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Rupert Rottmann
Die Einrichtung der NWR in Bayern von 1970 bis 1982

Forstwirtschaft und Naturschutz werden häufig als Gegensätze wahrgenommen. Viele Waldbesitzer und Förster verbinden jedoch beides und betreiben eine naturnahe Forstwirtschaft, dabei geht es durchaus um Wirtschaften im Wald. Vor allem vonseiten des Naturschutzes wird neben einer naturnahen Waldbewirtschaftung auch der Totalschutz eines Teils der Waldfläche ohne jede Nutzung als Ziel formuliert. Eine naturnahe Forstwirtschaft umfasst in bemessenem Umfang auch solche Flächen, sie stellt jedoch die naturnahe Bewirtschaftung auf ganzer Fläche in den Vordergrund.

In der Forstgeschichte waren flächige Totalreservate bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg nur Ausnahmeerscheinungen. Dies änderte sich zum Ende der 60er- und Anfang der 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts. In dieser Zeit wurden sowohl der erste deutsche Nationalpark „Bayerischer Wald“ als auch ein Netz von Reservatsflächen im Wald der deutschen Länder ausgewiesen. Über die Sichtung von Literatur und Akten und mit Befragung von vier ehemaligen Akteuren im Jahr 2015 wurde ermittelt, wer damals wie agiert hat und was sich daraus ergeben hat.

Waldnaturschutz in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Der Gedanke des Naturschutzes, also vor allem die Erhaltung der Ursprünglichkeit und die Vermeidung menschlicher Eingriffe in der Natur, spielte im ausgehenden 19. Jahrhundert eine zunehmende Rolle und mündete zum Anfang des 20. Jahrhunderts in erste Festlegungen und Verordnungen, die den Schutz der Natur in bestimmten Gebieten verbindlich machten. 1905 verfügte die Ministerial-Forstabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für ganz Bayern die Aufstellung von Verzeichnissen mit erhaltungs- und schonungswürdigen Bäumen und Waldbeständen [17]. 1910 folgte die Ausweisung eines Pflanzenschonbezirkes „Berchtesgadener Alpen“ mit einer Größe von 8.300 Hektar, der elf Jahre später auf 20.000 Hektar erweitert und zum Naturschutzgebiet erklärt wurde.

1912 wurden der Naturschutzpark „Ludwigshain“ bei Kelheim und kurz danach das Schongebiet „Höllbachgspreng“ im heutigen Nationalpark „Bayerischer Wald“ ausgewiesen [23]. 1924 wurden das Karwendel mit 22.000 Hektar und 1927 die Ammergauer Berge mit 27.000 Hektar zu weiteren Schutzund Schongebieten erklärt, ein Jahr später folgte die Waldabteilung „Rohrberg“ im Spessart als Naturschutzgebiet. In diese Zeit fallen auch die Aussagen von Geheimrat Dr. Karl Rebel, damals Waldbaureferent im Bayerischen Forstministerium. Er sprach von „Wald als Naturschutz, wobei freilich stillschweigend vorausgesetzt wäre, dass der Wald kein Kunstwald sein darf, vielmehr ein Wald sein muss, der ungeachtet seiner Zweckbestimmung als Wirtschaftsobjekt etwas natürliches, etwas Ursprüngliches an sich hat. (…) Was wirtschaftlich sein soll, muss vor allem naturgemäß sein“ (Zitat nach [23]).

Zudem forderte Rebel kleine „Sonderreservate“ für Forschung und Kunst und „Volksnaturschutzparke“ für Erholung und Volksbildung [23]. Daraus folgten neben den Bemühungen um einen naturnahen gemischten Wald Schutzgebiete von teilweise erheblicher Größe, vor allem im Hochgebirge. Weitere wichtige Schritte zur Konkretisierung von Naturschutzmaßnahmen im Wald und zur Erforschung dieser Wälder waren deshalb die Forderungen von Podhorsky [20] nach Naturbanngebieten für die Forstwirtschaft und die Vorstellungen von Herbert Hesmer [14], der zu dieser Zeit Waldbauprofessor in Eberswalde war und die Idee vertrat, sogenannte Naturwaldzellen im Wirtschaftswald Deutschlands auszuweisen. Diese Flächen sollten nicht mehr bewirtschaftet werden, um die Kenntnis der natürlichen Zusammensetzung und des ursprünglichen Aufbaus der Wälder zu verbessern. Auch die Erforschung der Bodenvegetation und der Artengemeinschaft der Vögel waren Elemente seiner Visionen. Hesmer hielt die Ausweisung von zahlreichen kleineren Flächen für wichtiger als die Schaffung von wenigen großen Reservate, vor allem auch aus wissenschaftlicher Sicht und als Refugium für im Wirtschaftswald gefährdete Tier- und Pflanzenarten [22].

