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Stefan Wagner
Rechtliche Beurteilung von Bodenschäden in der Forstwirtschaft - LWF-aktuell 67

Die rechtliche Beurteilung von Bodenschäden richtet sich im Wesentlichen nach den Vorgaben der Bodenschutzgesetzgebung. Ihre praktische Bedeutung für die Forstwirtschaft blieb dennoch bisher gering, da das Bodenschutzrecht hinter der Waldgesetzgebung als speziellerem Rechtsgebiet grundsätzlich zurücktritt.

Fahrspur

Für die rechtliche Beurteilung von Bodenschäden sind waldrechtliche Bestimmungen wie das BayWaldG einschlägig. Foto: B. Stolze/pixelio.de

Im Jahr 2007 trat schließlich das von der EU initiierte Umweltschadensgesetz in Kraft, mit dem unter anderem Schädigungen des Bodens möglichst vermieden, jedenfalls aber sanktioniert werden sollen. Auch dieses Gesetz wird unter dem Aspekt des Bodenschutzes keine größere Bedeutung für die Forstwirtschaft entfalten. So werden auch weiterhin bodenschutzrechtliche Aspekte vor allem im Waldgesetz für Bayern Ansatzpunkte finden müssen.

Der Schutz des Bodens und die juristische Prüfung von Bodenschäden sind im Wesentlichen Bestandteil der Bodenschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder. Im Besonderen sind das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 mit der Bundes-Bodenschutzverordnung vom 12. Juli 1999 und dem bayerischen Ausführungsgesetz vom 23. Februar 1999 einschlägig. Am 10. Mai 2007 kam dann das von der EU initiierte Umweltschadensgesetz hinzu.

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