Nachrichten aus dem AWG - LWF-aktuell 130
Das Bayerische Amt für Waldgenetik (AWG) verfolgt das Ziel die Vielfalt der Genressourcen in Bayerns Wäldern zu erhalten. Zu den zentralen Aufgaben des Amtes gehören demzufolge die Herkunftssicherung, die Umweltvorsorge und die Erhaltung der genetischen Vielfalt.
Die neuesten Erkenntnisse und Informationen aus der Landesstelle, den Bereichen Herkunftsforschung, Forschung und allgemeine Nachrichten des AWG finden sie auf dieser Seite. Die Nachrichten aus dem AWG erscheinen auch stets in der jeweiligen Ausgabe von LWF-aktuell.
Alternative Baumarten und ihre geltenden FoVG-Vorschriften
Abb. 1: Keimlinge der Elsbeere (Foto M. Luckas)
Der zeitliche Druck des Klimawandels sollte aber nicht dazu verleiten, bewährte Standards und forstvermehrungsgutrechtliche Vorschriften zu missachten.
Eine tabellarische Zusammenstellung der geltenden Vorschriften des Forstvermehrungsgutrechts (FoVG) soll die Anwendung erleichtern.
Alternative Baumarten | Beispiele | geltende FoVG-Vorschriften | |
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die dem FoVG unter- liegen | mit ausgewiese- nem HKG* (Anlage zu § 2 Nr. 1 FoVG Tabelle 3 a) | Schwarzkiefer Robinie Edelkastanie | alle Bestimmungen des FoVG zu Erzeugung und Inverkehrbringen sind einschlägig |
ohne ausgewie- senem HKG* (Anlage zu § 2 Nr. 1 FoVG Tabelle 3 b) | Libanonzeder Atlaszeder Zerreiche | Saatguternte aus deutschen Beständen nicht bzw. nur mit Ausnahmegenehmigung durch die BLE** unter Einhaltung der Vorschriften des FoVG möglich | |
In Deutschland bisher ohne forstwirtschaftliche Bedeutung | bei Saatgut/Pflanzen aus anderen EU-Ländern sind alle Vorschriften des FoVG zu Erzeugung und Inverkehrbringen einschlägig | ||
bei Vermehrungsgut aus Nicht-EU-Staaten zusätzlich: Einfuhranzeige bei der BLE nötig und nur möglich bei Staaten, die die EU-Rahmenbedingungen bei der Saatguterzeugung anerkennen (OECD-Zertifikat) wie USA oder Türkei | |||
nur vom AWG empfohlene Bestände/Samenplantagen verwenden | |||
die nicht dem FoVG unterliegen | selten und heimisch | Elsbeere Flatterulme Feldahorn | keine FoVG-Vorschriften und damit kein Verbraucherschutz! |
geeignete Bestände wurden in Bayern erfasst und genetisch untersucht; baldige Aufnahme ins FoVG ist angestrebt | |||
fremd | Baumhasel Bornmüller-Tanne | keine FoVG-Vorschriften und damit kein Verbraucherschutz! | |
nur vom AWG empfohlene Bestände/Samenplantagen verwenden |
In diesem Zusammenhang sei unbedingt einmal mehr auf die Praxishilfe »Klima – Boden – Baumartenwahl« Band 1 und 2 der LWF und auf die Leitlinie »Baumarten für den Klimawald« des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als wichtige Entscheidungsstützen bei der Baumartenfrage hingewiesen. Beide stehen als Download auf der entsprechenden Homepage zur Verfügung.
Es muss gerade beim Aufbau klimatoleranter Mischwälder im Interesse des Waldbesitzers liegen, zukunftsfähiges Vermehrungsgut zu erhalten. Dabei ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unerlässlich, weil sie dem Verbraucherschutz dienen. Auch bei seltenen oder fremden Baumarten, die nicht dem FoVG unterstellt sind, sollte analog zu den Vorschriften vorgegangen werden. Es gilt nämlich auch hier, auf die geeignete Herkunft, die ausreichende Diversität der Bestände oder Samenplantagen und die Vollständigkeit der Angaben in den Lieferpapieren zu achten.
