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Martin Lauterbach
Wald-Naturschutz in Vogelschutzgebieten - LWF-aktuell 76

Im Rahmen des europäischen Naturschutz-Projektes Natura 2000 werden in den 84 Vogelschutzgebieten Bayerns behördliche Managementpläne erstellt. Insgesamt bearbeiten Umwelt- und Forstverwaltung gemeinsam eine Schutzgebietsfläche von 549.000 Hektar, davon 307.000 Hektar Wald. Die daraus gewonnen Erkenntnisse und die Planungen notwendiger Erhaltungsmaßnahmen werden die Vielfalt in der Landschaft langfristig erhalten.

Mittelspecht auf einem AstZoombild vorhanden

Abbildung: Der Mittelspecht: Um ein Brutrevier etablieren zu können, benötigt er einen mindestens drei Hektar großen, alten und rauborkigen Laubbaumbestand mit zahlreichen Biotopbäumen. Foto: A. Wolter, pixelio

Im Gegensatz zu reinen Artenhilfsprogrammen mit ihrem Fokus auf Einzelarten werden in den Natura-2000-Vogelschutzgebieten (SPA-Gebiete) durchschnittlich 20 Vogelarten und ­ihre Lebensräume bewertet. Die ausgewählten Vögel sind überwiegend bedrohte Schirm-, Weiser- und Schlüsselarten, deren Erhalt die naturschutzfachlich zentralen Strukturen und Lebensraumtypen in Wäldern sichern können.

Diese Arten sind in der Regel nicht nur selten und gefährdet, sondern es sind auch Arten, für die wir auf Grund ihres Verbreitungsschwerpunktes in Mitteleuropa besondere Verantwortung tragen. Typische mitteleuropäische Endemiten sind z.B. Mittelspecht und Halsbandschnäpper. Von den etwa 100 in Deutschland regelmäßig vorkommenden Waldvögeln beplant die Forstverwaltung 42 Charakterarten.

Das Schutzgebietsmanagement hat zum Ziel, einen »günstigen Erhaltungszustand« der Arten und ihrer Lebensräume zu bewahren oder wiederherzustellen. Der Erhaltungszustand wird als »günstig« betrachtet, wenn anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird. Ferner darf hier das natürliche Verbreitungsgebiet der Art weder abnehmen noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen und ein genügend großer Lebensraum muss vorhanden sein, um ein langfristiges Überleben der Population zu sichern.

Um diese weitreichende Zielformulierung in der FFH-Richtlinie zu konkretisieren, wurde ein bundesweit einheitliches Bewertungsschema erarbeitet (Tabelle 3). Demnach werden Habitatqualität, Zustand der Population und Beeinträchtigungen je Vogelart und Vogelschutzgebiet in einem dreistufigen Schema (A, B, C) beurteilt. Die Zusammenführung dieser drei Bewertungsergebnisse ergibt den Erhaltungszustand einer Art im Gebiet. Die einzelnen Bewertungsparameter für die Arten sind den entsprechenden Kartieranleitungen zu entnehmen.

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