Waldwissen zum Hören
Wo genau ist mein Wald?
Klare Grenzen erhalten die Freundschaft – auch im Wald. Allerdings sind sie hier nicht immer so offensichtlich erkennbar, wie beispielsweise um Haus und Hof. Waldgrundstücke sind nicht durch Zäune, Hecken oder Mauern abgegrenzt. Trotzdem sollte man auch hier nicht die Bäume des Nachbarn fällen. Aber wie erkenne ich nun, wo genau mein Wald ist?
Das erklärt uns Marc Koch. Er arbeitet an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in der Abteilung Waldbesitz, Beratung und Forstpolitik.
Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar kommt in Ihren Garten und schneidet den Flieder ab; oder Sie pflanzen im Nachbarsgarten eine Brombeerhecke – da bricht wahrscheinlich schnell ein heftiger Streit vom Zaun. Im Wald ist das genauso. Auch hier erhalten klare Grenzen die Freundschaft. Zum Nachbarsgarten sind die Grundstücksgrenzen meist klar durch Hecken, Zäune oder Mäuerchen markiert.
Im Wald sind die Grenzen in der Regel nicht so offensichtlich. Hier finden sich oft Grenzgräben, Grenzwälle, Findlinge oder Eisenstangen. Offizielle Grenzzeichen in Feld und Wald sind die Grenzsteine. Diese sind allerdings häufig schwer zu erkennen, sie können durch Pflanzen verdeckt sein oder bei der Waldarbeit verloren gehen.
Wo genau ist mein Wald? - Podcast zum Hören
Bevor man mit Bewirtschaftungsmaßnahmen beginnt, sollte man auf jeden Fall die Grenzverläufe klären. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. In manchen Gebieten wurde bis heute keine amtliche Vermessung durchgeführt. Dort sind die Grenzen „gewachsen“ und beruhen im Gelände auf einem beiderseitig anerkannten Grenzverlauf. Wo es schon eine Vermessung im Wald gegeben hat, lassen sich die Grenzen auch wiederfinden: Einen ersten Überblick kann der BayernAtlas liefern. Diese Karte ist im Internet frei zugänglich. Allerdings sind hier Vorkenntnisse notwendig, denn aus Datenschutzgründen können weder Flurnummern noch Grenzzeichen angezeigt werden. Exakte Grenzverläufe und Grenzzeichensymbole bieten die Katasterkarten. Die erhält der Grundstücksbesitzer beim zuständigen Vermessungs- oder Liegenschaftsamt gegen eine Gebühr.
Nach diesem groben Überblick kann es helfen, die Eigentümer der Nachbargrundstücke zu fragen. Eventuell kennen sie den Grenzverlauf und wissen, wo die Markierungen liegen. Ist da nicht der Fall, können die Feldgeschworenen der Gemeinde befragt werden. Feldgeschworene – mancherorts auch Siebener genannt – sind ehrenamtliche Mitarbeiter der Gemeinde, die Grenzzeichen und damit den Verlauf von Grenzen überwachen. Sie können neue Grenzsteine setzten, beschädigte austauschen oder überflüssige entfernen und arbeiten dabei eng mit den Beamten des Vermessungsamtes zusammen.
Beim Ortstermin mit den Feldgeschworenen sollten auch die Nachbarn hinzugezogen werden, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Die Kontaktdaten der Feldgeschworenen kennt die Gemeinde oder das Landratsamt. Können weder die Nachbarn noch die Feldgeschworenen weiterhelfen, bleibt nur noch der offizielle Weg zum zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – auch Vermessungsamt genannt. Dessen Mitarbeiter können das Flurstück offiziell vermessen und so Rechtssicherheit schaffen. Hierbei entstehen allerdings schnell Kosten in Höhe von 500,- bis 600,- Euro.
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