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Viele Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen veränderten in den letzten Jahren den Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten selbst. Daraus kann sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Veranlagung zur Körperschafts- und Gewerbesteuer ergeben. Es bieten sich aber durchaus Möglichkeiten, wie forstliche Zusammenschlüsse eine Ertragssteuerpflicht vermeiden können.
Wer eine Änderung in einen wirtschaftlichen Verein vorsieht, sollte sich unbedingt von einem Fachmann des Steuerrechts umfassend beraten lassen.
( Foto: C. Hopf)
weiterlesen ... Die ertragssteuerliche Behandlung von Forstzusammenschlüssen 123 KB
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