Alexandra Wauer, Marc Kubatta-Große und Michael Lutze
Folienlagerung - LWF-Wissen 71
Die Folienlagerung beruht auf dem Prinzip des Luftabschlusses nach außen. Es gibt derzeit zwei Verfahren, die prinzipiell für Kurz- und Langholz geeignet sind. Bei beiden Methoden verwendet man UV-beständige Polyäthylenfolie (Silofolie) zur Abdeckung.
Zoombild vorhanden
Abbildung: Fertig verpacktes Folienpaket. Foto: R. Thurn, Guts- und Forstbetrieb Niedernondorf
Das erste Verfahren haben in einer Kooperation die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg und die Technische Universität Dresden (TU Dresden) in Tharandt entwickelt. Hierbei wird das Holz luftdicht eingeschweißt und damit in möglichst sauerstofffreier Atmosphäre gelagert. Natürliche Prozesse wie Atmung und Gärung reduzieren den Sauerstoffgehalt gegen 0%. Erneuter Luftzutritt wird verhindert.
Dazu wird sowohl auf dem Boden unter dem Holz als auch über dem Holz eine doppellagige Folie ausgebreitet. Beide Folien werden miteinander verschweißt. Das Patent für das Verfahren hält die TU Dresden, einziger Lizenznehmer ist die Firma Wood-Packer in Freiburg, Patent-Nr.: DE19652951A1, vom 25.06.1998.
Das zweite Verfahren testete bereits nach dem Sturm Lothar 1999 die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA). Es wird deshalb in der Folge Schweizer Verfahren genannt. Bei diesem Verfahren fehlt die Bodenfolie. Es beruht also nicht auf dem Prinzip des Sauerstoffentzugs, sondern das verpackte Holz wird durch den Luftabschluss nach außen permanent feucht gehalten.
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