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Die ersten Ansätze zum Schutz natürlicher oder naturnaher Waldgebiete im Bayerischen Staatswald reichen bis in die Zeit der Jahrhundertwende zurück. Offiziell wurden Naturwaldreservate im Bayerischen Staatswald vor nunmehr 20 Jahren mit Bekanntmachung vom 20.02.1978 eingerichtet. Zum 10.08.1982 wurden sie in das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) aufgenommen und damit zu einer eigenständigen Schutzgebietskategorie aufgewertet.