Die Idee wurde auch von anderen Forstwissenschaftlern, Botanikern und Ökologen aufgegriffen und weiterentwickelt (u. a. Kurt Hueck und Josef Nikolaus Köstler). Verwirklicht wurden jedoch zunächst nur einzelne Schutzgebiete kleineren Umfangs auf Sonderstandorten. So hat 1960 die ehemalige Oberforstdirektion München 48 Waldbestände mit ca. 1.400 Hektar Fläche verwaltungsintern im Staatswald des oberbayerischen Hochgebirges zu sog. Naturwald-Schutzgebieten mit dem Verbot jedweden Eingriffs erklärt. Der Erhalt natürlicher und ursprünglicher Verhältnisse als Wert an sich und die Überlieferung solcher Waldbestände an die Nachwelt stand dabei als Motiv im Vordergrund [14].

Die Entstehung der Naturwaldreservate

Blauer schwarz gepunkteter Käfer auf mit Pilzen besiedeltem Baumstumpf.Zoombild vorhanden

Abb. 2: Der Alpenbock (Rosalia alpina) (Foto: H. Bußler, LWF)

Im Laufe der 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden die Forstverwaltungen der deutschen Bundesländer zunehmend aktiv, ein Netz von unbewirtschafteten Flächen im Wald zu installieren. Dabei stand der öffentliche Wald im Vordergrund. Der Europarat in Straßburg hatte das Jahr 1970 als europäisches Naturschutzjahr ausgerufen. Dies nahmen die Forstverwaltungen der Länder der Bundesrepublik zum Anlass, Naturwaldreservate in Absprache mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium einzurichten. Baden-Württemberg erklärte die bisher schon bestehenden „Bannwälder“ zu Totalreservaten. Dazu kamen „Schonwälder“, in denen alte Wirtschaftsformen geschützt oder besondere Naturschutzziele entwickelt werden sollten. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen folgten nahezu zeitgleich mit ähnlichen Aktivitäten, gefolgt von den anderen Bundesländern in den Jahren danach [22].

Zweck der Naturwaldreservate war der Schutz und Erhalt natürlicher und naturnaher Waldbestände als ethische Verpflichtung gegenüber den Bürgern und vor allem gegenüber den nachfolgenden Generationen; der Schutz aus biologisch-ökologischen Gründen; hierzu gehört die Erhaltung der wichtigsten natürlichen Waldgesellschaften als Voraussetzung für die Erhaltung seltener Tier-, Pflanzen- und Pilzarten; das wissenschaftliche Ziel aus natürlichen Abläufen für die Forstwirtschaft zu lernen [22].

In Bayern wurde dem letztgenannten Aspekt von Anfang an der Vorrang eingeräumt, um aus den Naturwaldreservaten Erkenntnisse für eine naturnahe und integrative Waldbewirtschaftung zu erlangen [6]. Die Naturwaldreservate sind Teil des langfristigen Forschungskonzeptes der Bayerischen LWF. Die Entwicklung der Naturwaldreservate und anderer Schutzgebiete im Wald waren das Ergebnis einer – zunächst zögerlichen – Änderung in der Einstellung von Bevölkerung, Behörden, Verbänden und Politik zu Vollschutzgebieten. In diesem Sinne passt auch das Schreiben des bayerischen Landwirtschaftsministeriums vom 13. Februar 1970 an die Oberforstdirektionen und Forstämter in die Zeit.
Der zentrale Auftrag hierin lautete, „ … in den Staatswaldungen möglichst aller Waldgebiete des Landes ein großzügig angelegtes Netz natürlicher und naturnaher Waldbestände einzurichten, um pfleglich zu bewahren, was an pfleglich zu bewahren, was an urtümlicher Waldnatur noch vorhanden ist.“ Dabei sollten möglichst alle Waldstandorte und natürlichen Waldgesellschaften erfasst werden, in Einzelfällen ergänzt durch Mittel- und Niederwälder [4].

