Bei uns arbeiten
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren (FAQs)
Chancengleichheit für alle
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wir fördern aktiv die Gleichstellung unserer Mitarbeitenden. In der Regel sind unsere Stellen teilzeitfähig, soweit durch Jobsharing die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben gewährleistet ist.
Wir freuen uns, wenn sich Bewerbende aller Nationalitäten in unseren Ausschreibungen angesprochen fühlen.
Wie bewerbe ich mich?
Bitte bewerben Sie sich vorzugsweise per E-Mail bei uns (E-Mail-Adresse: bewerbung@lwf.bayern.de)
Dabei bitten wir die Größenbeschränkung zu beachten und als Anhang eine Datei mit max. 5 MB zu senden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Datenübertragung per E-Mail Sicherheitslücken aufweisen kann.
Sollte Ihnen die Bewerbung per E-Mail nicht möglich sein, können Sie sich auch auf dem Postweg bei uns bewerben. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Bewerbungen können wir Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens leider nicht zurücksenden. Schicken Sie uns deshalb bitte nur Kopien zu, eine Bewerbungsmappe ist nicht erforderlich.
Senden Sie Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung an:
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Personalstelle
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1
85354 Freising
Die Wahl des Bewerbungswegs hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung.
Bitte vergessen Sie auch nicht, uns eine aktuelle Kontaktmöglichkeit via Telefon oder E-Mail zu nennen.
Bei Fragen zur Vergütung
Falls ich mich für mehrere Stellen interessiere, genügt dann eine Bewerbung?
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Welche Unterlagen muss ich bis wann vorlegen?
- ein aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben;
- ein lückenloser Lebenslauf;
- Nachweise über einschlägige Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse;
- Nachweise über zwingende Einstellungsvoraussetzungen;
- Arbeitszeugnisse, ggf. eine aktuelle Beurteilung und sonstige Bescheinigungen;
- ein Lichtbild soll ausdrücklich nicht beigefügt werden.
Sämtliche Nachweise müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Dieser Zeitpunkt ist auch relevant für das Vorhandensein zwingender Einstellungsvoraussetzungen.
Was geschieht mit den von mir eingereichten Unterlagen?
Wie lange dauert ein Bewerbungsverfahren?
Wie laufen die Vorstellungsgespräche ab?
Wie werde ich über den Ausgang des Verfahrens informiert?
Sollten wir uns für andere Bewerbende entscheiden müssen, dann erhalten Sie in jedem Fall eine Absage. Diese wird bevorzugt per Post verschickt.
Initiativbewerbungen
Datenschutzhinweise
Ohne die Angabe sämtlicher Daten, die zur Beurteilung der Eignung der Bewerber*innen für die konkret ausgeschriebene Stelle und zum Vergleich mit Mitbewerber*innen erforderlich sind, kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis zustande, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der Vorschriften des geltenden Datenschutzrechts gespeichert.
Kommt es zu keinem Beschäftigungsverhältnis, so werden die Bewerbungsunterlagen nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sobald einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen mehr entgegenstehen. Die Löschung erfolgt jeweils zum 31.12. jeden Jahres. Ein sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise die Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Sind die Bewerbungsunterlagen in Papierform eingegangen, gilt Entsprechendes für die Vernichtung der Papierunterlagen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sie können die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.