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Hans Feist und Michael Wolf
Forsttechnik-Newsletter Nr. 2/2011

Forsthelme: Zur Gebrauchsdauer lesen Sie bitte die Packungsbeilage und fragen Sie ihren Unfallversicherungsträger oder Arbeitgeber

Gelber Forsthelm mit einem roten Punkt.Zoombild vorhanden

Peltor G3000 UVICATOR: Helm mit rotem UV-Indikator und KWF-Innovationspreis 2008 (Foto: Wolf)

Zur persönlichen Schutzausrüstung gehört bei der Holzernte immer der Forsthelm. Die Gebrauchsdauer dieser aus thermoplastischen Kunststoffen hergestellten Helme wird jedoch durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst. Während eine übermäßige mechanische Beanspruchung oder eine anderweitige Beschädigung leicht erkannt werden kann, ist dies bei Witterungseinflüssen nicht ohne weiteres möglich.

Die Firma Peltor bietet deshalb seit einiger Zeit den Helm G 3000 "UVICATOR" an, bei dem die Alterung durch UV-Strahlung erkannt werden kann. Dazu ist im G3000 ein Indikator aus rotem Kunststoff eingearbeitet, der nach und nach verblasst. Laut Herstellerangaben ist der Helm auszutauschen, wenn die rote Farbe "vollständig verschwunden ist".

Verändert dieser UV-Indikator etwas an den bisherigen Austauschempfehlungen der Unfallversicherungsträger? Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Forsten geben darauf keine Antwort.
Nahaufnahme der drei Prägungen im Helmrand, siehe auch AbbildungsbeschreibungZoombild vorhanden

Prägungen im Helm: Hergestellt aus ABS-Kunststoff, produziert im Januar 2011 (ein Punkt - für Januar - im entsprechenden Jahresfeld), CE-konform und der EN 397 entsprechend. (Fotos: Wolf)

Stattdessen verweisen die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in ihrer UVV "Allgemeine Vorschriften" (VSG 1.1) in § 14 (3) darauf, dass die Schutzausrüstung den Anforderungen der achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) entsprechen muss (was am "CE"-Kennzeichen zu erkennen ist). Dort ist geregelt, dass dem Produkt eine schriftliche Information in deutscher Sprache beigefügt werden muss. Zur Lebensdauer der Helme wird also letztlich auf den Hersteller verwiesen.

In gleicher Weise verfahren die Unfallversicherungsträger, die im Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) organisiert sind. Dort ist es letztlich die "Regel zur Benutzung von Kopfschutz" (GUV R-193), die ebenfalls zunächst auf den Hersteller verweist (Abschnitt 3.2.3). Aufgrund der Besonderheiten des Materials und der vielfältigen Einflüsse auf dieses, wird dort jedoch weiter empfohlen, die Gebrauchsdauer ab Herstellungsdatum auf maximal 4 Jahre zu begrenzen.

Ähnliche Empfehlungen gibt es auch von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die Bayerischen Staatsforsten gehen sogar noch einen Schritt weiter und tauschen Forsthelme grundsätzlich nach 3 Jahren aus.

Die Zertifizierung von Forstunternehmen wird immer wichtiger

Logo des Deutschen Forstlichen Service Zertifikats und Logo des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Zoombild vorhanden

Das DFSZ-Logo und das RAL-Gütezeichen "Wald- und Landschaftspflege".

Die "Zertifizierung" ist heute in allen Wirtschaftsbereichen angekommen, so auch in der Forstbranche. Das gilt nicht nur für Waldbesitzer (Stichwort "PEFC", "FSC"), sondern auch für Forstunternehmer, die sich nach den Vorgaben des Deutschen Forst-Service-Zertifikats (DFSZ) oder nach RAL (siehe jeweils unten) zertifizieren lassen können. Während die Zertifizierung bei Wäldern auf hohem Niveau stagniert, wird sich dieser Trend bei den Dienstleistern eher verstärken, da entsprechende Nachweise immer häufiger verlangt werden. So sehen beispielsweise die PEFC-Standards seit 01.01.2011 vor, dass - soweit örtlich verfügbar "nur solche Dienstleistungs- und Lohnunternehmer sowie gewerbliche Selbstwerber eingesetzt (werden), die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat (z. B. RAL-Gütezeichen, Deutsches Forstservicezertifikat, tqforst-Zertifikat) besitzen".