Die Forstämter wählten daraufhin noch im selben Jahr insgesamt 674 Waldbestände mit insgesamt 12.700 Hektar als Vorschlag aus. Dabei waren Extremstandorte wie z. B. Blockschutt- oder Moorrandwälder überrepräsentiert. Dies lag zum einen an dem Missverständnis, es seien die naturschutzmäßigen Besonderheiten speziell gefragt, zum anderen aber auch daran, dass die Bestockungen auf den „normalen“ Standorten häufig weniger naturnah waren und ein Teil der Forstleute bisher genutzte Waldbestände nur hinhaltend in Schutzgebiete überführen wollte. Eine untergeordnete Rolle als Motiv bei der Flächenauswahl spielte auch der Schutz des Waldes vor drohenden Nutzungsänderungen wie z. B. Kiesnutzung [10, 11, 15, 18, 21, 25].

Die Vorschläge legten die Forstämter und Oberforstdirektionen dem federführenden Waldbaureferat am Ministerium vor. Die weitere Auswahl der Flächen übernahm die Abteilung Vegetationskunde und Landschaftspflege des Waldbauinstituts der Forstlichen Versuchsund Forschungsanstalt (FVA), damals noch eng verbunden mit der forstlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Beauftragt wurden Prof. Dr. Paul Seibert und Dipl.-Forstwirt Jochen Hagen, der 1972 und 1973 nahezu alle vorgeschlagenen Flächen besichtigte. Die zunächst vorgesehene Mindestfläche von 5 ha wurde im Laufe des Verfahrens auf 10 ha festgelegt, um eine ausreichend große Kernfläche ohne Randeinflüsse zu gewährleisten. Genauso wichtig war das Ziel, dass jede der Waldgesellschaften in Bayern angemessen vertreten sein sollte.

Nach diesen Kriterien der FVA waren weniger als 20 % der zunächst vorgeschlagenen 674 Naturwaldreservate geeignet. Zudem gab es für zwölf Vegetationseinheiten überhaupt keine Flächenvorschläge. Der größte Bedarf an entsprechenden Beständen ergab sich für die Buchenwaldgesellschaften des Tertiären Hügellandes. Deshalb bemühten sich Seibert und Hagen darum, weitere geeignete Flächen zu ermitteln [22].

Akteure und ihre Motive

Die Staatsforstverwaltung war nach dem 2. Weltkrieg aufgrund der allgemeinen Ressourcenknappheit selbstverständlich ausgerichtet auf einen wesentlichen Beitrag zur Urproduktion. Deshalb standen Schutzgedanken zunächst im Hintergrund und wurden nur von einer Minderheit verfolgt. Ende der 60er-Jahre bekamen diese Bestrebungen allerdings einen regelrechten Schub, z. B. durch Dr. Hans Eisenmann, der 1969 bayerischer Landwirtschaftsminister wurde.

1970 wurde das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als erstes derartiges Ministerium in Deutschland gegründet. Im selben Jahr wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark eröffnet. Diese Ereignisse waren wichtige Signale dafür, dass die Ideen zum Schutz der Natur deutlich an Boden gewonnen hatten. Eine Haltung, die vom damaligen Waldbaureferenten Weinig im Ministerium aufgenommen wurde [25]. Die Umweltverwaltung war am Anfang der 1970er-Jahre im Aufbau begriffen. Daher konnte diese Verwaltung nur punktuell Beiträge für die Schaffung der Naturwaldreservate leisten.

