschöpfung aller präventiven sowie biologischen, mechanischen und technischen Maßnahmen, die auf ein Minimum beschränkte Regulierung von Schadorganismen mit Hilfe von zugelassenen PSM in Erwägung zu ziehen. Ist der Einsatz von PSM nicht zu umgehen, so hat dieser gemäß den Regeln der "guten Fachlichen Praxis" sowie nach den spezifischen Anwendungsbestimmungen und -auflagen zu erfolgen. Der Anwender von PSM muss sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) sein.

Im Merkblatt „Borkenkäferbehandlung an Holzpoltern“ finden Sie Informationen, wann es im Rahmen der Fichtenborkenkäferbekämpfung notwendig werden kann, lagerndes Holz vor Borkenkäferbefall zu schützen oder gegen Käferausflug mit Hilfe von Pflanzenschutzmitteln zu behandeln.

Die jeweils aktuell zugelassenen PSM zur Borkenkäferbekämpfung im Forst finden Sie in der Online-Datenbank zum Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de).

Dürfen Restholz- und Gipfelhaufen auch mit Pflanzenschutzmittel (PSM) behandelt werden?

Nein.

Die aktuell zugelassenen PSM (Stand 23.01.2020) haben für diese Anwendung keine Zulassung. Zudem sind rein technisch die vollständige Benetzung des Materials und damit die Effektivität der Behandlung nicht ausreichend zu gewährleisten. An unbehandelten Stellen könnten sich Käfer einbohren und entwickeln. Zudem würden erfolgreich eingebohrte Käfer weitere anlocken. Ein umliegender Befall des Fichtenbestandes wird nicht verhindert und kann sogar durch die erhöhte Anlockwirkung provoziert werden. Problematisch ist dabei auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu sehen (Betreten des Gipfelhaufens).

Ich bin PEFC zertifiziert – Darf ich auch Pflanzenschutzmittel (PSM) zur Borkenkäferbekämpfung einsetzen?

Grundsätzlich dürfen auch in PEFC zertifizierten Wäldern PSM eingesetzt werden. Die Maßgabe des intergierten Pflanzenschutzes („PSM nur als ultima ratio“) ist ebenfalls zu beachten.
In den PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung steht folgendes:

„2.2 Anwendungen von PSM finden nur als letztes Mittel z.B. bei schwerwiegender Gefährdung des Bestandes oder der Verjüngung nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) statt. Alternative organisatorische und/oder technische Maßnahmen haben Vorrang. Mit Ausnahme von Polterspritzungen sowie dem Ausbringen von Wundverschluss- und Wildschadensverhütungsmitteln wird für alle anderen Anwendungen von PSM ein schriftliches Gutachten (siehe Leitfaden 2) durch eine fachkundige Person erstellt. Die Anwendung von PSM erfolgt in jedem Fall durch eine Person mit Sachkundenachweis gemäß PflSchG“ (Quelle: PEFC – Waldstandard; Stand: 30.03.2020).

Näheres hier:

"Gesundheit und Vitalität des Waldes" bei PEFC Deutschland Externer Link

Ich bin FSC zertifiziert – Darf ich auch Pflanzenschutzmittel (PSM) zur Borkenkäferbekämpfung einsetzen?

Nein.

Bei FSC ist eine Behandlung mit PSM nicht möglich. Lediglich durch eine behördliche Anordnung kann ein Holzpolter in einem FSC zertifizierten Wald behandelt werden (Quelle: FSC – Standard 3.0; Stand: 30.03.2020. Dafür muss im Vorlauf der Zertifizierer informiert werden und das Holz darf erst nach 6 Monaten als FSC Holz vermarktet werden.

Zur Seite von FCS Deutschland Externer Link

Wo dürfen Pflanzenschutzmittel (PSM) auf Holzpoltern angewendet werden?

PSM zur Borkenkäferbekämpfung sind nur für das Einsatzgebiet Forst zugelassen. Diese Mittel dürfen nicht außerhalb des Waldes ausgebracht werden. Von zwischengelagertem Borkenkäferholz außerhalb des Waldes geht daher große Gefahr für die angrenzenden Bestände aus, sofern der Sicherheitsabstand von 500 Metern nicht eingehalten werden kann.

Es gibt die Möglichkeit seit 2019, wenn andere Maßnahmen nicht mit zumutbarem Aufwand durchgeführt werden können, eine Ausnahmegenehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG zu beantragen. Damit ist es möglich, eine PSM-Behandlung von Holzpoltern, die auf Wiesen, Ackerland oder Ödland gelagert werden, durchzuführen. Das Antragsformular steht zum Download zur Verfügung. Der Antrag wird vom Bayerischen Pflanzenschutzdienst (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – LfL) gegen ein Entgelt bearbeitet.

Antragsformular auf folgender Seite rechts mittig Externer Link

Wie wirken Käferfallen nach dem „attrac and kill Prinzip“ (z.B. Dreibeinbock mit begifteten Netz) und was muss man beim Einsatz dieser Fallen beachten?

