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Die FFH- (Fauna-Flora-Habitat-)Richtlinie beinhaltet die Einrichtung und Betreuung von FFH-Gebieten in den Mitgliedstaaten der EU. Doch das ist nicht alles: Sie nimmt die EU-Mitgliedstaaten zusätzlich in die Verantwortung, den Zustand der nach FFH-Richtlinie geschützten Arten und Lebensraumtypen regelmäßig zu überwachen. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden der EU alle sechs Jahre in einem Bericht zur Verfügung gestellt – dem sogenannten FFH-Bericht. Auf Bundesebene wurde der FFH-Bericht 2013 im Frühjahr dieses Jahres vom Bundesumweltministerium veröffentlicht. Die Bayerische Forstverwaltung erstellt den bayerischen Part zum FFH-Bericht für 29 Waldarten.
Abbildung : Der Frauenschuh (Cypripedium calceolus), eine Art
des Anhangs II der FFH-Richtlinie, wird alle drei Jahre im Rahmen des FFH-Monitorings erfasst. Foto: A. Kanold
weiterlesen ... Grün, gelb oder rot? Wie ist es um FFH-Arten in Bayerns Wäldern bestellt? 256 KB
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