Zu nennen ist in diesem Zusammenhang allerdings das neu gegründete Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Neben Hans-Christoph Jahn, einem Forstbeamten, war vor allem der Vegetationskundler Dr. Horst Künne ab 1972 an dieser Behörde für Naturschutz zuständig, nachdem er von 1969 bis 1972 im Auftrag der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege in Bad Godesberg für den neu gegründeten ersten bayerischen Naturpark Altmühltal tätig gewesen war. Für ausgewählte Gebiete Bayerns arbeitete er mit Jochen Hagen von der FVA in München zusammen, um ein möglichst vollständiges Netz von Naturwaldreservaten zu erstellen. Außerdem hatte Künne mit den Oberforstdirektionen zu tun, wenn diese Anträge auf Ausweisung eines Naturwaldreservates als Naturschutzgebiet stellten. 1977 wurde Künne Professor an der Fachhochschule Freising-Weihenstephan [5, 18, 21, 25].

Der Verbandsnaturschutz war bei der Ausweisung der Naturwaldreservate offenbar zunächst nicht beteiligt; im Laufe des Verfahrens entwickelte sich jedoch ein gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Forstverwaltung, der offenbar auch Reibungspunkte aufwies. 1976 etwa mahnte der BN-Vorsitzende Hubert Weinzierl bei Staatsminister Eisenmann die Fertigstellung der Ausweisung der Naturwaldreservate an: „In Bayern, dem waldreichsten Bundesland, hört man zwar seit Jahren auch von solchen Vorhaben (Totalreservate in den Wäldern, Anm. d. Verf.) reden, aber in Wirklichkeit liegt nichts Konkretes vor“ [9]. Der Grund für den zunächst geringen Kontakt wird auch in diesem Fall so gesehen, dass sich der Bund Naturschutz erst im Aufbau zu einem umfassenden umweltpolitischen Verband befand und die Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzverbänden und der Staatsforstverwaltung eines Entwicklungsschubes bedurfte [18]. Der Waldbesitzerverband war bei dem genannten Verfahren nicht beteiligt, da damals nur Staatswald zur Debatte stand.

Das Netz der Naturwaldreservate 1978

Weiße Pilzkörper an liegendem Totholz.Zoombild vorhanden

Abb. 3: Fruchtkörper des Buchenstachelbartes (Hercium coralloides) an Buchentotholz (Foto: M. Blaschke, LWF)

Die Erarbeitung eines möglichst vollständigen Netzes von Naturwaldreservaten nahm noch einige Jahre in Anspruch. 1978, im Jahr der Gründung des Nationalparks Berchtesgaden, war es dann soweit. Die Bekanntmachung des Landwirtschaftsministeriums listete 135 Naturwaldreservate im Staatswald mit einer Gesamtfläche von 4.417 ha zuzüglich 738 ha Schutzzonen auf. Fünf der Naturwaldreservate waren ehemalige bzw. durchgewachsene Mittel- oder Niederwälder. Forstwirtschaftliche und forstbetriebliche Maßnahmen sind nach der Bekanntmachung in den Reservaten grundsätzlich zu unterlassen. Ausnahmen sind im Wesentlichen nur aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und des Forstschutzes möglich.

Zur Erfassung der Entwicklungsdynamik wurden in den meisten Reservaten jeweils repräsentative Flächen von ca. 1 ha fest markiert und eingezäunt. Aus der bisherigen Darstellung wird deutlich, dass die Naturwaldreservate in Bayern das Ergebnis eines Prozesses sind, der im Wesentlichen innerhalb der Bayerischen Staatsforstverwaltung abgelaufen ist. Die Beiträge anderer Behörden, Verbände oder Einzelpersonen spielten nur eine untergeordnete Rolle. Das ist aus heutiger Sicht zunächst verwunderlich, im Rückblick auf die 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts jedoch vollkommen verständlich.

Nachdem sich das Bewusstsein für Naturschutz im Lauf der 1960er-Jahre in ganz Deutschland entwickelte, starteten die Forstverwaltungen für „ihre“ Staatswälder die genannten Initiativen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit war entsprechend zurückhaltend. Während heute derart umfangreiche Aktivitäten von umfassender Vorstellung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit begleitet wären, war es in dieser Hinsicht damals recht still. „Bei uns wurde das ja nicht publik gemacht“ [25]. Das „Produkt“ stand ganz im Vordergrund, sein öffentlichkeitswirksamer „Verkauf“ jedoch nicht [9, 15, 18, 21, 25].