In der letzten Zeit werden Borkenkäferfallen beworben (z.B. Dreibeinbock mit begifteten Netz), die nach dem Prinzip „attrac and kill“ funktionieren. Die zeltartige Dreibeinkonstruktion lockt Fichtenborkenkäfer mit einem arttypischen Pheromon an. Pheromone sind Geruchsstoffe, mit denen die Käfer fängische Fichten erkennen und zudem auch noch eigene Artgenossen anlocken, um einen Baum in großer Anzahl zu befallen. Angelockte Borkenkäfer fliegen bei der Dreibeinkonstruktion das feinmaschige Netz an, auf das ein derzeit bis 2020 zugelassenes Insektizid mit dem Wirkstoff alpha-Cypermethrin aufgetragen ist. Das Mittel wirkt als Kontaktinsektizid.
Bereits 2012 wurde von der Forstliche Versuchsanstalt (FVA) Baden Württemberg in Freiburg in einer Praxisstudie untersucht, ob dieses "Attrac and Kill-System" wirksam ist, zugleich Nützlinge schont und den Praktikern zum Borkenkäfermanagement empfohlen werden kann.

Die Fallen nach dem Prinzip „attrac and kill“ können die bewährte Strategie der sauberen Forstwirtschaft bei der Borkenkäferbekämpfung nicht ersetzen. Entsprechende Käferfallen können die Bekämpfung lediglich in einem gewissen Rahmen unterstützen, z.B. im Frühjahr bei der ersten Schwärmwelle als Mittel des Objektschutzes zum Schutz gefährdeter Bestände. Aber das schnelle Finden der Käferbäume, ihre zügige Aufarbeitung und ein schnelles Verbringen des befallenen Holzes aus dem Wald sind die auf unabsehbare Zeit die einzig wirksamen Maßnahmen gegen Vermehrung der Fichtenborkenkäfer. Werden die Käferfallen falsch eingesetzt, entsteht ggf. noch mehr Schaden, da die Lockstoffe die Käfer anziehen und die umliegenden Fichten gefährdet sind.
Denn nach den Untersuchungen der FVA setzten sich lediglich bis zu 82 % der anfliegenden Buchdrucker auf das begiftete Netz. Es kann zudem nicht sicher davon ausgegangen werden, dass alle Käfer mit Netzkontakt eine letale Dosis an Gift aufnehmen. Dabei gilt es zu bedenken, dass die anfliegenden Käfer nur einen Bruchteil (max. 10 %) der zu dieser Zeit flugfähigen Population ausmachen. Alle übrigen Käfer begeben sich erst gar nicht an eine Fangeinrichtung.

Ein weiterer Aspekt ist, dass sich Buchdrucker auf der Suche nach der nächsten Fichte nicht allein an den Geruchsstoffen orientieren, sondern auch auf Sicht fliegen. Gerade im Nahbereich lockt die Silhouette einer Fichte den Käfer stark an. Wenn diese „Original“-Fichte vitalitätsschwach ist, sind deren Duftsignale (Mix an Geruchsstoffen, insbesondere Stress signalisierende Phenole) auch deutlich attraktiver als die der Falle. Daher ist es zwingend notwendig, dass alle zu den Fallenstandorten benachbarten Fichtenwaldbestände zuverlässig, intensiv und regelmäßig auf frischen Käferbefall untersucht werden. Um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen, sollten bei aufgestellten Fallen zwingend die Waldnachbarn informiert werden, damit diese die intensiven Kontrollen ihrer Fichtenbestände ebenfalls durchführen können.

Beim Dreibeingestell mit dem begifteten Netz werden auch eine Vielzahl an weiteren Insekten und Spinnen angezogen und können für diese zur tödlichen Falle werden. Die FVA hat 2012 festgestellt, dass es sich bei 4 % aller am Netz beobachteten Arten nicht um Fichtenborkenkäfer, sondern um andere Insekten- oder Spinnentiere handelte. Es wurden auch Fraßfeinde des Buchdruckers angelockt, wie z. B. Ameisenbuntkäfer.

Rechtlich handelt sich beim Betreiben der Falle um einen Pflanzenschutzmitteleinsatz. Anwender müssen einen Pflanzenschutzsachkundeausweis besitzen oder von einem Inhaber der Pflanzenschutzmittelsachkunde im Sinne eines Hilfspersonals angewiesen werden. Alle Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Dokumentationspflichten sind einzuhalten. Das verwendete, begiftete Netz ist nach dem Einsatz als Sondermüll gemäß den Vorschriften zu entsorgen.

Der beste Nutzen der Käferfallen besteht darin, dass - was zwingend notwendig ist - die benachbarten Fichtenwaldbestände intensiv (= in der Schwärmzeit jede Woche mindestens einmal) kontrolliert werden und so jeder Frischbefall schnell festgestellt und aufgearbeitet werden kann. Trotz Fallen muss der gleiche Aufwand an sauberer Forstwirtschaft betrieben werden, wie ohne Fallen!

waldwissen.net: Das Borkenkäfer-Fangsystem TriNet® im Praxistest Externer Link

Darf ich mit der Getreidespritze Polter im Wald behandeln?

Nein.

Der Einsatz einer landwirtschaftlichen Getreidespritze ist nicht zulässig, da aufgrund des Überstand des Gestänges Abstandsauflagen nicht eingehalten werden können (z.B. zu Gräben und Wasserläufen). Forstfachlich ist dies auch nicht korrekt, da Zwischenräume der Polter nicht ausreichend benetzt werden.

Was muss ich beachten, wenn in der Nachbarschaft des behandelten Polters Beeren oder Pilze stehen?

