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Stefan Müller-Kroehling
Der FFH-Bericht 2007 und Bayerns Wald - LWF-aktuell 69

Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten an die EU berichten, wie es um alle Schutzobjekte bestellt ist. Nach einem vereinfachten ersten Bericht im Jahr 2001 war 2007 erstmals ein »vollwertiger« Bericht zu verfassen. Für die Schutzobjekte in Wäldern spielten dabei die Natura-2000-Informationen der Forstverwaltung eine wichtige Rolle. Auch hinsichtlich der Methodik brachte sich der Forst intensiv ein, denn diese wird bis 2013 für alle Lebensraumtypen und Arten sowie auch allgemein weiterzuentwickeln sein.

FeuchtgebietZoombild vorhanden

Abbildung: Der Einstau von Gräben in den prioritären Moorwäldern wird vielfach durch komplizierte Besitzverhältnisse verhindert. Foto: S. Müller-Kroehling

Monitoring bedeutet in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Art. 11 FFH-RL) die Überwachung des Erhaltungszustandes. Diese Überwachung verläuft auf zwei recht verschiedenen Ebenen. Zum einen werden die Gebietsbetreuer an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten die erheblichen Änderungen in den Gebieten feststellen, evaluieren und dokumentieren. Das ist eine wichtige Form des Monitorings.

Gleichzeitig gibt es aber auch ein merkmalsbezogenes Monitoring der Schutzobjekte, das vom Netz der FFH-Gebiete losgelöst ist. Von diesem Monitoring ist in diesem Beitrag die Rede. Es dient dazu, für jedes Schutzobjekt, also jeden Lebensraumtyp nach Anhang I, und auch alle Arten der Anhänge II, IV und V, den aktuellen Erhaltungszustand zu erfassen und zu beschreiben.

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