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Walter Faltl und Christoph Riegert
Forstbetriebsplanung der Bayerischen Staatsforsten in Natura 2000-Gebieten - LWF-aktuell 104

Auch für Natura 2000-Gebiete gelten im Staatswald grundsätzlich die waldgesetzlichen Vorgaben einer multifunktionalen Forstwirtschaft mit dem Ziel, den Gesamtnutzen aller Waldfunktionen zu optimieren (Art. 18 Abs. 2 BayWaldG). Den Belangen des Natur- und Artenschutzes kommt in Natura 2000-Gebieten jedoch eine besondere Bedeutung zu. Die Bayerischen Staatsforsten schützen und erhalten Waldlebensräume sowie seltene und bedrohte Arten im Rahmen einer naturnahen, integrativen Forstwirtschaft.

BuchenwaldZoombild vorhanden

Abbildung: FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo
fagetum)

Ziel der Waldbewirtschaftung der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sind standortgemäße, naturnahe, stabile und leistungsfähige Mischwälder. Diese Wälder verfügen in der Regel über einen hohen Strukturreichtum, sind anpassungsfähig gegenüber Umweltveränderungen und dienen einer Vielzahl heimischer Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum. Die BaySF berücksichtigen in ihren Waldbaugrundsätzen und Waldbaurichtlinien sowie dem Naturschutzkonzept in Form eines integrativen Bewirtschaftungsansatzes die Belange des Naturschutzes und anderer Waldfunktionen auf möglichst der gesamten Staatswaldfläche. Im Rahmen einer nachhaltigen Nutzung werden dabei Naturschutzelemente wie beispielsweise schützenswerte Biotopbäume erhalten und Totholzvorräte flächendifferenziert angereichert. Schutzgebiete und wertvolle Einzelobjekte erfahren eine besondere Aufmerksamkeit.

Die BaySF sind auf rund 246.000 Hektar und damit knapp einem Drittel ihrer Fläche vom europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 betroffen. Damit befinden sich über die Hälfte der vom Wald dominierten Natura 2000-Gebiete Bayerns (FFH und SPA) auf Flächen, die die BaySF bewirtschaften. Die BaySF betrachten Natura 2000 als Chance für die Sicherung und Verbesserung der Biodiversität im Rahmen eines integrativen Waldnaturschutzes. Für unsere nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung bedeutet dies im Kern, unter ­Beachtung des Verschlechterungsverbotes einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung zu bewahren.

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Autoren

  • Walter Faltl
  • Christoph Riegert