Der Umgang damit ergibt sich aus den Anwendungsbestimmungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel. Zum Beispiel regelt die Auflage VA 215 den Umgang:

„Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; andernfalls ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.“

Ähnliche Auflagen gibt es bei den Pilzen.

Ansonsten kann man die Waldbeeren bzw. Pilze vor der Behandlung entfernen.

Darf ich im Wasserschutzgebiet Pflanzenschutzmittel (PSM) anwenden?

In Zone I ist eine Anwendung von PSM nicht möglich. Dies gilt auch für die Anwendung von Storanet. In Zone II und III ist es abhängig von der Gebietsverordnung und der Wasserschutzgebietsauflage des Präparates (www.bvl.de). Informationen über die Wasserschutzgebietsverordnungen finden Sie im Internet oder bei dem örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

Darf ich im Naturschutzgebiet Pflanzenschutzmittel anwenden?

Nein. Seit der Anpassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 2019 in Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ ist die Anwendung von Pestiziden (worunter auch Pflanzenschutzmittel zählen) in Naturschutzgebieten verboten (Vgl. Art. 23a, Bayerisches Naturschutzgesetz). Dasselbe gilt für gesetzlich geschützte Biotope und für geschützte Landschaftsbestandteile.

Die jeweils örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde kann im Einzelfall die Verwendung von PSM zulassen, wenn der Einsatz den Schutzzweck des Schutzgebietes nicht gefährdet (Vgl. Art. 23a, Bayerisches Naturschutzgesetz).

Bayernportal: Untere Naturschutzbehörden Externer Link

Darf ich in einem Natura2000-Gebiet Pflanzenschutzmittel anwenden?

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Natura2000-Gebieten (FFH- und SPA-Gebiete) wird in § 4 der Pflanzenschutzanwendungsverordnung beschränkt. Herbizide dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln (B1 bis B3), sowie die von zinkphosphidhaltigen Pflanzenschutzmitteln.

Dieses Verbot ist grundsätzlich zu beachten. Ausnahmen können nur beantragt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden in FFH-Gebieten notwendig ist.

Können systemische – also über den Nährstoffkreislauf des Baumes wirkende – Mittel gegen Borkenkäferbefall eingesetzt werden?

Nein.

Abgesehen davon, dass es keine geeigneten, im Forst zugelassenen Mittel gibt, sprechen noch andere Faktoren dagegen.

Systemische Präparate werden über den Wasser- und Nährstoffstrom im gesamten Baum verteilt. Somit werden alle dort lebenden Insekten geschädigt. Die Wirkung auf die Vogelwelt, z.B. beim Verzehr betroffener Insekten, wäre nicht absehbar, ebenso die auf Nützlinge (z.B. Bienen, Borkenkäferfeinde etc.).

Die Wirkstoffe würden zudem auch über die Wurzeln in den Boden gelangen. So könnte es zu Schädigungen bei Bodenlebewesen kommen. Auch das Grundwasser wäre dadurch gefährdet.

Hinzu kommt, dass der Befallsschutz bei systemischen Mitteln zeitlich sehr begrenzt ist. Die aufwändige Behandlung müsste mehrfach wiederholt werden und es wären sehr hohe Wirkstoffkonzentrationen erforderlich, um den gesamten Baum vor Befall zu bewahren. Durch die Verteilung im Kronenraum käme es zu einer starken Verdünnung, sodass zudem kein hinreichender Befallsschutz gegen Kupferstecherbefall zu erwarten wäre.

Die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme ist also fragwürdig bzw. nicht nachgewiesen, wogegen der ökologische Schaden überhaupt nicht absehbar und damit keinesfalls vertretbar ist.

Können im Boden überwinternde Käfer bekämpft werden?

Nein.

Abgesehen davon, dass es keine geeigneten, im Forst zugelassenen Mittel zur flächigen Bodenbehandlung mit Insektiziden gibt, sprechen noch andere Gründe klar dagegen.
Die Maßnahme wäre nicht wirkungsvoll, da nur ein sehr geringer Teil der Population betroffen würde. Untersuchungen zeigen, dass nur ein Teil der flugbereiten Käfer im Boden überwintert, der in der Regel gering ist (10 bis max. 30 %; z.B. Biermann, 1977).

Der weitaus größere Teil überwintert als Käfer, Puppe oder Larve unter der Rinde. Wenn es gelingt, diese zu einem Großteil abzuschöpfen, dann ist das Befallsrisiko für das kommende Jahr wirkungsvoll gemindert. Dazu müssen befallene Bäume nicht nur den Sommer über, sondern auch im Herbst und Winter gesucht und aufgearbeitet werden. Denn auch bei kühleren Temperaturen im Herbst fressen die Larven unter der Rinde weiter, verpuppen sich und werden zu Jungkäfern. Dabei lockert sich die Rinde und fällt ab. Fertige Jung- und Altkäfer können in dieser Rinde am Boden ohne Verluste überwintern oder ziehen sich in den Boden zurück. So sind sie für weitere Bekämpfungs¬maßnahmen nicht mehr erreichbar. Häufig sprengt Winterfrost spätestens im Januar/Februar lockere Rinde von befallenen Bäumen ab und erschwert so die vollständige Sanierung von Borkenkäferbefallsherden.