Michael Luckas und Gert Günzelmann, AWG
Erhaltung und Nutzung seltener heimischer Baumarten
Abb. 2: Im Rahmen des Projekts beprobter Speierling in Gerolzhofen (Foto: M. Šeho)
Das Ziel im Rahmen des Projekts »P034 Erarbeitung von Herkunftsempfehlungen und Verbesserung der Erntebasis für Feldahorn, Flatterulme, Speierling und Eibe in Bayern auf genetischer Grundlage« war es, geeignete Bestände phänotypisch und genotypisch zu identifizieren und ihre Eignung als Saatguterntebestände und Erhaltungsbestände zu bewerten. Durch die rasche Änderung der Umweltbedingungen ist es von enormer Bedeutung, dass die vorgeschlagenen Saatguterntebestände eine hohe Anpassungsfähigkeit aufweisen. Die genetische Vielfalt spielt dabei eine entscheidende Rolle und ist der wichtigste Maßstab für die zukünftige Anpassung und das Überleben von Baumarten.
Um die Ergebnisse zu Auswahl, Beprobung, Genetik und Erhaltung forstlicher Genressourcen bei den vier seltenen Baumarten vorzustellen, soll am 13. und 14. Oktober 2021 die für 2020 geplante Abschlussveranstaltung nachgeholt werden. Ein besonderer Fokus wird auf die Exkursionen in Bestände mit dem Feldahorn, Speierling, Elsbeere und Flatterulme sowie den Erfahrungsaustausch beim Anbau und der Bewirtschaftung von seltenen Baumarten gerichtet. Als Veranstaltungsort wurde bewusst Schweinfurt ausgewählt. Diese Region Bayerns gilt als die wärmste und trockenste und wird auch als Referenzregion im Klimawandel bezeichnet. Die Umsetzung der Veranstaltung erfolgt durch die fachliche und organisatorische Unterstützung vom AELF Schweinfurt.
Dr. M. Šeho und Dr. Alwin Janßen, AWG
Aufnahme seltener Baumarten ins EZR
Abb. 3: »Plusbaum« einer Flatterulme bei Erlangen (Foto: B. Rau)
Das vom Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanzierte Projekt »Erarbeitung von Herkunftsempfehlungen und Verbesserung der Erntebasis für die vier seltenen Baumarten in Bayern auf genetischer Grundlage« schafft Grundlagen für den Erhalt und die Nutzung seltener Baumarten sowie Förderung der Biodiversität in den Wäldern. Zur Verbesserung der Erntebasis der seltenen Baumarten Flatterulme und Feldahorn wurden durch die Landesstelle am AWG geeignete Bestände ins Erntezulassungsregister (EZR) eingepflegt.
Weitere Bestände werden nach der Freigabe durch die Waldbesitzer ergänzt. Des Weiteren ist es geplant, für die Baumarten Eibe und Speierling ebenfalls geeignete Bestände ins Erntezulassungsregister aufzunehmen.
Dr. M. Šeho, AWG
Sachstandsbericht zur Erhaltung und Nutzung forstlicher Genressourcen
Abb. 4: Der Zustandsbericht
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Voraussetzung für die Anpassungs- und Leistungsfähigkeit unserer Baum- und Straucharten. Der vorliegende Sachstandsbericht erfasst alle in Deutschland durchgeführten Arbeiten für den Zeitraum von 2014 bis 2018.
Die Arbeiten basieren auf der im Jahr 2000 verabschiedeten und 2010 aktualisierten Neufassung des »Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland« (Nationales Fachprogramm forstlicher Genressourcen, PAUL et al. 2010) und sieht eine regelmäßige Festlegung spezifischer Arbeitsschwerpunkte zu dessen Umsetzung vor.
Der Klimawandel mit seiner Zunahme von Extremereignissen, Trockenheit und Stürmen stellt dabei die Erhaltung und Nutzung forstgenetischer Ressourcen vor neue Herausforderungen. Im Berichtszeitraum war die Arbeit auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:
- Genetisches Monitoring
- Handlungsempfehlungen zur Ausweisung von Generhaltungseinheiten
- Zusammenführung der Ergebnisse zur genetischen Diversität
- Herausforderungen bei der Verwendung von forstlichem Vermehrungsgut im Klimawandel
- Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
- Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Alwin Janßen, AWG
Genetische Variation des Feldahorns in Bosnien und Herzegowina
Abb. 5: Geografische Verteilung der beiden Cluster K1 und K2 beim Feldahorn in Bosnien und Herzegowina (Grafik: LWF)
Literatur
- Kvesić, St.; Hodčć, M.; Ballian, D.; Gömöry, D.; Fussi, B. (2020): Genetic variation of a widespread subdominant tree species (Acer campestre L.) in Bosnia and Herzegovina. Tree Genetics & Genomes 16, 82. https://doi.org/10.1007/s11295-020-01473-9