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Peter Stieglbauer
Erfolgreiche Neuordnung der Jägerprüfung - LWF-aktuell 79

350.000 Jagdscheininhaber gibt es in Deutschland, 50.000 davon leben in Bayern. Bundesweit stellen sich jedes Jahr etwa 11.000 Bewerber der Jägerprüfung, die der Gesetzgeber als Bedingung für den Erwerb eines Jagdscheins vorschreibt. Die Prüfung gilt als anspruchsvoll. Dies ist angesichts der Verantwortung gegenüber dem Wild und der gesamten Natur berechtigt. Zudem berechtigt der Jagdschein dazu, Waffen zu erwerben. Nach einer grundlegenden Neuorganisation der Jägerprüfung im Jahr 2007 ist das Interesse, die Prüfung in Bayern abzulegen, wieder deutlich gestiegen.

Zwei Männer am Schießstand: Einer mit der Waffe im Anschlag, der andere schaut ihm über die Schulter.Zoombild vorhanden

Abbildung: Der sichere Umgang mit dem Jagdwaffe und Schießen mit der Büchse auf 100 Meter sind wichtige Bestandteile der praktischen Prüfung. Foto: K. Stahuber

Die jagdlichen Herausforderungen sind in den letzten Jahren insbesondere auf dem Gebiet der Schalenwildbejagung gewachsen. Gleichzeitig wird mehr oder weniger offen von Nachwuchssorgen innerhalb der Jägerschaft gesprochen. Dies war Anlass genug für die Verantwortlichen in Bayern, sich mit dieser Problematik intensiv auseinanderzusetzen und gegenzusteuern. Ein zentraler Ansatzpunkt war, die Attraktivität und Kundenfreundlichkeit der staatlichen Jägerprüfung zu steigern. Viele Interessenten aus Bayern legten die Jägerprüfung aus verschiedenen Gründen in anderen Bundesländern ab.

Um die Jägerprüfung in Bayern wieder attraktiver zu gestalten, wurden mit der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 22. Januar 2007 (JFPO) konkrete Maßnahmen hinsichtlich der Prüfungsbehörde, der Prüfer und der Prüfungsorte getroffen.

Anstelle der bisher zuständigen sieben Regierungen wurde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut eine zentrale Prüfungsbehörde eingerichtet, die bereichsübergreifend organisiert und unmittelbar der Aufsicht des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstellt ist. Zu den Aufgaben zählen beispielsweise die gesamte Verwaltung der Prüflinge (Anmeldung, Erlass sämtlicher Bescheide) und die Festlegung der Prüfungstermine.

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Autor

  • Peter Stieglbauer