Eine flächige Bodenbehandlung mit Borkenkäferinsektiziden ist nicht erlaubt. Es käme zur Vernichtung nützlicher und indifferenter Bodenlebewesen; hinzu käme die Gefährdung des Grundwassers. Die ökologischen Auswirkungen wären nicht absehbar. Der Kosten- und Arbeitsaufwand für die Ausbringung wären enorm

Forstpraxis.de: Borkenkäfer überwintern massenhaft Externer Link

Können Borkenkäfer nicht durch Insektizideinsatz aus der Luft bekämpft werden?

Nein.

Eine Bekämpfung gegen Borkenkäfer aus der Luft am stehenden Baum ist nicht zulässig.

Bei der Ausbringung aus der Luft können die Stämme und Äste nicht ausreichend mit Spritzbrühe benetzt werden, da diese großenteils an den Nadeln hängen bleibt. Diese Technik eignet sich nur für freifressende Insekten an Blättern oder Nadeln (z.B. Larven von Schwammspinner (Lymantria dispar) oder Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.).

Es müsste daher mit sehr hohen Mengen an Spritzmittelbrühe gearbeitet werden. Dies bedeutet enorme Kosten für Mittel und Ausbringung, aber vor allem nicht vertretbare ökologische Auswirkungen auf sonstige in der Krone lebende Insekten und durch das großflächige Abtropfen auch auf die Bodenlebewesen.

Folglich gibt es auch keine geeigneten, im Forst für diesen Anwendungsbereich zugelassenen Mittel.

Bei all diesen angedachten Bekämpfungsverfahren müssten zudem die Problematik der Abdrift sowie die möglichen Risiken für Waldbesucher bedacht werden.

Kann man den Borkenkäfer auch am stehenden Baum bekämpfen?

Eine Behandlung am stehenden Baum ist weder zielführend noch zulässig.

MERKE: Es gibt keine geeigneten, für diesen Anwendungsbereich im Forst zugelassenen Mittel!

Eine ausreichende Benetzung des Stammes (gegen Buchdrucker) und der Krone (gegen Kupferstecher) kann nicht garantiert werden. Ein Großteil des Mittels würde aufgrund des Sprühnebels in der Umgebung niedergehen (Abdrift) und dort Bodenlebewesen, Grundwasser und andere Lebewesen beeinträchtigen. Die ökologischen Auswirkungen wären nicht absehbar.

Zudem gibt es keine geeigneten, für diesen Anwendungsbereich im Forst zugelassenen Mittel.

Ist ein Befall erkannt, bieten nur die Maßnahmen der „sauberen Waldwirtschaft“ Abhilfe (umgehender Einschlag und Abtransport des befallenen Holzes aus dem Wald, Lagerung mindestens 500 m zum nächsten Nadelholzbestand).

Wie oft muss ich meinen Wald auf Borkenkäferbefall kontrollieren?

In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März muss der Waldbesitzer seine Nadelholzrein- oder Mischbestände mindestens einmal auf möglichen Borkenkäferbefall kontrollieren. In der Zeit vom 1. April bis 30. September muss diese Käferkontrolle mindestens im Abstand von 4 Wochen erfolgen (§ 6 Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern [BayRS 7903-3-L]).

Die Kontrolle umfasst nicht nur die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände), sondern alle laut den Bekanntmachungen der Regierungsbezirke erklärten Gefährdungs- und Befallsgebiete. Dazu zählen auch Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert.

Die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) geben regelmäßig ihre Einschätzung der aktuellen Gefährdung durch Buchdrucker und Kupferstecher in der Interaktiven Risikogebietskarte des Borkenkäfermonitorings ab. Je nach Gefährdungslage wird die empfohlene Häufigkeit der Befallskontrolle als Handlungsempfehlung angezeigt (klicken auf Karte). Nur das rechtzeitige Auffinden und Aufarbeiten von Befallsherden bieten einen wirksamen Schutz vor weiterem Befall.

Interaktive Risikogebietskarte für Bayern Externer Link

Was geschieht, wenn ein Waldbesitzer sich weigert, den Borkenkäfer zu bekämpfen?

Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer sind gesetzliche Pflichten des Waldbesitzers. Versäumnisse führen zu massiven Schäden im eigenen Wald und/oder im Wald der Nachbarn. Zur Vermeidung einer solchen Situation informiert die Bayerische Forstverwaltung den Waldbesitzer mit der Aufforderung, den Borkenkäferbefall zu einer festgesetzten Frist zu beseitigen. Geschieht dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, können darauf hoheitliche Zwangsmaßnahmen - von Zwangsgeldern bis zur Ersatzvornahme- erfolgen.

Hinzu kommen gegebenenfalls zivilrechtliche Schadensersatzforderungen geschädigter Nachbarn.

Mein Waldnachbar tut nichts. Was kann ich tun?

Gehen Sie auf Ihren Waldnachbarn zu, machen Sie ihn auf den Befall aufmerksam. Möglicherweise ist der Borkenkäferbefall noch nicht bekannt oder es fehlen die technische Ausstattung oder das Know-How zur Bekämpfung des Käfers. Hilfe beim Holzeinschlag bieten die örtlichen Waldbesitzervereinigungen (WBV) oder Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), sowie forstliche Dienstleister.

