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09.12.2020
Situation der Kurzschwanzmäuse und Hinweise zum Rodentizid-Einsatz - Blickpunkt Waldschutz 16/2020

Durch Mäuse rundum benagter Stamm eines jungen Baumes

Nach der starken Massenvermehrung der Kurzschwanzmäuse (insbesondere der Rötelmäuse) im vergangenen Winter, befinden sich nun die Populationen von Erd- und Feldmäusen in diesem Herbst auf hohem Niveau.

Es muss auch in diesem Winter lokal mit erheblichen Schäden vor allem in Laubholzkulturen gerechnet werden. Auch in stark vergrasten Nadelholzkulturen traten im vergangenen Jahr vereinzelt Schäden durch Mäusefraß auf.

Gefährdet sind nicht nur Acker- und Wiesenaufforstungen, sondern auch Wiederaufforstungen auf Kalamitätsflächen durch Sturm und Borkenkäfer. Gerade im Grenzbereich zu landwirtschaftlich genutzten Flächen besteht die Gefahr der Einwanderung von Feldmäusen in die Kulturen. Daher sind wiederholte Sichtkontrollen der gefährdeten Kulturen zu empfehlen. Vor einer Bekämpfungsmaßnahme muss nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis und dem integrierten Pflanzenschutz eine Prognose vor Ort durchgeführt werden.

Weisen aktuell frische Fraßschäden in deutlichem Umfang auf eine Gefährdung durch Kurzschwanzmäuse hin, können diese als ausreichende Prognose angesehen werden. Sie müssen hinreichend dokumentiert sein. Eine weitere Prognose durch Schlagfallen oder Steckhölzer kann in diesen Fällen entfallen.

Zur Dokumentation der Prognose und Bekämpfungsentscheidung hat die LWF zwei Arbeitshilfen erstellt, die hier bereitgestellt werden.:

Vorbeugung, Maßnahmen der Schadensabwehr und Kontrolle - Erd-, Feld- und Rötelmäuse

Die Gefährdung von Forstkulturen durch Schermäuse lässt sich nicht überregional einschätzen. Eine Zunahme der gemeldeten Schäden wurde allerdings in den letzten Jahren deutlich. Sobald erste Anzeichen einer Besiedelung der Kulturfläche mit Schermäusen sichtbar werden, sollten nach einer „Verwühlprobe“ rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Rodentizide: Hinweise zu den Anwendungsbestimmungen bei forstschädlichen Kurzschwanzmäusen

Alle derzeit zugelassenen Rodentizide haben Zinkphosphid als Wirkstoff. Mit Stand 30.11. 2020 sind das gegen Erd-, Feld- und Rötelmäuse (incl. Zulassungsende):

  • Ratron Gift-Linsen Forst (30.04.22);
  • Ratron Gift-Linsen (30.04.22);
  • Ratron Giftweizen (30.04.22).

Zusätzlich gegen Feldmäuse:

  • ARVALIN (30.04.22);
  • Arvalin Forte (30.04.22);
  • Giftweizen ArvaStop (30.04.22).

Gegen Schermäuse:

  • Detia Wühlmausköder Neu (31.12.21);
  • Ratron Schermaus-Sticks (30.04.25);
  • Wühlmaus-Köder (31.12.21);
  • Wühlmausköder Arrex (31.12.21);
  • WÜHLMAUS-KÖDER RATZIA (31.12.21);
  • Wühlmausköder WUELFEL (31.12.21).

Die Anwendungsbestimmungen zu diesen Mitteln finden Sie in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter:

Zur Online-Datenbank Externer Link

Zusammengefasst können die Anwendungsbestimmungen auf folgenden Nenner gebracht werden:

Behandlung zwischen dem 01.11. und dem 28.02.:

  • Die Einschränkungen bezüglich der Natura 2000 -Gebiete (NT802-1) und Rastplätze Zugvögel (NT803-1) sollten vorab mit der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgeklärt werden.
  • Für die Dokumentation der Behandlung in N2000-Gebieten (NT802-1) hat die LWF eine Arbeitshilfe entwickelt (Link siehe oben).
  • Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finden Sie die Karten der Bayerischen Schutzgebiete (Link siehe unten).
  • Wir empfehlen, die Auskunft der Naturschutzbehörde zu dokumentieren.

Behandlung zwischen dem 01.03. und 31.10.:

  • Die Anwendungsbestimmungen zu den Vorkommen von Feldhamstern (NT820-1), Haselmäusen (NT820-2) und Birkenmäusen (NT820-3) müssen berücksichtigt werden.
  • Ebenso die Festlegungen zu Natura 2000 -Gebieten (NT802-1) und Rastplätze Zugvögel (NT803-1).
  • Beide Themenbereiche sollten vorab mit der örtlich zuständigen UNB abgeklärt werden. Für die Dokumentation der Behandlung in N2000-Gebieten (NT802-1) hat die LWF eine Arbeitshilfe entwickelt (Link siehe oben).
  • Bei der Anwendung von geeigneten Köderstationen (NT680) zur Bekämpfung entfallen die Anwendungsbestimmungen NT802-1 (Natura 2000-Gebiete), NT803-1 (Rastplätze Zugvögel) und NT820-1 (Feldhamster), da aufgrund der Anforderungen an die Köderstation (NT680) so weit wie möglich vermieden wird, dass die Köder für den Feldhamster und Vögel zugänglich sind.

    Einweg-Köderstationen gelten nicht als geeignet, da sie nicht hinreichend stabil und witterungsresistent sind.

Fazit

Behandlungszeitraum 01.11. – 28.02.:
Anwendungsbestimmungen: Verwenden Sie geeignete Köderstationen (NT680)! Dann sind Sie mit Blick auf die genannten Anwendungsbestimmungen auf der sicheren Seite.

Behandlungszeitraum 01.03.-31.10.:
Anwendungsbestimmungen: Bei Verwendung geeigneter Köderstationen (NT680) noch die Anwendungsbestimmungen zu den Hasel- (NT820-1) und Birkenmäusen (NT820-3) beachten!

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