23.07.2020
Dauerschwärmen der Fichtenborkenkäfer durch sommerliche Temperaturen und Ausflug mehrerer Käfergenerationen – Blickpunkt Waldschutz 10/2020
von Cornelia Triebenbacher und Karin Bork
Aktuelles Brutgeschehen
Die Anlage der 2. Generation ist in weiten Bereichen Bayerns abgeschlossen. Die Elternkäfer fliegen aus, um eine weitere Geschwisterbrut anzulegen. Zugleich schwärmen seit Mitte Juli die Jungkäfer der ersten Geschwisterbrut von Anfang Mai aus.
Es überlagern sich somit mehrere Schwärmflüge, sodass mit erheblichem Stehendbefall gerechnet werden muss. Bei der andauernden Brutanlage wird viel frisches Bohrmehl ausgeworfen, das derzeit gut zu sehen ist.
Die Befallskontrolle ist jetzt nahezu durchgehend erforderlich.
Die 2. Generation befindet sich in einigen der ausgelegten Bruthölzer bereits im Larvenstadium. Ein Ausflug dieser Generation ist je nach Witterung bis Ende August zu erwarten. Ab dem Ausflug der 1. Generation wird immer eine Abnahme der Anflüge an den Fallen beobachtet. Die gemeldeten Fangzahlen weisen „nur“ noch auf die Schwärmaktivität der Borkenkäfer hin und sind hinsichtlich des Stehendbefallrisikos deutlich weniger aussagekräftig als im Frühjahr.
Abbildung: Im Juli überlagern sich die Schwärmwellen der Käfer der 1. Generation (Käfer G1) zur Anlage einer 2. Generation (Eier G2) und zur Anlage einer Geschwisterbrut (Eier G2GB). Hinzu beginnen die Jungkäfer (GB1) der1. Geschwisterbrut vom Mai zu Schwärmen und eine eigene Generation und Geschwisterbrut anzulegen. Des Weiteren sind noch verschiedene andere Entwicklungsstadien unter der Rinde zu finden. Diese stammen von den spät im Frühjahr fliegenden Käfern, die sich erst noch bis April fertig entwickeln mussten.
Aktuelle Gefährdungseinschätzung der ÄELF finden Sie unter:
www.borkenkaefer.org
Handlungsempfehlungen
Den Ausflug der Elternkäfer und der jetzt fortlaufend reifenden Jungkäfer gilt es unbedingt durch rasches Handeln zu verhindern!
Kontrollieren Sie systematisch auf einen möglichen Befall!
- Bohrmehlsuche im Umkreis bekannter Befallsherde
Bohrmehl, Harztropfen und mit Harz verklebtes Bohrmehl am Einbohrloch sind Kennzeichen frischen Befalls.
Achtung: Bei Temperaturen über 30 °C, ziehen sich die Käfer zur Brutanlage ins Bestandesinnere (mind. 1 Baumlänge vom Bestandsrand) oder an die kühleren Nordränder zurück.
- Suche nach sich verfärbenden, bisher nicht gefundener Fichten aus dem Frühjahrsbefall – Bohrmehlsuche im Umkreis
Frühjahrsbefall findet man v.a. an süd- bis südwestlichen Waldrändern, im Umkreis von Sturmschäden aus dem Winter (Sturmtief Sabine) und im Umkreis letztjähriger Käfernester. Frühjahrsbefall erkennt man an sich rotbraun verfärbenden Kronen, Rindenabfall am Kronenansatz, Spechtschlägen und Nadelabfall („grüner Teppich“).
Haben Sie die genannten Befallsmerkmale gefunden, suchen Sie die benachbarten Fichten (Umkreis von ca. 150 m) intensiv nach frischem Befall!
- Befallskontrolle auch in Beständen, wo bisher kein Befall vermutet (Nordseiten, -hänge)
Behandlung des eingeschlagenen Holzes
- Zeitnahe Holzabfuhr vor Ausflug der Käfer.
- Eine Entrindung befallener Fichten ist aufgrund der starken Überlagerung der Entwicklungs-stadien kritisch zu sehen. Nur wenn sich die Brut noch im weißen Larvenstadium befindet, ist die Entrindung wirksam! Dies gilt auch für die maschinelle Aufarbeitung mit Harvester und Entrindungskopf („Debarking Head“).
- Bei verzögertem Holzabfluss:
- Transport auf Zwischenlagerplätze mindestens 500 m außerhalb des nächsten Nadelholzbestandes
- Sind Entrindung oder Abfuhr nicht möglich, können befallene Holzpolter mit zugelassenen Insektiziden behandelt werden! Zugelassene Mittel und Anwendungsbestimmungen finden Sie in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Voraussichtlich endet die Zulassung einiger Pflanzenschutzmittel zur Borken- und Rüsselkäferbekämpfung zum 31.Juli 2020! (siehe auch Blickpunkt 09/2020)
Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter
Behandlung der Kronen und Resthölzer
- Am besten ist Hacken oder Mulchen!
- Transport auf entsprechende Zwischenlagerplätze mindestens 500 m außerhalb des nächsten Nadelholzbestandes;
- Das Verbrennen von Resthölzern und Kronenmaterial ist unter Berücksichtigung der Waldbrandgefahr möglich.
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