Die Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) bieten Beratung und regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Erkennung und Bekämpfung von Borkenkäfern an. Sollte sich der Waldnachbar weigern, tätig zu werden, so informieren Sie bitte das zuständige AELF. Jeder Waldbesitzer ist nach der Bayerischen Waldschadinsektenverordnung (WaldSchadInV) zur Bekämpfung verpflichtet. Ein Umschneiden „auf eigene Faust“ durch Sie ohne Erlaubnis des Waldnachbarn ist nicht zulässig.

Gibt es Gebiete, in denen der Borkenkäfer nicht bekämpft werden muss?

Es gibt keine „Borkenkäferschutzgebiete“. Jeder Waldbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, seinen Wald auf Befallsmerkmale von Buchdrucker und Kupferstecher zu kontrollieren und befallene Bäume so aufzuarbeiten, dass die genannten Fichtenborkenkäfer keine weiteren Bäume mehr befallen können.

Ausnahmen sind die Nationalparke in Bayern. Hier wird der Borkenkäfer in gewissen Bereichen, insbesondere in den Kernzonen nicht bekämpft. Darüber hinaus kann in Naturwaldreservaten die Borkenkäferbekämpfung unter Umständen unterbleiben, da auch hier die natürliche Waldentwicklung möglichst wenig gestört werden soll.

Welche Behörde ist zuständig für die Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes?

Nach § 59 PflSchG i.V.m. Art. 8 Abs. 1 ZuVLFG ist die Untere Forstbehörde (AELF) zuständig. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten obliegt jedoch der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Welche Rolle nimmt die Bayerische Forstverwaltung bei der Borkenkäferbekämpfung ein?

Die Bayerische Forstverwaltung steht als neutrale, staatliche Institution den Waldbesitzern bei Borkenkäferprävention und -bekämpfung kostenlos beratend zur Seite. Die Pflicht zur Bekämpfung der Borkenkäfer und die damit verbundene regelmäßige Befallskontrolle im Wald liegen bei den Waldbesitzern selbst. Die Rechtsvorschriften sind verankert in der Landesverordnung zur Bekämpfung schädlicher Insekten in den Wäldern (Waldschadinsektenverordnung – WaldSchadInV) vom 2. Dezember 1965 (BayRS V S. 556) sowie in den Amtlichen Bekanntmachungen der Bayerischen Regierungsbezirke, welche per Anordnung die Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher regulieren.

Das notwendige Wissen hierzu kann der Waldbesitzer u. a. in Schulungsangeboten der Bayerischen Forstverwaltung erwerben. Zusätzliche Hilfe wird im Rahmen von Sammelberatungen, gemeinsamen Informationsveranstaltungen mit den örtlichen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und im Zuge von Presse- und Radiobeiträgen angeboten. Ziel dabei ist, die Aufmerksamkeit der Waldbesitzer darauf zu lenken, wie wichtig ein frühzeitiges Erkennen des Borkenkäfers für eine erfolgreiche Prävention und Bekämpfung ist. Um urbane oder auch jüngere Waldbesitzer ansprechen zu können, greift die Bayerische Forstverwaltung zunehmend auch auf sogenannte „new media“, wie beispielsweise Kurzfilme und Podcasts im Internet, zurück.

Ich bin städtischer Waldbesitzer – Was soll ich bei Borkenkäferbefall tun?

Waldbesitzer, die kein forstliches Know-how und/oder keine Geräte zur Aufarbeitung besitzen, sind genau wie alle anderen Waldbesitzer verantwortlich für den Schutz ihrer Wälder und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für die "urbanen Waldbesitzer", die z. B. in der Stadt wohnen und weit weg auf dem Land ein Stück Wald besitzen. Wir empfehlen in solchen Fällen dringend, die Borkenkäferkontrolle und -bekämpfung durch Verträge mit den forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen (Waldbesitzergemeinschaften, Forstbetriebsgemeinschaften) oder geeigneten Dienstleistern sicher zu stellen (z.B. über einen Waldpflegevertrag). Die örtlichen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen für Informationen und Beratung zur Verfügung, dürfen jedoch solche operativen Aufgaben nicht selbst übernehmen.

Die Forstbetriebsgemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen und Forstunternehmer unterstützen Sie auch bei der Organisation der Schadholzaufarbeitung und -vermarktung.

Datenbank forstlicher Unternehmen Externer Link

Ich selbst kann nicht mit der Motorsäge umgehen. Wie finde ich einen geeigneten Unternehmer, der mich bei der Aufarbeitung unterstützt?

In der Unternehmerdatenbank haben Sie die Möglichkeit, geeignete Unternehmer für jedes Einsatzfeld zu finden. Hilfe erhalten Sie auch über eine Mitgliedschaft bei einem örtlichen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (Waldbesitzervereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft). Kontaktdaten erhalten Sie unter:

"Forstliche Dienstleistungen" im Waldbesitzerportal Externer Link

Wenn Sie selbst den sicheren Umgang mit einer Motorsäge erlernen möchten, bietet die Bayerische Forstverwaltung zahlreiche Schulungsangebote wie den „Grundkurs zur Sicheren Waldarbeit mit der Motorsäge“ an vielen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) oder an.

Ein vielfältiges Kursangebot finden Sie u.a. auch bei der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim.

Hauptseite der Bayerischen Waldbauernschule Externer Link

Nähere Informationen erhalten Sie auch über Ihren Beratungsförster bzw. Ihre Beratungsförsterin.

