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Im Anhang II der FFH‐Richtlinie sind mehrere Fledermäuse als „Arten von gemeinschaftlichem Interesse“ (Art. 1 Abs. g der FFH‐Richtlinie) genannt, weil sie bedroht und selten sind. Daher besitzen die Mitgliedsstaaten der EU eine besondere Verantwortung für diese Arten. Es sind besondere Schutzgebiete auszuweisen, die FFH‐Gebiete, um ein zusammenhängendes ökologisches Netz zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser Arten in Europa zu schaffen (Präambel der FFH‐Richtlinie).
Der Hienheimer Forst liegt westlich von Kelheim in Niederbayern am Südosteck des Fränkischen Juras und bedeckt eine Fläche von ca. 4.000 ha in einem Dreieck, das Donau und Altmühl (bzw. Main‐Donau‐Kanal) bei ihrem Zusammenfluss in Kelheim bilden. In ihm wurden zwei FFH-Gebiete, die insbesondere dem Schutz der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs dienen, ausgewiesen.
Im vorliegenden Bericht werden die Entwicklung des Fledermaus‐Monitorings und die Ergebnisse im Untersuchungsgebiet von 2005 bis 2017 eingehend beschrieben. (71 Seiten)
Erscheinungsdatum: September 2019