Mäuseprognose zeigt Flächen mit hohem Risiko - Blickpunkt Waldschutz 12/2015
Der Besatz mit forstschädlichen Mäusen, d.h. Erd- und Rötelmaus, in den Monitoringflächen ist 2015 sehr unterschiedlich. Neben stark gefährdeten Kulturen mit einem Belegungsprozent von 46 % der hundert Fallennächte fanden wir auch Flächen von 2 % vor.
Die stark variierenden Fangergebnisse zeigen deutlich, dass die Mäusepopulation maßgeblich durch die Vergrasung der Fläche beeinflusst wird. Auf regelmäßig ausgegrasten Kulturflächen wurden fast keine Mäuse gefangen. Durch das Aufstellen von Julen als Ansitzeinrichtungen für Greifvögel und deren daraus resultierenden Bejagung verliert die Kultur zusätzlich an Attraktivität für Mäuse.
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft führt bayernweit in 18 Laubholzkulturen eine Mäuseprognose durch, um einen Überblick über die Entwicklung der Mäusepopulation zu erhalten. Dieser Überblick stellt die Grundlage zur Beratung der Waldbesitzer dar. Waldbesitzer, die eine nach WaldFöP geforderte Fläche besitzen, sind verpflichtet diese vor Schäden zu schützen, dies schließt Mäuseschäden mit ein.
Mäusefraß kann auch an Kulturen auftreten, die älter als 10 Jahre sind.
Die Ergebnisse von 2015 sind nicht eindeutig, deswegen geben wir folgende Empfehlungen:
- Vergraste Kulturen regelmäßig auf Fraßschäden am Wurzelansatz kontrollieren, gerade wenn Sie im vergangen Jahr schon Rodentizide einsetzen mussten.
- Bei beginnenden Schäden: Mäuseprognose durchführen (s. LWF-Merkblatt 24).
- Bei einem Belegungsprozent von mehr als 10% oder bei frischen Mäuseschäden an 10% der Kulturpflanzen kann ein Rodentizid angewendet werden.
Die Anwendung von Rodentiziden stellt das Ultima Ratio dar und ist an strenge Auflagen gebunden. Wenn es zu einer Massenvermehrung von oberirdisch fressenden Mäuse gekommen ist, dann sind Rodentizide jedoch das einzige schnell wirkende Mittel, um einen erheblichen Schaden von bzw. den Ausfall der Kultur abzuwenden. Wer Pflanzenschutzmittel einsetzt, muss sachkundig im Pflanzenschutz sein. Die zur Mäusebekämpfung zugelassen Rodentizide können tagesaktuell unter www.bvl.bund.de abgerufen werden, ihre Anwendung ist zu dokumentieren.
Für Rückfragen zur Mäusebekämpfung stehen den Waldbesitzern in Bayern die zuständigen Revierleiter der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Autor