Daneben bieten auch zahlreiche freie Dienstleister Motorsägenkurse an.

Bayerisches Waldbesitzerportal - Försterfinder Externer Link

Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten für vom Borkenkäfer betroffene Waldbesitzer?

Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR 2020) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzer/-innen für eine Vielzahl waldbaulicher Maßnahmen attraktive Anreize.

Darin stehen beispielsweise für die insektizidfreie Bekämpfung rindenbrütender Insekten (z.B. Borkenkäfer an Fichte) umfangreiche Förderungen bereit. Auch eine dem Schaden folgende Begründung klimatoleranter Bestände durch Pflanzung, Saat oder Naturverjüngung und die Pflege von Kulturen und jüngeren Beständen ist förderfähig.

Weitere Informationen zur Waldbaulichen Richtlinie WALDFÖPR 2020, Antragsformulare oder Merkblätter finden Sie auf den Seiten des Waldbesitzerportals Bayern:

Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes Externer Link

Letztendlich sind die anhaltenden Schäden durch Borkenkäfermassenvermehrungen nur durch ein enges und effizientes Zusammenwirken der Waldbesitzer, Forstverwaltung, Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, Forstlichen Unternehmer, Verbände und auch der Holzabnehmer zu bewältigen. Das gleiche gilt bei der Wiederaufforstung von Schadflächen mit klimatoleranten Mischbeständen. Der Freistaat stellt hierfür erhebliche Mittel bereit.

Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihr Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) berät Sie ausführlich bei fachlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Antragsberechtigt sind dabei Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Mithilfe des „Försterfinders“ können Sie herausfinden, wer Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Bayerisches Waldbesitzerportal - Försterfinder Externer Link

Die Sägewerke sind voll, mein Holz wird nicht abgefahren. Erhalte ich eine Förderung, wenn ich mein Holz zwischenlagere?

Die Forstverwaltung bezuschusst die Lagerung auf einem anerkannten Lagerplatz. Gefördert wird die Lagerung des Schadholzes auf einem vom AELF anerkannten Zwischenlager, das sich nicht im unmittelbaren Umfeld eines das jeweilig zwischengelagerte Sortiment verarbeitenden Betriebes (z.B. Sägewerk) befindet. Hierunter ist auch die Selbstnutzung zu verstehen. Es muss ein sogenannter „gebrochener“ Holztransport vorliegen (im Sinn von „unterbrochen“). Anerkannt werden nur insektizidfreie Zwischenlager wie Nasslager oder Holzlager, die in waldschutzwirksamer Entfernung vom nächsten gefährdeten Bestand liegen. Die forstfachliche Entscheidung, ob ein Lagerplatz waldschutzwirksam ist, trifft das jeweilige AELF.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Waldbesitzerportal:

Waldbesitzerportal: Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes Externer Link

Gibt es überhaupt genügend Lagerplätze außerhalb des Waldes?

Die Bayerische Forstverwaltung unterstützt Waldbesitzer und deren Selbsthilfeeinrichtungen finanziell und organisatorisch bei der Anlage von befestigten Holzlagerplätzen. Grundsätzlich sollten die Holzlagerplätze (für Borkenkäferholz) den waldschutzrelevanten Abstand von 500 m zum nächsten Nadelholzbestand einhalten.

Befestigte Holzlagerplätze

Gefördert werden können ortsfeste, außerhalb des Waldes gelegene und nicht nur vorübergehend genutzte Lagerplätze. Hierbei handelt es sich um bauliche Anlagen nach dem Bauordnungsrecht. Diese sind i. d. R. dann verfahrensfrei, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Über das Bauordnungsrecht hinaus ergeben sich ggf. anderweitige Genehmigungsnotwendigkeiten (z. B. aus Naturschutz- und/oder Wasserrecht), daher wird empfohlen, entsprechende Vorhaben bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Wichtige Ansprechpartner sind hierbei die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die beschriebene Anlage von befestigten Holzlagerplätzen außerhalb des Waldes wird i. d. R. einige Zeit in Anspruch nehmen. Für den zu erwartenden Anfall an Käferholz werden die derzeit verfügbaren, befestigten Holzlagerplätze nicht ausreichen. Daher wird aller Voraussicht nach auch eine Lagerung auf sonstigen Flächen notwendig werden. Hierbei empfiehlt es sich, schon im Frühjahr vor der Saison mögliche Holzlagerplätze ausfindig zu machen.

Lagerung von Schadholz auf in die Förderung einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen

Grundsätzlich stellt die Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen eine nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit dar und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen mit landwirtschaftlichen Fördervorgaben vereinbar. Außerhalb der Vegetationsperiode (beim Dauergrünland) bzw. im Zeitraum nach der Ernte bis zur Bestellung (bei Ackerland) ist grundsätzlich auch eine mehrwöchige bis mehrmonatige Holzlagerung möglich.

Innerhalb der Vegetationsperiode (bei Dauergrünland) bzw. im Zeitraum zwischen Bestellung und Ernte (bei Ackerland) ist eine Lagerung nur dann möglich, wenn diese nicht länger als 14 aufeinanderfolgende Tage dauert oder insgesamt nicht mehr als 21 Tage im Kalenderjahr umfasst. Voraussetzung für die Förderunschädlichkeit ist, dass die Holzlagerung zu keiner Zerstörung der Kulturpflanze bzw. der Grasnarbe, zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Bewuchses oder zu einer wesentlichen Minderung des Ertrags sowie zu keinem Verstoß gegen Konditionalitätsvorgaben führt.

