04.03.2026
Aktuelle Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln im Forst - Blickpunkt Waldschutz Nr. 1/2026
von Carolin Buchner, Andreas Hahn
© H. Vogel, LWF
Wie zu Beginn eines jeden Jahres möchten wir Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters „Blickpunkt Waldschutz“ einen kurzen Überblick über die aktuelle Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie über wichtige Änderungen pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen im Forst geben.
In aller Kürze: Die Zulassung von „KARATE® FORST flüssig“ ist ausgelaufen. Dafür wurde mit „Karate® Forst Fluessig“ ein Pflanzenschutzmittel für die Rüsselkäferbehandlung neu zugelassen (Schreibweise beachten!). Ebenfalls neu zugelassen wurde das Insektizid „LANZARTA®“ gegen den Großen Braunen Rüsselkäfer sowie die Wildschadensverhütungsmittel „Trico® Silva“ und „Flügol weiß“. Die elektronische Dokumentationspflicht wurde auf das Jahr 2027 verschoben; die Liste der zu dokumentierenden Angaben wurde erweitert.
Allgemeine Informationen
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist stets das letzte Mittel der Wahl und im Rahmen der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes nur dann zulässig, wenn alle anderen Vorbeugungsmethoden und nicht-chemischen Bekämpfungsmethoden ausgeschöpft oder unwirksam sind. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in diesem Falle auf das notwendigste Maß zu begrenzen.
Die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln kann sich unter Umständen sehr schnell ändern. Die nachfolgenden Angaben sind in Hinblick auf nicht vorhersehbare Zulassungsänderungen, beispielsweise aufgrund amtlichen Widerrufs, ohne Gewähr und geben den aktuellen Wissensstand vom 27.01.2026 wieder.
Um den aktuellen Zulassungsstand eines jeden in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittels überprüfen zu können, stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Online-Datenbank bereit. Informieren Sie sich bitte entsprechend der guten fachlichen Praxis vor jedem PSM-Einsatz über den aktuellen Status der Zulassung und die jeweiligen Anwendungsbestimmungen des Pflanzenschutzmittels.
Läuft die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels aus, so treten die 6-monatige Abverkaufsfrist und die 18-monatige Aufbrauchfrist in Kraft. Innerhalb dieser Zeit darf das PSM noch verkauft bzw. auf der Fläche angewandt werden.
Achtung: Bei einem Zulassungsende durch amtlichen Widerruf können die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist verkürzt sein oder ganz entfallen! Zu beachten ist auch eine mögliche Beseitigungspflicht nach Ablauf der beiden Fristen. Diese gilt für Mittel, die einen in der EU nicht (mehr) genehmigten Wirkstoff enthalten oder gemäß der Pflanzenschutzanwendungsverordnung komplett verboten sind.
Beachten Sie bei allen Pflanzenschutzmitteln stets die aktuell gültigen Anwendungsbestimmungen und Auflagen.
Insektizide
Eine Neuzulassung erhielt im vergangenen Jahr das auf dem gleichen Wirkstoff (lambda-Cyhalothrin) basierende Insektizid Karate® Forst Fluessig. Während die Schreibweise noch sehr ähnlich ist, unterscheiden sich die Anwendungsbestimmungen bei den beiden Insektiziden deutlich. Das „neue“ Karate® Forst Fluessig darf nur noch für die Bekämpfung des Großen Braunen Rüsselkäfers genutzt werden. Eine Polterspritzung gegen rinden- und holzbrütende Insekten ist mit diesem Mittel nicht erlaubt!
Ebenfalls neu zur Rüsselkäferbekämpfung zugelassen wurde das Insektizid LANZARTA® im Sommer letzten Jahres. Das Mittel hat aktuell eine Zulassung bis zum 31.05.2028 und basiert auf dem Wirkstoff Chlorantraniliprol. Damit stehen nun im Einsatzgebiet Forst zwei verschiedene Insektizide zur Rüsselkäferbekämpfung zur Verfügung. Eine Übersicht über alle zurzeit (Stand: 27.01.2026) zugelassenen Insektizide bietet die folgende Tabelle.
| Handelsbezeichnung | Zulassungsende |
|---|
| Eradicoat Max | 28.02.2027 |
| FLORBAC | 30.04.2026 |
| Foray 76 B | 15.02.2026 |
| Karate Forst Fluessig | 31.08.2027 |
| LANZARTA | 31.05.2028 |
| Lizetan Raupen- und Zünslerfrei | 30.04.2026 |
| Mimic | 31.01.2028 |
| RaupenEx Schädlingsfrei Careo Eco | 30.04.2026 |
| XenTari | 30.04.2026 |
| Xentari BuchsbaumzünslerFrei | 30.04.2026 |
| Xentari RaupenFrei | 30.04.2026 |
| Zünsler & Raupenfrei Xentari | 30.04.2026 |
Wildschadensverhütungsmittel/Repellentien
Auch in der Kategorie der Wildschadenverhütungsmittel/Repellentien gab es vergangenes Jahr zwei Neuzulassungen. Das auf dem Wirkstoff Schafffett basierende Verbissschutzmittel Trico® Silva erhielt eine Zulassung bis zum 30.10.2038. Dieses Mittel wird im Herbst bis Winter auf die Jungpflanzen gestrichen (im Gegensatz zu Trico®, welches nur gesprüht werden darf).
