RSS-Feed der Bay. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft abonnieren
So verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr. Unser RSS-Feed "Nachrichten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft" informiert Sie kostenlos über unsere aktuellen Beiträge.
Stämme liegen in stehenden oder langsam fließenden Gewässern
bündelweise Lagerung
Stämme müssen immer frei schwimmen können
Vorteile
schützt zuverlässig vor Holzschäden
erprobtes Verfahren, vor allem in Skandinavien und Nordamerika
lange Lagerdauer möglich
Nachteile
Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes erforderlich
hoher logistischer Aufwand
aus dem Wasser ragende Teile werden leicht entwertet
deshalb eventuell zusätzliche Beregnung notwendig
hohe Kosten, vor allem bei der Erstanlage
Beschreibung
Die Einlagerung von Rundholz in stehende (oder auch langsam fließende) Gewässer ist eine sichere, vor allem in Skandinavien und Nordamerika seit langem praktizierte Art der Nasskonservierung. Die Stämme werden einzeln oder zusammengefasst zu Flößen oder Bündeln in das Gewässer gebracht. Flöße und Bündel lassen sich in der Regel leichter handhaben. Die Einlagerung von Einzelstämmen eignet sich für geringere Holzmengen und kleinere Wasserflächen. Der Flächenbedarf ist hoch, die Auslagerung aufwendig.
Bei größeren Wasserflächen ist es sinnvoll, die Stämme mit Drahtschlingen oder Bauklammern sortenweise zu verbinden. In Bündeln zusammengefasste Stämme erfordern nur wenig Fläche, aber eine Wassertiefe von mindestens 2–3 m. Zwei Drittel des Stammquerschnittes oder mehr müssen ständig unter Wasser liegen. Eventuell ist extra zu beregnen. Ein Bündel kann etwa 10–20 Fm Nadelholz bzw. 6–12 Fm Laubholz umfassen. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Stämme bereits bei der Anfuhr auf dem LKW zu bündeln.
Die Befestigungen der zur Ein- und Auslagerung nötigen Flächen schützen vor Uferbeschädigungen. Die Anlandestellen sind möglichst entgegen der Hauptwindrichtung zu wählen. Die Einlagerung in Fließgewässer kommt aufgrund der Gefahr des Abdriftens, der Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses sowie möglicher Störungen beim Betrieb von Stauhaltungen nicht in Betracht.
Voraussetzungen
In allen Fällen ist eine Genehmigung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes erforderlich. Das Holz ist möglichst rasch aufzuarbeiten, zu transportieren und in das Gewässer zu bringen. Bereits von Pilzen und/oder Insekten befallene Stämme eignen sich nicht zum Wasserlagern. Um spätere Lagerschäden zu minimieren, sind ausschließlich gesunde bzw. großzügig gesund geschnittene Stämme einzulagern. Das Gewässer muss so tief sein, dass die Stämme auch bei Wasserspiegelschwankungen stets frei schwimmen und nicht auf dem Gewässerboden und/oder dem Ufer aufliegen. Die Gewässerfläche sollte mindestens 500m² betragen. Ein ständiger Zu- und Ablauf fördert den Wasseraustausch und verhindert größere Gewässerbelastungen (Fischsterben!). Buchenstämme sind bereits nach kurzer Zeit nicht mehr schwimmfähig. Bei Absinken des Wasserspiegels unter die Stammoberflächen wird eine zusätzliche Beregnung notwendig, um eine Besiedelung mit Schadorganismen zu verhindern. Bündel oder Stämme absinkender Holzarten sollten mit einer Boje markiert werden (CTBA 2004b).
Lagerdauer
Eine Lagerung über mehrere Jahre ist ohne größere Qualitätseinbußen möglich, zum Einlagerungszeitpunkt gesundes Holz und ausreichende Wasserstände vorausgesetzt. Nach Demharter (1996) »kann bei vierjähriger Teichlagerung ein gewisser Pilzbefall nicht vermieden werden, wenngleich die Schäden immer noch als eher geringfügig gelten können«. Bei rasch aufeinanderfolgendem Aufarbeiten, Transportieren und Einlagern von furnierfähigen Buchenstämmen kann deren Qualität mindestens ein Jahr lang erhalten werden (Moog 1992).
