Fichtenaltholz mit Buchenvoranbau

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Hintergrundinformationen
BaySF veröffentlicht Waldbaugrundsätze

Nach Artikel 18 des Waldgesetzes für Bayern und Artikel 3 des Staatsforstengesetzes sind die Bayersischen Staatsforsten (BaySF) verpflichtet, den Staatswald vorbildlich und unter Beachtung der Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft zu bewirtschaften.

Das Titelbild der Waldbaugrundsätze der Bayerischen Staatsforsten zeigt eine junge Tanne.Zoombild vorhanden

Naturnahe Forstwirtschaft in den Wäldern der Bayerischen Staatsforsten

In den nunmehr vorliegenden Waldbaugrundsätzen hat die BaySF diese gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert. Die Waldbaugrundsätze stellen eine wesentliche Rahmenvorgabe für das Handeln der BaySF im Staatswald dar. Sie wurden in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Forstverwaltung auf der Basis der Waldbaugrundsätze aus dem Jahre 1982/2001 weiterentwickelt und den aktuellen Ansprüchen der Gesellschaft angepasst.

So haben beispielsweise die Themen Klimawandel, Totholzanreicherung und Biomassenutzung Eingang gefunden. Die waldbaulichen Grundsätze sind auf eine Optimierung des Gesamtnutzens aller Waldfunktionen des Staatswaldes für seinen Eigentümer, den Freistaat Bayern, und damit für die Allgemeinheit ausgerichtet. Dabei berücksichtigen sie die Anforderungen an seine Wohlfahrtswirkungen ebenso wie seine zunehmende Bedeutung als Lieferant des wichtigsten nachwachsenden Rohstoffes Holz.

Waldbaugrundsätze der Bayerischen Staatsforsten pdf 681 KB