Marco Burkhardt
Holz sicher transportieren - LWF-aktuell 65
Ein über Jahre bestehendes Problem für die Holztransportunternehmer war die Rechtsunsicherheit bei der Ladungssicherung von Rundholz. Seit Oktober 2006 gibt es für den Transport von Rohholz Empfehlungen zur Ladungssicherung.
Zoombild vorhanden
Abbildung: Die Rungen müssen die an den Laderaumbegrenzungen anliegende Stämme um mindestens 20 cm überragen. Die Zurrpunkte müssen die erforderlichen Zugkräfte aufnehmen können. Foto: M. Burkhardt
Ein Jahr nach Einführung der Verladeempfehlungen zieht die Bundesvereinigung des Holztransportgewerbes (BdHG) eine positive Zwischenbilanz. Die für die Holztransporteure und Kontrollorgane gleichermaßen praktikablen Empfehlungen sorgten bereits im ersten Jahr für einen massiven Rückgang der Bußgeldverfahren.
Aus Sicht der Bundesvereinigung des Holztransportgewerbes (BdHG) e.V. ist zunächst die positive Entwicklung bei der Ladungssicherung festzustellen. Da seit dem 15. Oktober 2006 eine Verladeempfehlung für Rohholz längs und quer vorliegt, wurde für das Holztransportgewerbe die endlich ersehnte Rechtssicherheit für Ladungssicherungsmaßnahmen im Holztransport für Kurzholz bis sechs Meter Länge geschaffen. Auch wenn im Einzelnen nicht zu allen Vorgaben vollkommene Zustimmung besteht, werden diese Empfehlungen in ihrer Gesamtheit begrüßt und in der Anwendung hundertprozentig unterstützt.
Einen wesentlichen positiven Effekt sieht die BdHG e.V. insbesondere in der praktischen Handhabung der Verladeempfehlungen. Dies gilt nicht nur bei der Umsetzung durch die Holztransporteure in der Praxis, sondern auch im Hinblick auf die Anwendung seitens der Kontrollorgane.
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