Alexander von Schönborn
Verkehrssicherung und Baumkontrolle - LWF-aktuell 62
Ein wirtschaftliches Standbein vieler Baum-Sachverständiger ist die Kontrolle von Bäumen hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit. Vor allem in den bebauten Bereichen ist es besonders wichtig, von Bäumen ausgehende Gefahren zu erkennen und rechtzeitig zu beseitigten. Häufig ist es jedoch gar nicht notwendig, Bäume gänzlich zu entfernen. Oftmals reicht ein sachkundiger Rückschnitt der Baumkrone aus, um Gefahren auszuschalten. So bleiben Bäume, die unsere Städte und Gemeinden bereichern, in größerem Umfang erhalten.
Zoombild vorhanden
Mit der seilunterstützten Klettertechnik lässt sich gefahrlos jeder Punkt in der Baumkrone untersuchen
Bäume sind in unseren Städten und Gemeinden wichtige und vor allem schützenswerte Individuen. Da Baum- und Astbruch Menschenleben, eigenes und fremdes Eigentum gefährden können, sind regelmäßige Kontrollen der Bäume auf Standund Bruchsicherheit zwingend notwendig. Baumkontrollen werden unterschiedlich durchgeführt; meist wird ausschließlich die Verkehrssicherheit begutachtet, manchmal auch verbunden mit einer Pflege oder anderen Arbeiten.
Der Begriff »Verkehrssicherheit« findet sich in keiner gesetzlichen Bestimmung, sondern wurde von der Rechtsprechung aus der allgemeinen Haftungsregelung nach § 823 Abs. 1 BGB abgeleitet.
Der entscheidende Satz hieraus lautet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Verkehrssicherungspflichtig ist im Normalfall der Eigentümer des Baumes. Da der Baum eine mit dem Grundstück fest verbundene Sache ist, wird somit der Grundeigentümer auch Eigentümer eines darauf befindlichen Baumes.
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