Tabelle 8: Anforderungen an das Gewässer bei verschie denen Lagerformen (nach Patzak und Löffler 1988)
Lagerform
Einsinktiefe der Stämme
Flächenbedarf [m²/Fm]
Wassertiefe [m]
Einzelstämme
66% des Stammes unter Wasser
5,0
0,8–1,0
Floß
einlagig
70–75% der Stämme unter Wasser
5,0
0,8–1,0
mehrlagig
3,0
1,5
Bündel
80% der Stämme unter Wasser
1,5–2,0
>2,0
Kosten
Die CTBA (2004b) setzt die Kosten der Wasserlagerung bei etwa 15 €/Fm an, wenn bereits ein benutzbares Gewässer vorhanden ist, bei dem keine Baggerarbeiten nötig sind. Eine eventuelle zusätzliche Beregnung ist bei diesem Wert nicht berücksichtigt. Muss der Betreiber erst ein Gewässer anlegen oder herrichten, fallen also Baggerarbeiten an, veranschlagt die CTBA 35 €/Fm.
Verkehrssicherung
Aus Verkehrssicherungsgründen sind eine Absicherung des Ufers und das Aufstellen von Warntafeln erforderlich.
Wertung
Je länger die Lagerdauer, desto weniger ist Pilzbefall vermeidbar. Ansonsten bietet das Verfahren sicheren Schutz. Es erfordert nur einen geringen technischen Aufwand. Eine Wartung technischer Einrichtungen entfällt. Die Bergung der schwimmenden Stämme kann sich jedoch schwierig gestalten.
Bei dieser Methode der Holzkonservierung ist kein Insektizideinsatz erforderlich. Der Erfolg der Wasserlagerung hängt stark von der Qualität des Holzes zum Zeitpunkt der Einlagerung ab. Eine zu lange Zwischenlagerungszeit birgt in Abhängigkeit von Witterung und Jahreszeit die Gefahr der Zerstörung des Holzes durch Pilze und Insekten in sich (Grunwaldt und Lewark 1993).
Zwischen eingetauchtem und nicht eingetauchtem Stammteil entstehen Quellungs- und Feuchteunterschiede. Nach Patzak und Löffler (1988) lässt sich wassergelagertes Holz leicht entrinden und gut imprägnieren. Es trocknet schnell und gleichmäßig. Bei der Zwischenlagerung vor dem Einschnitt entstehen nur geringfügige Risse.
Demharter (1996) wies nach, dass holzzerstörende Pilze (Basidiomyceten) oberhalb der Wasserlinie vom Fällschnitt her in die Fichtenstämme eindringen. Das Gesundschneiden war deshalb gut möglich. Nach vierjähriger Wasserlagerung verblaute der Splint insgesamt. Die Stammoberflächen zeigten sich verfärbt und von Erregern der Bläue- und Moderfäule (etwa 1 cm tief) befallen. Demharter fand keinen Zusammenhang zwischen Stammdurchmesser und Eindringtiefe der Fäule.
Bei längerer Lagerung führen in das Holz diffundierende und unter Lichteinfluss stark nachdunkelnde Gerbstoffe aus der Rinde zu bräunlichen Verfärbungen im Splintholz. Sie ähneln zuweilen Pilzbefall. Diese meist nur oberflächlichen Verfärbungen sind bei der Schnittholzproduktion von untergeordneter Bedeutung, da sie überwiegend in den Schwarten verbleiben. Sie bedeuten jedoch eine Wertminderung für Holzschliff, denn sie lassen sich nur schwer bleichen, vermindern den Weißgrad und neigen zum Vergilben (Peek und Liese 1987). Die Stirnflächenansprache eignet sich nicht als Weiser für das Ausmaß von Verfärbungen und Verstockungen.
Das rasche Absinken des Buchenholzes verhindert Pilzbefall. Wassergelagertes Buchenholz bleibt gut schälbar.
Das Verfahren eignet sich für größeren Waldbesitz und Waldbesitzervereinigungen.