Stand: 04.02.2025
FAQs zum Asiatischen Moschusbockkäfer
Erkennungsmerkmale und Biologie
Woher kommt der Asiatische Moschusbockkäfer?
Wie schaut der Asiatische Moschusbockkäfer aus?

Asiatischer Moschusbockkäfer mit Maßstab (© W. Seemann, LfL)
Kann der Asiatische Moschusbockkäfer mit einheimischen Bockkäfern verwechselt werden?
Der veränderliche Scheibenbock (Phymatodes testaceus) ist ebenfalls eine einheimische Bockkäferart. Er ist in der Regel aber nur 1 bis 2 cm lang. Die Färbung der Flügeldecken kann gelb, braun, grün, blau, violett oder schwarz sein. Das Halsschild ist eher braun-orange. Seine Oberschenkel sind deutlich verdickt. Die Fühler sind nur so lang wie der Körper selbst. Der Käfer tritt häufig an Brennholz auf. Der Käfer fliegt etwa zur gleichen Zeit wie der Asiatische Moschusbock.
Wann wäre der Asiatische Moschusbockkäfer in meinem Garten zu beobachten?
An welchen Gehölzen kommt der Asiatische Moschusbockkäfer vor?
Was macht den Asiatischen Moschusbockkäfer so gefährlich?
Vorkommen und Befallsmerkmale
Wo kommt der Asiatische Moschusbockkäfer in Bayern vor?
Wie kann ich erkennen, ob ein Baum befallen ist?
Typische Befallsmerkmale sind:
- Gummifluss
- Bohrspäne in Astgabeln oder Boden, an Rindenschuppen am Stamm oder unter der Rinde verpresst
- absterbende Äste
- ein ca. 12 mm großes längsovales Ausbohrloch mit anschließendem Bohrgang
- fingerdicke Bohrgänge von mehreren Zentimetern Länge im Holz und unter der Rinde
Können die Befallsmerkmale verwechselt werden?

Fraßspuren des Obstbaumrindenwicklers (© LfL)
Maßnahmen
An wen muss ich Käfersichtungen oder Fänge melden?
https://www.lfl.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/142278/index.php
In der Quarantänezone Rosenheim-Kolbermoor sind zuständig:
- für Waldflächen: AELF Rosenheim, Tel. 08031/3004-2027, poststelle@aelf-ro.bayern.de
- für Offenland und Siedlungsgebiet: AELF Traunstein, Tel. 0861/7098-8335, 0174-7981593, aromia@lfl.bayern.de
Was bedeutet das Verbringungsverbot?
Bäume der Gattung Prunus (Vogelkirsche, Traubenkirsche, Schlehe etc.), die sogenannten Wirtsbäume, oder Teile davon dürfen nicht von Wald- bzw. Grundstücken (Flurstück!) entfernt werden!
Zusätzlich gilt für:
Waldflächen:
- Werden Bäume auf dem Waldort weiter aufgearbeitet (z.B. Häckseln), ist dies wegen der nötigen Überprüfbarkeit unbedingt vorher mit dem AELF Rosenheim abzustimmen (Kontaktadresse siehe unten).
Offenland:
- Schnittgut von Bäumen der Gattung Prunus darf nur auf die in der Quarantänezone liegenden und dafür ausgewiesenen Sammelplätze gebracht werden.
- Schnittgut von gefällten Bäumen der Gattung Prunus darf auch verbrannt werden, wenn alle unten genannten Merkmale gleichzeitig erfüllt werden:
- Das Schnittgut kommt aus dem eigenen Garten (Flurstück).
- Das Schnittgut muss für Kontrollen durch Mitarbeiter des AELF einsehbar und zugänglich sein.
- Das Schnittgut wird im eigenen Ofen oder sonstigen Feuerstätten auf dem Flurstück verbrannt.
Darf ich Prunus-Arten in meinem Wald fällen und nutzen?
- Die Fällung von geschädigten Wirtsbäumen (Prunus Gehölze) - z.B. wegen Verkehrssicherung, nach Schneebruch, usw. – ist möglich.
- Die Verarbeitung zu Energieholz (Hackschnitzel oder Scheitholz) ist nicht zulässig!
- Gefällte Bäume bzw. alle Baumteile müssen auf dem Waldgrundstück verbleiben (siehe Stichwort „Verbringungsverbot“)!
Was bedeutet das Anpflanzverbot?
- In der Befallszone ist die Neuanpflanzung von Prunus Gehölzen verboten.
- Naturverjüngung von Prunus Gehölzen, also Gehölze, die sich natürlich durch Samen von umstehenden Bäumen oder durch Wurzelbrut entwickeln, müssen nicht aktiv entfernt werden.
Kann man sich vor einem Befall schützen?
Gibt es Pflanzenschutzmittel?
Wer sind in der Quarantänezone im Bereich Rosenheim und Kolbermoor die zuständigen Ansprechpartner?
- Waldflächen: AELF Rosenheim, Tel. 08031/3004-2027, E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de
- Offenland: AELF Traunstein, Tel. 0861/7098-8335, 0174-7981593 aromia@lfl.bayern.de
Rechtlicher Hintergrund
- Allgemeinverfügung der LWF vom 05.06.2020 zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Miesbach
- Allgemeinverfügung der LWF vom 20.12.2024 zum Asiatischen Moschusbockkäfer
- Allgemeinverfügung der LWF vom 15.03.2024 zum Asiatischen Moschusbockkäfer
- Quarantäneschadorganismen [LWF]
- Der Asiatische Moschusbockkäfer [LfL]
- Asiatischer Moschusbockkäfer [Julius Kühn-Institut]