Markus Immitzer, Tatjana Koukal, Anna Kanold, Rudolf Seitz, Reinfried Mansberger und Clement Atzberger
Abgrenzung der Natura 2000-Waldflächen - LWF-aktuell 88
Zur Erfassung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten des bayerischen Alpenraums wird vorrangig auf Informationen aus den amtlichen Luftbilddaten des Bayerischen Landesamtes für Vermessung und Geoinformation zurückgegriffen. Da die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft nur für die Kartierung der Waldflächen zuständig ist, ergibt sich die Notwendigkeit, die aktuelle Waldfläche von der Offenland- sowie Latschenfläche abzugrenzen.
Zoombild vorhanden
Abbildung: Schwieriges Gelände im FFH-Gebiet Estergebirge. Foto: A. Kanold
Dazu wurde an der Universität für Bodenkultur Wien ein automatisiertes Verfahren entwickelt, bei dem digitale Orthophotos und flugzeuggestützte Laserscannerdaten kombiniert eingesetzt werden. Das Management des Biotopverbundnetzes Natura 2000 basiert auf der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) sowie der Vogelschutzrichtlinie (SPA-RL). Beide Richtlinien dienen dem Arten- und Lebensraumschutz.
Für die FFH- und SPA-Schutzgebiete werden Managementpläne erstellt, in denen Vorkommen, Erhaltungszustand und Maßnahmen zum Erhalt der Schutzgüter dargestellt werden. In Bayern sind für die Kartierung der Offenlandflächen das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und für die Waldflächen das Bayerische Staatsministeriumfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.
Die Latschenflächen der alpinen Region stehen zwar gesetzlich dem Wald gleich, die FFH-Kartierung des Lebensraumtyps »Latschen- und Alpenrosengebüsche« obliegt allerdings dem Umweltministerium. Daher müssen die Latschenflächen gesondert ausgewiesen werden.
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