Die Holzlagerung ist vom Landwirt mindestens 3 Tage im Voraus beim AELF anzuzeigen. Die Meldung erfolgt online im iBALIS unter dem Menü „Meldungen/Anzeigen“ „Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit“.

Lagerung von Schadholz in Fällen höherer Gewalt:
In den weit überwiegenden Fällen kann mit der o. g. Regelung Schadholz förderunschädlich auf landwirtschaftlichen Flächen gelagert werden (z. B. auf einem abgeernteten Weizenfeld). In Ausnahmefällen kann es allerdings sein, dass im Betrieb keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen. Sofern ein Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände vorliegt, ist die Lagerung von Schadholz auch abweichend von der o. g. Regelung möglich.

Zuständig für die Anerkennung eines Falls höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände in Folge extremer Witterungsverhältnisse sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Betriebe, die einen Fall höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände geltend machen wollen, haben dies dem zuständigen AELF möglichst vor der Inanspruchnahme, spätestens jedoch innerhalb von 15 Werktagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller dazu in der Lage ist, mitzueilen und nachzuweisen.

Die bestehenden Fördermöglichkeiten für die Anlage von Lagerplätzen werden durch die Fachberatungsstelle für Transport und Lagerung an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ergänzt. Sie unterstützt die Forstlichen Zusammenschlüsse in allen Fragen rund um den Transport und die Lagerung von Rundholz fachlich vor Ort.

Fachberatungsstelle Holzlagerung

Kann ein Lagerplatz mit weniger als 500 m Entfernung zum nächsten Nadelholzbestand trotzdem noch waldschutzwirksam sein?

Ja, bedingt.

In manchen Regionen Bayerns kann es zu der Situation kommen, dass ein Lagerplatz in näherer Umgebung mit weniger als 500 m Abstand zum nächsten nadelholzdominierten Bestand nur schwer zu finden ist.

Grundsätzlich ist die Grenze von 500 m richtig und i. d. R. auch als Mindestabstand zu benachbarten Fichten- und Fichtenmischwäldern bindend. Dies entspricht auch den Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis. Dieser Wert soll aber auch keine starre Grenze sein, weil der notwendige Mindestabstand auch von örtlichen Gegebenheiten wie Hauptwindrichtung, Gelände und dergleichen abhängen kann. Daher sind die ÄELF gehalten, sich ein Bild vor Ort zu machen. Sie müssen im Einzelfall prüfen, ob ein Lagerplatz mit weniger als 500 Meter Abstand als waldschutzwirksam anerkannt werden kann. Nur nach einer entsprechenden Anerkennung des möglichen Lagerplatzes durch das AELF ist eine Förderung möglich.

Eine Unterschreitung der Grenze um 100 m auf 400m liegt jedoch definitiv außerhalb des möglichen Maßes. Hier müssen andere waldschutzwirksame Maßnahmen getroffen werden um eine Förderung zu erhalten. Geeignete Maßnahmen hierfür sind z.B. die Entrindung oder die Verbringung auf einen Lagerplatz in weiterer Umgebung (10 - 20km).

Kann die Holzabfuhr durch eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts der LKW´s beschleunigt werden?

Ja, bedingt.

Im Jahr 2018 haben das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und die dafür zuständigen Ministerien des Inneren (StMI) und für Bau (StMB) mit der befristeten „41,8-Tonnen-Regelung“ eine praxisgerechte Lösung für die Branche erarbeitet, welche die Kapazitäten beim Rundholz-Transport spürbar und nachweisbar erhöht hat (Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von LKWs beim Rundholztransport auf 41,8 Tonnen). Dies hat den Abtransport von Schadhölzern aus den Wäldern beschleunigt.

Pauschale und unbefristete Anhebungen der Tonnagen in der Rundholzlogistik kommen dagegen – zur Vermeidung von Schäden an Straßen und Brücken – nur in Katastrophenfällen als Lösung in Frage.
Das StMELF beobachtet das Schadholzaufkommen in Bayerns Wäldern und die Situation beim Holztransport und ist mit den zuständigen Kollegialressorts StMI und StMB darüber im engen Austausch, um bei Bedarf rasch reagieren zu können.

Kann das Forstschäden- Ausgleichsgesetz zur Entlastung des Holzmarktes führen?

Ja, bedingt.

Das Forstschäden-Ausgleichsgesetz kann nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Kraft treten: Die entsprechende Rechtsverordnung zur Regelungen zur Einschlagsbeschränkungen nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz können von den nach §1 Abs. 1 ForstSchAusglG zuständigen Bundesbehörden mit Zustimmung des Bundesrates nur erlassen werden, wenn die in § 1 Abs. 2 ForstSchAusglG genannten Voraussetzungen auf Bundes bzw. Länderebene vorliegen (z.B.: Höhe der Kalamitätsnutzung bei einer Holzartengruppe 75 % des ungekürzten Einschlagsprogramms in Bayern und 30% des ungekürzten Einschlagsprogramms des Bundesgebietes).

