12.06.2024
Geänderte Anwendungsbestimmungen bei der Polterbehandlung mit KARATE® FORST flüssig - Blickpunkt Waldschutz Nr. 8/2024
von Emanuel Geier und Andreas Hahn
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Anfang Mai neue Anwendungsbestimmungen für das Pflanzenschutzmittel KARATE® FORST flüssig festgesetzt. Durch die Zulassungsänderung haben Anwender deutlich mehr Flexibilität bei der Polterbehandlung. Zusammengefasst betreffen diese Anpassungen die geänderte Bezugsgröße bei der Begrenzung des Mitteleinsatzes (Mittelmenge anstatt Poltervolumen), die Möglichkeit zur Vorbereitung und Ausbringung der Spritzbrühe am selben Tag durch dieselbe Person sowie die explizite Bestimmung von Vorgaben zur Polterbehandlung aus einer geschützten Fahrerkabine heraus.
1. Was gilt nicht mehr?
- Das Mischen und Einfüllen des Produktes in den Tank und die Ausbringung auf Polter darf nicht von derselben Person am selben Tag erfolgen.
- Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 172 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,2% (w/w) behandeln.
- Eine einzelne Person darf pro Tag maximal 86 m³ Polter mit dem Produkt zu 0,4% (w/w) behandeln.
Diese Anwendungsbestimmungen wurden durch den Änderungsbescheid zurückgenommen.
2. Neue Anwendungsbestimmungen
Anwendungs- nummer | Konzentration Behandlungs- flüssigkeit | Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte | Einschlägige neue Anwendungsbestimmung |
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005618-00/00-004 | 0,2% | rindenbrütende Borkenkäfer, holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Xylosandrus) | Laubholz, Nadelholz | SF218-1: Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,2% Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,2 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden. |
005618-00/00-007 | 0,4% | rindenbrütende Borkenkäfer | Laubholz, Nadelholz | SF218-2 Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,4% Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,3 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden. |
005618-00/00-008 | 0,4% | holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Xylosandrus) | Laubholz, Nadelholz | SF218-2 Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,4% Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,3 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden. |
Hinweise zur sicheren Anwendung von KARATE FORST flüssig an liegendem Holz im Forst [BVL]
3. Auswirkungen auf die Anwendungspraxis
Tätigkeiten | Anwendung -004 Menge reines Pflanzenschutzmittel | Anwendungen -007 und -008 Menge reines Pflanzenschutzmittel | ||
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handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | |
Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 1 Person | 1,2 l | 8,5 l | 1,3 l | 10,9 l |
Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 2 Personen | 1,5 l | 20,0 l | 1,7 l | 22,8 l |