Bei uns arbeiten
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren (FAQs)

Chancengleichheit für alle

Bei der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft sehen und leben wir den Mehrwert von Vielfalt und Diversity. Entsprechend dieser Philosophie wollen wir Sie unabhängig Ihres Alters, Ihres ethnischen Hintergrunds, Ihrer physischen und psychischen Fähigkeiten, Ihres Geschlechts, Ihrer geschlechtlichen Identität, Ihres geschlechtlichen Ausdrucks und/oder Ihrer geschlechtlichen Merkmale, Ihrer sexuellen Orientierung und Ihrer Religion/Weltanschauung herzlich dazu einladen, sich auf diese Stelle zu bewerben.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wir fördern aktiv die Gleichstellung unserer Mitarbeitenden. In der Regel sind unsere Stellen teilzeitfähig, soweit durch Jobsharing die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben gewährleistet ist.

Wir freuen uns, wenn sich Bewerbende aller Nationalitäten in unseren Ausschreibungen angesprochen fühlen.

Wie bewerbe ich mich?

Folgende Bewerbungswege stehen Ihnen zur Verfügung:
Bewerbung per E-Mail

Bitte bewerben Sie sich vorzugsweise per E-Mail bei uns (E-Mail-Adresse: bewerbung@lwf.bayern.de)

Dabei bitten wir die Größenbeschränkung zu beachten und als Anhang eine Datei mit max. 5 MB zu senden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Datenübertragung per E-Mail Sicherheitslücken aufweisen kann.

bewerbung@lwf.bayern.de

Bewerbungsmappe per Post

Sollte Ihnen die Bewerbung per E-Mail nicht möglich sein, können Sie sich auch auf dem Postweg bei uns bewerben. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Bewerbungen können wir Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens leider nicht zurücksenden. Schicken Sie uns deshalb bitte nur Kopien zu, eine Bewerbungsmappe ist nicht erforderlich.

Senden Sie Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung an:

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Personalstelle
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1
85354 Freising

Die Wahl des Bewerbungswegs hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung.

Bitte vergessen Sie auch nicht, uns eine aktuelle Kontaktmöglichkeit via Telefon oder E-Mail zu nennen.

Bei Fragen zur Vergütung

In unseren Stellenausschreibungen ist regelmäßig nur eine Entgelt- oder Besoldungsgruppe angegeben. Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen des für uns maßgeblichen Tarifvertrages der Länder (TV-L) bzw. nach den Bestimmungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG). Nähere Information zur Vergütung finden Sie unter http://www.lff.bayern.de/bezuege/index.aspx. Zur Berechnung des etwaigen Nettogehalts stehen Ihnen im Internet verschiedene Gehaltsrechner zur Verfügung. Im Vorstellungsgespräch erhalten Sie von uns dann detaillierte Informationen zum möglichen Einkommen.

Falls ich mich für mehrere Stellen interessiere, genügt dann eine Bewerbung?

Bitte reichen Sie eine gesonderte Bewerbung für jede Stelle ein, die Sie interessiert. Dies stellt sicher, dass Ihre Bewerbung im jeweiligen Verfahren berücksichtigt wird.

Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Diese erfolgt in der Regel per Post. Geben Sie trotzdem möglichst eine E-Mail-Adresse an, unter der wir Sie kontaktieren können.

Welche Unterlagen muss ich bis wann vorlegen?

Wir bitten um vollständige Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören insbesondere:
  • ein aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben;
  • ein lückenloser Lebenslauf;
  • Nachweise über einschlägige Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse;
  • Nachweise über zwingende Einstellungsvoraussetzungen;
  • Arbeitszeugnisse, ggf. eine aktuelle Beurteilung und sonstige Bescheinigungen;
  • ein Lichtbild soll ausdrücklich nicht beigefügt werden.

Sämtliche Nachweise müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Dieser Zeitpunkt ist auch relevant für das Vorhandensein zwingender Einstellungsvoraussetzungen.

Was geschieht mit den von mir eingereichten Unterlagen?

Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen werden elektronisch archiviert. Einsicht in Ihre Unterlagen haben nur die mit Personalangelegenheiten betrauten Beschäftigten sowie die in das Auswahlverfahren involvierten Fachverantwortlichen der vakanten Stelle. In keinem Fall erhalten Unbefugte Zugang zu Ihren Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich, um eine korrekte Abwicklung des Bewerbungsverfahrens sicherzustellen. Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dem geschilderten Verfahren einverstanden. Bezüglich der Löschung verweisen wir auf die Datenschutzhinweise.

Wie lange dauert ein Bewerbungsverfahren?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine umfassende Prüfung aller Unterlagen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Bewerbung so schnell wie möglich bearbeiten und bitten deshalb, von Rückfragen zum Bewerbungsstand abzusehen. Sie erhalten in jedem Fall eine Nachricht von uns.

Wie laufen die Vorstellungsgespräche ab?

Wenn Ihre Bewerbung in die engere Auswahl kommt, werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch, das in der Regel als strukturiertes Interview geführt wird, eingeladen. Darüber hinaus gehende Tests bzw. Aufgaben werden Ihnen ggf. bei der Vereinbarung des Termins angekündigt.

Wie werde ich über den Ausgang des Verfahrens informiert?

Für die Einladung zum Vorstellungsgespräch und den weiteren Einstellungsvorgang kontaktieren wir Sie vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail.

Sollten wir uns für andere Bewerbende entscheiden müssen, dann erhalten Sie in jedem Fall eine Absage. Diese wird bevorzugt per Post verschickt.

Initiativbewerbungen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungen sammeln können. Wir bitten um gezielte Bewerbung auf von uns ausgeschriebene Stellen.

Datenschutzhinweise

Datenschutz bei Bewerbungen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern (Vorname, Nachname, Namenszusätze, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Daten aus Zeugnissen und eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie ggf. Daten über die gesundheitliche Eignung) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a, b und c DSGVO sowie – soweit Gesundheitsdaten betroffen sind – auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchstaben a, b und h DSGVO zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt i.d.R auf elektronischem Weg.
Ohne die Angabe sämtlicher Daten, die zur Beurteilung der Eignung der Bewerber*innen für die konkret ausgeschriebene Stelle und zum Vergleich mit Mitbewerber*innen erforderlich sind, kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis zustande, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der Vorschriften des geltenden Datenschutzrechts gespeichert.

Kommt es zu keinem Beschäftigungsverhältnis, so werden die Bewerbungsunterlagen nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sobald einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen mehr entgegenstehen. Die Löschung erfolgt jeweils zum 31.12. jeden Jahres. Ein sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise die Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Sind die Bewerbungsunterlagen in Papierform eingegangen, gilt Entsprechendes für die Vernichtung der Papierunterlagen.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sie können die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz Externer Link

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!