Ziel des Gesetzes ist es, mit Einschlagsbeschränkungen erhebliche und überregionale Störungen des Rohholzmarktes durch Kalamitätsnutzungen zu vermeiden. Eine Rechtsverordnung wurde z.B. nach den verheerenden Stürmen Vivian/Wiebke (1990) und Lothar (1999) in Kraft gesetzt – letztere auf Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Derzeit sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Es wird derzeit auch nicht erwartet, dass die entsprechenden Schadholzmengen erreicht werden. Die Zuständigkeit für den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung liegt beim Bund.

Bundesamt für Justiz: Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz) Externer Link

Gibt es für mich als Waldbesitzer steuerliche Vergünstigungen im Katastrophenfall?

Ja.

Für Waldbesitzer gibt es mögliche steuerliche Erleichterungen infolge höherer Gewalt („Kalamitätsnutzungen“). Unabhängig von den Angeboten der Forstverwaltung zur forstfachlichen Beratung und zur forstlichen Förderung können von Holznutzungen infolge höherer Gewalt betroffene Waldbesitzer ggf. steuerlich entlastet werden.

Waldbesitzer können für Kalamitätsnutzungen eine Steuersatzermäßigung bei den zuständigen Stellen der Finanzverwaltung nach § 34 b EStG beantragen. Ausführliche Informationen zu Antragsfristen, zu Antragsunterlagen sowie weitere Hinweise für die Waldbesitzer werden auf dem folgenden Link des Bayerischen Landesamtes für Steuern zum Download bereitgestellt:

Zur Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten stellen die Dienststellen München und Nürnberg des Bayerischen Landesamts für Steuern für die nord- und südbayerischen Regierungsbezirke unterschiedliche Vordrucke zur Verfügung.

Bayerisches Landesamt für Steuern: Formulare - Steuererklärung - Einkommensteuer - Forstwirtschaft. Externer Link

Ist vom Borkenkäfer befallenes Holz automatisch nur noch als Brennholz verwertbar?

Nein.

Sortierung, Verkauf sowie die tatsächliche Verwendung von Holz erfolgt grundsätzlich nach Qualitätsklassen. Dies gilt auch für von rindenbrütenden Borkenkäfern befallenes Holz. Im Prinzip kann Stammholz entsprechender Dimensionen auch nach Borkenkäferbefall als Sägeholz vermarktet werden. Allerdings hängen Preis und Absatzmöglichkeiten von der tatsächlichen Qualität des Holzes ab. Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) soll die Sortierung und Vermessung von Rohholz standardisieren.

Die aktuelle Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland sowie alle verfügbaren Downloads finden Sie hier:

Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland - Downloadseite (www.rvr-deutschland.de) Externer Link

Warum soll man vom Borkenkäfer befallenes Holz so rasch wie möglich aufarbeiten und einer Verwendung zuführen?

Unabhängig von Fragen des Waldschutzes ist es ratsam, vom Borkenkäfer befallene Bäume so rasch wie möglich aufzuarbeiten, zu rücken und einer Verwendung zu zuführen, weil sonst die Gefahr der Holzentwertung sehr schnell steigt. Die Qualitätssortierung für Stammholz von Fichte/Tanne nach der RVR umfasst die vier Klassen A, B, C und D. Damit frisch vom Borkenkäfer befallenes Holz noch als „normale B-Qualität“ vermarktet werden kann, darf das Holz noch nicht verfärbt sein, die Rinde muss fest am Stamm haften und es dürfen keine Fraßgänge sichtbar sein. Sobald eine beginnende oberflächliche Verfärbung („Bläue“) auftritt, fällt das Holz in die Kategorie C. Ist es bereits stammtrocken, wird es der Klasse D zugeführt.

Weitere Einzelheiten zu den ab 1. Juli 2020 gültigen Sortierkriterien von Fichte/Tanne entnehmen Sie bitte der einschlägigen Anlage der RVR:

Anlage III-a: Qualitätssortierung von Stammholz: Fichte/Tanne (www.rvr-deutschland.de) Externer Link

Was hat es mit der „Bläue“ an Nadelstammholz auf sich?

Die sogenannte „Bläue“ an Nadelstammholz wird durch Pilze verursacht und verfärbt das Holz in bläulich-schwarze Farbtöne, man spricht auch von „Verblauung“. Für Sichtverwendungen ist das Holz dann nicht mehr zu gebrauchen, die mechanischen Eigenschaften des betroffenen Holzes werden zunächst nicht verändert. Erst wenn das Holz weiterhin unsachgemäß gelagert wird treten fäuleerregende Pilze hinzu und verändern die Holzstruktur. Bei der „Bläue“ unterscheidet man Lagerschäden, die im Frühjahr nach Winterfällung auftreten, wenn das Holz zu lange einer warmen Witterung ausgesetzt ist und der Bläue, die sich nach Borkenbefall im Frühjahr und Sommer bei warmer und feuchter Witterung besonders rasch entwickelt. Von Mai bis September ist dann nach drei bis vier Wochen mit ersten Bläuemerkmalen zu rechnen, bei sehr warmer und feuchter Witterung ggf. auch schon früher.

Weitere Informationen zum Fortschritt der Bläue an Fichte:

Bläue an Fichtenrundholz – Schadensquantifizierung und Auswirkung auf die Lagerungsdauer (https://www.formec.org) Externer Link

Weiterführende Informationen

Kontakt Team Borkenkäfer an der LWF