Das Mittel Flügol weiß, welches Ende November 2026 eine Zulassung bis zum 31.10.2037 erhielt, basiert auf den Wirkstoffen Calciumcarbonat und Fischöl. Es darf sowohl gestrichen als auch gespritzt werden und soll gegen Verbiss- und Fegeschäden wirken.
Die Zulassungen für die Mittel Cervacol® Extra, Trico® sowie Versus extra wurden um je ein Jahr verlängert. Das auf Fischöl basierende Mittel EPSOM sowie das auf Quarzsand basierende Mittel Wöbra® wurden in ihren Zulassungen um 13,5 bzw. 14 Jahre verlängert.
Die Zulassung für proagro Schäl- und Fraßstop ist am 31.08.2025 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Es gelten die regulären Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuelle Zulassungssituation der Wildverbissschutzmittel (Stand: 27.01.2026)
| Handelsbezeichnung | Zulassungsende |
|---|
| Certosan | 31.03.2037 |
| Cervacol Extra | 31.08.2026 |
| EPSOM | 28.02.2039 |
| Flügol weiß | 31.10.2037 |
| proagro Wildverbissschutz | 31.03.2037 |
| Trico | 31.08.2026 |
| Trico Silva | 30.10.2038 |
| Versus extra | 31.08.2026 |
| WildStopp | 31.03.2037 |
| Wöbra | 31.08.2039 |
An dieser Stelle sei noch einmal an die Ausgabe Nr. 11/2025 des Blickpunkt Waldschutz erinnert, in der erläutert wird, in welchen Fällen eine Ausbringung von Wildschadenverhütungsmitteln ohne Sachkundenachweis möglich ist.
Rodentizide
Für die Bekämpfung der in Forstkulturen schädlichen Kurzschwanzmäuse (Erd-, Feld-, Scher- und Rötelmaus) stehen aktuell mehrere Rodentizide zur Verfügung.
Bei deren Zulassungssituation ergaben sich im letzten Jahr keine Änderungen. Alle 12 aktuell zugelassenen Mittel haben das gleiche Zulassungsende (31.12.2027) und den gleichen Wirkstoff (Zinkphosphid).
Da vor jeder Mäusebekämpfung eine Prognose von Nöten ist, sei hier auf den Blickpunkt Waldschutz Nr. 13/2025 verwiesen, in welchem über die aktuell zugelassenen Prognosearten und Bekämpfungsmethoden informiert wird. In nachfolgender Tabelle sind alle Rodentizide aufgeführt, welche aktuell in Deutschland für das Einsatzgebiet Forst zugelassen sind (Stand: 27.01.2026)
Ergebnisse aus dem Mäuse-Monitoring 2025 - Blickpunkt Waldschutz Nr. 13/2025
| Handelsbezeichnung | Zulassungsende |
|---|
| ARVALIN | 31.12.2027 |
| Arvalin Forte | 31.12.2027 |
| Detia Wühlmausköder Neu | 31.12.2027 |
| Giftweizen ArvaStop | 31.12.2027 |
| Ratron Gift-Linsen | 31.12.2027 |
| Ratron Gift-Linsen Forst | 31.12.2027 |
| Ratron Giftweizen | 31.12.2027 |
| Ratron Schermaus-Sticks | 31.12.2027 |
| Wühlmaus-Köder | 31.12.2027 |
| Wühlmaus-Köder Arrex | 31.12.2027 |
| WÜHLMAUS-KÖDER RATZIA | 31.12.2027 |
| Wühlmausköder WUELFEL | 31.12.2027 |
Pflicht zur elektronischen Dokumentation und Erweiterung der Angaben
Die Pflicht zur Aufzeichnung von PSM-Einsätzen ist durch § 11 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) sowie Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009 rechtlich festgesetzt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 sieht eine Pflicht zur elektronischen Dokumentation der PSM-Einsätze in einem maschinenlesbaren Format ab dem 01.01.2026 vor.
Mit sofortiger Wirkung haben sich zum Jahreswechsel allerdings die Angaben geändert, welche dokumentiert werden müssen. Ab sofort müssen nun folgende Angaben aufgezeichnet werden:
- Vor- und Nachname des Anwenders
- Verwendetes Pflanzenschutzmittel
- Neu: Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels
- Behandelte Kulturpflanze/Pflanzenerzeugnis
- Datum der Anwendung (Tag/Monat/Jahr)
- Neu: Uhrzeit des Anwendungsbeginns (bei Indikationen mit zeitlicher Einschränkung)
- Neu: Art der Verwendung (z.B. Waldfläche, geschlossener Raum, Saatgut)
- Aufwandmenge
- Behandelte Fläche (Karte, Koordinaten, Flurnummer, …)
- Neu: BBCH - Stadium der Kultur (BBCH = Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Bundessortenamt und CHemische Industrie; nur erforderlich, wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Tageszeiten (z.B. B2-Anwendungen) oder auf einen BBCH - Bereich beschränkt ist)
Wichtig ist, dass die Dokumentation eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes vollständig durchgeführt wird.