Ab 2014 gilt diese Regelung dann generell. Davon ausgenommen sind lediglich "bäuerliche Zuerwerbsbetriebe", die entsprechende Leistungen anbieten. (vgl. PEFC-Standards für Deutschland, 6.4). Dies muss nicht zuletzt vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass etwa 75% der Wälder in Bayern nach PEFC zertifiziert sind. Zu diesen zertifizierten Wäldern gehört auch der bayerische Staatswald. Entsprechend wenden sich inzwischen Ausschreibungen der Bayerischen Staatsforsten im Bereich der Holzernte und Holzbringung grundsätzlich nur noch an zertifizierte Unternehmer.

Das Deutsche Forstservice-Zertifikat (DFSZ) wird vom "Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V" (VdAW) verliehen. Für die Vergabe des RAL-Gütezeichens ist die RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. zuständig. Das Kürzel RAL geht auf den 1925 gegründeten "Reichs-Ausschuß für Lieferbedingungen" zurück, heute bekannt als "RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.", kurz RAL-Institut, das u.a. für die Schaffung der RAL-Gütezeichen zuständig ist. Die tqforst GmbH bietet seit Juli 2009 kein eigenes Zertifikat mehr an und kooperiert stattdessen mit der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V..

KWF-Forstmaschinenstatistik 2010: Es geht wieder aufwärts!

Erhebung zeigt deutliche Belebung des Forstmaschinenmarktes

Gestapeltes Säulendiagramm, weitere Informationen im Text.Zoombild vorhanden

Entwicklung der Verkaufszahlen in Deutschland in den Jahren 2003 bis 2010 nach Maschinentypen. Obwohl die Verkaufszahlen die aus dem Vorjahr übertreffen, werden die Werte aus dem Vorkrisenniveau noch nicht erreicht. (Hinweis: Kombischlepper, Seil-/Kranrückeschlepper und Harwarder werden erst seit dem Jahr 2008 erfasst.)

Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) hat vor kurzem die jährlich erscheinende KWF-Forstmaschinenstatistik vorgestellt. Dieser Auswertung liegen gemeldete Verkaufszahlen der Hersteller und Importeure von Neumaschinen für Deutschland, Österreich und der Schweiz zugrunde.

In Deutschland zeigt sich über alle Maschinentypen hinweg eine deutliche Belebung des Marktes. So sind im Jahr 2010 insgesamt 413 Maschinen für den professionellen Forsteinsatz verkauft worden. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 62%.

Bei den Harvestern wurden im Jahr 2010 106 Neuverkäufe gemeldet - gegenüber 33 im Jahr 2009 und 123 im Jahr 2008.

Bei den Forwardern, zeigt sich ein ähnliches Bild. Während 2009 noch 78 verkauft wurden, waren es im Jahr 2010 bereits 147. Immerhin eine Steigerung um 88%.

Eines wird deutlich: Nach den Krisenjahren 2008 und insbesondere 2009 investieren die Forstunternehmer wieder mehr in neue Maschinen. Auch wenn die Zahlen noch deutlich unter denen der Jahre 2005 bis 2007 liegen (siehe dazu auch Abb. 1), scheint sich die Forstmaschinenbranche langsam wieder zu erholen. Spiegelt sich darin etwa der derzeitige Aufschwung der Forstwirtschaft wieder?

Maschinen werden schwerer - zumindest in Deutschland

Neben den Verkaufszahlen gibt die Forstmaschinenstatistik auch Aufschluss über technische Trends. Die stärksten und schwersten neuen Harvester laufen auch 2010 wieder in Deutschland, gefolgt von Österreich und der Schweiz, wo leichtere und damit wendigere Maschinen mit im Durschnitt geringerer Motorleistung und geringerem Eigengewicht nachgefragt werden.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Forwardern: obwohl das Thema Bodenschutz aktueller denn je ist, werden die Forwarder immer schwerer. Diese größeren Maschinen übertreffen kleinere Maschinen in ihrer Leistungsfähigkeit, weshalb sie von Forstunternehmern bei der Neuanschaffung oftmals bevorzugt werden. Was in diesem Zusammenhang überrascht: Die durchschnittliche Zunahme der Eigenmasse führte aber nicht in gleichem Maße zu steigenden Nutzlasten. Das Verhältnis zwischen Nutzlast und Eigenmasse - was häufig als Kenngröße für die Bodenpfleglichkeit interpretiert wird - hat sich im Vergleich zum Vorjahr also negativ entwickelt.

Quelle: FTI 5+6/2011

Weitere Aspekte der Forstmaschinenstatistik finden Sie auf der Seite des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik unter:

www.kwf-online.org/ Externer Link

Autoren

  • Michael Wolf
  • Hans Feist