Fast hat man den Eindruck, die Bayerische Staatsforstverwaltung hätte sich zunächst gar nicht recht getraut, mit dem Netz der Naturwaldreservate in das Licht der Öffentlichkeit zu treten. Ein Schreiben des Landwirtschaftsministeriums von 1981 zeugt von der Notwendigkeit, sich gegenüber dem Obersten Rechnungshof rechtfertigen zu müssen, welche Verluste und Kosten durch die Naturwaldreservate entstehen würden [7]. 1982 wurde der Status der Naturwaldreservate mit der Novelle zum Waldgesetz für Bayern auch gesetzlich verankert [1].

In den Jahren danach hat die LWF weitere Flächen ausgewiesen, sodass es heute in Bayern 154 Naturwaldreservate im Staatswald, vier in kommunalen Wäldern, ein Reservat mit Anteilen von Staats- und Körperschaftswald und eines im Privatwald gibt. Die Gesamtfläche beträgt 7.316 ha [2].

Segregation und Integration

Beim Naturschutz im Wald werden häufig die Begriffe Segregation und Integration gegenübergestellt. Segregation bedeutet in diesem Zusammenhang Naturschutz auf Waldflächen möglichst ohne menschlichen Einfluss gegenüber Wirtschaftswald auf anderen Flächen. Integration beschreibt das Bemühen um die Verbindung von Waldwirtschaft und Naturschutz auf derselben Fläche [16, 24].

In diesem Sinn könnte man die Ausweisung der Naturwaldreservate der Idee der Segregation zuschreiben – aber nur auf den ersten Blick! Betrachtet man jedoch die Ziele der Naturwaldreservate insgesamt und die weitere Entwicklung bis zum Ende des 20. Jahrhunderts, so erscheint die Ausweisung der Naturwaldreservate in den 70er-Jahren wie ein Auftakt für die ganz grundsätzliche und umfangreiche Änderung der Waldbewirtschaftung in Bayern mit dem Ziel eines naturnahen Waldes möglichst auf ganzer Fläche ]9].

Die Ausweisung der Naturwaldreservate war also auch Teil einer Entwicklung, die sich zunehmend um die Integration des Naturschutzes in die Waldwirtschaft bemühte. Dieses Ziel stand in den weiteren Jahren immer mehr im Vordergrund. Die Ergänzung der großen Fläche naturnahen Wirtschaftswaldes mit Reservatsflächen war jedoch ebenfalls ein zunehmend unbestrittenes Ziel der Forstleute, bis hin zu der Idee, auch in Staatswaldrevieren ohne Reservatsflächen unbewirtschaftete Kleinflächen auszuweisen [18, 21, 25].

Forstwirtschaft und Naturschutz heute

In der Forstwirtschaft besteht weitgehende Einigkeit, beide Ziele zu verfolgen – nämlich auf der einen Seite Prozessschutzelemente unterschiedlicher Dimension zu erhalten und auf der anderen Seite möglichst auf ganzer Fläche naturnahe Forstwirtschaft zu betreiben. Die Entwicklungen im Waldnaturschutz zur Jahrhundertwende und danach passen genau zu diesen Zielen. Das Netz Natura 2000 etwa beinhaltet umfangreiche Waldflächen, in denen Naturschutz eine besondere Rolle spielt, die aber nach wie vor der Bewirtschaftung offenstehen.

17 Prozent der bayerischen Wälder sind Teil der Natura-2000-Gebiete, ein Viertel davon ist Privatwald. Wesentlich ist auch die Tatsache, dass die meisten Wälder in Bayern zertifiziert sind. Dabei nehmen naturschutzrelevante Ziele einen hohen Stellenwert ein [13, 19]. 76 Prozent der Waldfläche Bayerns sind nach PEFC und 1 Prozent nach FSC zertifiziert.

Naturschutzziele werden darüber hinaus durch die einzelnen Forstbetriebe verfolgt. So haben etwa die Bayerischen Staatsforste ein Naturschutzkonzept entwickelt [3] und sich dabei ganz wesentlich auf die Ergebnisse der Naturwaldreservatsforschung gestützt. Viele private und kommunale Waldbesitzer verfolgen ebenfalls solche Ziele. Staatliche Fördermittel stehen hierfür bereit.

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